Geld und Taschenrechner

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Außerordentliche
Wirtschaftshilfe

Eine außerordentliche Wirtschaftshilfe soll helfen Einnahmeneinbußen infolge des erneuten Lockdowns abzumildern. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird oder schon aufgrund bestehender Anordnung untersagt ist. Der Staat zahlt eine Unterstützungsleistung in der Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats. Die Leistung gilt für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Unternehmen, die nach dem 30. November 2019 gegründet worden sind, ist der Bezugsrahmen der Vormonat Oktober 2020. Soloselbständige können für den Bezugsrahmen wahlweise auch den Durchschnittsumsatz von 2019 zu Grunde legen. Die Leistung wird für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt. Eine anderweitige beantragte oder gewährte staatliche Unterstützung für den gleichen Zeitraum (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe) wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Der Betrag wird auch auf eventuell spätere Leistungen für den Zeitraum angerechnet.   Weitere Infos hier: Bundesfinanzministerium – Ausserordentliche Wirtschaftshilfe Die Auszahlung soll über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de   KfW-Schnellkredit Der KfW- Schnellkredit kann nun auch von Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern beantragt werden. Die maximale Antragshöhe beträgt 300.000 Euro und ist abhängig von dem Umsatz …

Grafik zeigt eine Online-Physiotherapie

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Physiotherapie-online
wieder möglich

Eine Behandlung kann auch als Videobehandlung stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist, informiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Pressemitteilung. Diese Sonderregel gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 2. November 2020 in Kraft. Die neue Sonderregel gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021. Quelle: Pressemitteilung G-BA 30.10.2020 Alle Infos im Detail finden in der aktuellen Heilmittelrichtlinie §2a Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Link zur Heilmittelrichtlinie

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Zweiter Corona-Lockdown

Freizeiteinrichtungen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben weiterhin möglich. Um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, vereinbarten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in einer Videokonferenz zahlreiche Beschränkungen im privaten und Freizeitbereich. Dazu zählt die Schließung von Kinos, Theatern, Veranstaltungen jeglicher Art, Bars, Clubs und Restaurants. Merkel sprach von einer nationalen Kraftanstrengung im kommenden Monat. Geöffnet bleiben Schulen und Kindergärten sowie der Einzelhandel. Wichtig für Physiotherapiepraxen:  Medizinisch notwendige Maßnahmen wie Physiotherapie sind weiterhin erlaubt, Fitnessstudios müssen schließen. Die beschlossenen Maßnahmen seien notwendig, da die Infektionszahlen exponentiell gestiegen sind, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der anschließenden Pressekonferenz. In den letzten zehn Tagen habe sich die Zahl der Intensivpatienten verdoppelt. Die vollständige Kontaktnachverfolgung sei nicht mehr gewährleistet, was wiederum eine Beschleunigung der Infektionsverbreitung nach sich ziehe. Eine schnelle Reaktion ist notwendig, um die Infektionsdynamik zu stoppen. Die neuen Kontaktbeschränkungen gelten bundesweit bis Ende November. (dad) Ab dem 2. November treten folgende Maßnahmen – befristet bis Ende November – in Kraft: Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit …

Formular Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung

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Krankschreibung
telefonisch

Ab sofort ist die Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen wieder telefonisch möglich. Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. (red.)

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Weltosteoporosetag am
20. Oktober 2020

Tipps für gesunde Knochen Vom Kleinkind bis zum Senior: Knochenmasse lässt sich in jedem Alter aufbauen Der Aufbau von Knochenmasse ist in jedem Alter möglich und auch nötig. Denn feste Knochen sind das Fundament für ein stabiles Muskel-Skelett-System. Schwachen Knochen hingegen fehlt es an Festigkeit. Sie sind dann von Osteoporose betroffen und brechen leichter. Eine gezielte Osteoporose-Prävention beginnt bereits im Kindesalter und setzt sich im Erwachsenen- und Rentenalter fort. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) anlässlich des Weltosteoporosetages am 20. Oktober 2020 hin. „Der Körper erneuert die Knochen lebenslang, um den Knochenapparat stabil zu halten. Die Basis für feste Knochen wird jedoch schon in jungen Jahren gelegt“, sagt DGOU-Präsident Prof. Dr. Dieter C. Wirtz, Direktor der Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Bonn. Die DGOU hat die wichtigsten „Knochenstarkmacher“ für unterschiedliche Lebensabschnitte zusammengetragen. Grundsätzlich gilt: viel Bewegung, kalziumreiche Ernährung und viel frische Luft zur Anregung der körpereigenen Vitamin-D-Bildung sowie die Vermeidung von „Knochenräubern“ wie Nikotin und Alkohol. Der erste Knochenbruch sollte immer als Alarmzeichen für Osteoporose beachtet werden. …

Hände waschen mit Seife

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Am 15. Oktober ist
Welthändewaschtag

BZgA erinnert: Hände waschen schützt vor Infektionen Zum Welthändewaschtag am 15. Oktober 2020 macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf aufmerksam, dass nur 81,4 Prozent der Bevölkerung die Empfehlung, sich 20 Sekunden die Hände zu waschen, umsetzen – obwohl mit 91,8 Prozent dem Großteil die Bedeutung dieser Schutzmaßnahme bekannt ist. Das zeigen Ergebnisse der aktuellen Befragungswelle des COVID-19 Snapshot Monitorings (COSMO) der Universität Erfurt, an dem die BZgA als Kooperationspartnerin beteiligt ist. Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Durch gründliches Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden lassen sich die meisten Krankheitserreger wirksam entfernen. Die Übertragung von Infektionskrankheiten kann so wirksam unterbrochen werden – das ist gerade jetzt in Zeiten der Coronavirus-Pandemie wichtig. Zu einer Infektion kann es kommen, wenn ungewaschene Hände das Gesicht berühren und in Kontakt mit den Schleimhäuten kommen. Händewaschen ist daher ein wichtiger Teil der AHA-Formel, mit der man sich und andere vor dem Coronavirus schützen kann: A wie Abstand halten, H wie Hygiene beachten und A wie Alltagsmaske tragen.“(red.)

FIBO 2020

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Premiere: FIBO-Online

Premiere der digitalen FIBO bringt Fitnessbranche zusammen Fast 30.000 Besucher zählte die Premiere der digitalen FIBO, die in diesem Jahr als Online- Markt und Wissenshub an den Start ging. Mit dem European Health & Fitness Forum, der FIBO@business und der FIBO@home brachte die Internationale Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit vom 30. September bis zum 3. Oktober Fitness-Professionals und Fans aus aller Welt digital zusammen. Die Formate boten hochkarätigen Content von Spitzenvertretern der Branche, Live-TV, Networking, Trends, Workouts und Innovationen. Dabei hat die FIBO gezeigt, dass auch virtuelle Messestände, Online-Meetings und Video-Chats neue Vertriebs-Chancen und die Möglichkeit bieten, Leads zu generieren. Mit der anschließenden FIBO Shopping Week, die vom 4. bis 11. Oktober läuft, realisierte die FIBO insgesamt vier digitale Events, maßgeschneidert für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Zielgruppe. „Eine digitale FIBO? Ja, das geht!“ so Hans-Joachim Erbel, CEO des FIBO-Veranstalters Reed Exhibitions Deutschland. „Das haben wir im FIBO-TV-Studio und auf der FIBO@business-Plattform gesehen und das haben wir in den sozialen Medien hautnah miterlebt.“ Über 4500 Teilnehmer, darunter ein Viertel aus dem Ausland, nutzen bislang das …

Physiotherapeut bespricht mit Patientin einer Schulterproblematik

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„Fühlst Du Dich gut
behandelt?“

„Fühlst Du Dich gut behandelt?“ Studie der Hochschule Fresenius zeigt: Patienten wünschen sich kürzere Wartezeiten und wollen von Ärzten ernster genommen werden. Therapiewissenschaftlerinnen der Hochschule Fresenius legen eine Studie zur Versorgungsqualität in Deutschland vor. Sie haben mehr als 1000 Personen befragt, was sie von Ärzten, Therapeuten und Heilpraktikern erwarten und wie zufrieden sie mit ihrer Versorgung tatsächlich sind. Die untersuchten Berufsgruppen schneiden in den Bewertungen sehr unterschiedlich ab. Von Ärzten fühlen sich Patientinnen und Patienten oft nicht ausreichend ernst genommen. Sehr zufrieden zeigten sich die Befragten hingegen mit der Behandlung durch Heilpraktiker. Zu lange Wartezeiten auf einen Behandlungstermin wurde allen attestiert. In der Studie mit dem Titel „Fühlst Du Dich gut behandelt?“ unter der Leitung von Prof. Dr. Sabine Hammer, Dekanin des Masterstudiengangs Therapiewissenschaften, beantworteten mehr als 1000 Personen einen standardisierten Fragebogen zu ihren Erwartungen und Erfahrungen bezüglich einer ambulanten Behandlung. Erfragt wurden Verhalten und Kompetenz der Behandelnden sowie Maßnahmen und Behandlungsergebnis. Die Studie zeigt, welche Faktoren den wahrgenommenen Behandlungserfolg beeinflussen und welche Berufsgruppe aus Sicht der Patienten die beste Behandlungsqualität bietet. „Die Ergebnisse haben …

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Neue
Heilmittelverordnungen im Umlauf

Fälschlicherweise sind neue Heilmittel-Verordnungen im Umlauf. Da das Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie aufgrund vermeintlich fehlender Software in Arztpraxen vom 1. Oktober auf den 1. Januar 2021 verschoben wurde, sind die Verordnungsformulare derzeit ungültig. Leider scheinen die Abgaben der neuen Verordnungsformulare keine Einzelfälle zu sein, sondern ein bundesweites Problem darzustellen. Die Redaktion der Therapie und Praxis hat beim GKV Spitzenverband nachgefragt, wie Therapeuten mit den neuen Verordnungen umgehen sollen, damit die medizinische Versorgung mit physiotherapeutischen Leistungen weiterhin gewährleistet ist. Leider hilft der GKV Spitzenverband in dieser Frage nicht und lässt die Therapeuten im Unklaren. So lautet die Antwort der Pressestelle, der GKV- Spitzenverband habe davon gehört, stimme das Vorgehen ab. Mehr könne man im Moment dazu nicht sagen. Vielleicht aber in der nächsten Woche, dann eventuell Genaueres. Bernd Liebenow, stellvertretender Bundesvorsitzender des VDB-Physiotherapieverbandes rät auf Nachfrage von der Annahme ungültiger Verordnungen ab. Besser wäre, sagt Liebenow, wenn die Ärzte, die ihre Software schon umgestellt haben, die alten und noch gültigen Rezepte händisch ausfüllen. Es sei darüber hinaus aber auch klar: „Anfallender Verwaltungsmehraufwand, der zu Lasten von …

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G-BA: Geltungsdauer für Heilmittelverordnungen bleibt auf 28 Tage
verlängert

G-BA beschließt regional begrenzte Covid-19-Ausnahmeregeln und bundesweite Sonderregeln. Die Geltungsdauer für Heilmittelverordnungen bleibt auf 28 Kalendertage verlängert, bis die neuen Heilmittelrichtlinien in Kraft treten. Hintergrund der Verlängerung ist die Verschiebung des Inkrafttretens der umfassend geänderten Heilmittel-Richtlinien, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Pressemitteilung mit. Damit schafft der G-BA Rechtssicherheit für Heilmittelerbringer und schließt mit dieser bundesweiten Sonderregel die Lücke für den Zeitraum 30. September bis 1. Januar 2021. Welche Ausnahmeregelungen für ärztlich verordnete Leistungen gelten, wenn es in einzelnen Regionen wieder zu steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus kommt und Schutzmaßnahmen greifen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ebenso in einem Grundlagenbeschluss festgelegt. Die Ausnahmeregelungen orientieren sich an den befristeten COVID-19-Sonderregelungen, die der G-BA im März 2020 mit bundesweiter Geltung beschlossen hatte. Konkret geht es um die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Verordnungen nach telefonischer Anamnese auszustellen, um die Gültigkeit, Voraussetzungen und Fristvorgaben von Verordnungen sowie die Art der Leistungserbringung z. B. per Videobehandlung. Ziel ist es, den medizinischen Leistungserbringern einen formal rechtssicheren Spielraum zum Schutz ihrer Patientinnen und Patienten vor Infektionsrisiken zu gewährleisten. „Die Erfahrungen …