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Hochwasserhilfe

Das Bild zeigt Hochwasser auf der Straße.

Physiotherapieverbände bündeln Hilfsaktion.

Die vier Physiotherapie-Verbände bündeln ihre Hilfs- und Informationsangebote für betroffene Physiotherapiepraxen in den Hochwassergebieten und richteten eine Task Force  mit folgenden Zielen ein: Ermittlung des Bedarfs vor Ort, Koordination von konkreten Sach-, Organisations- und Finanzhilfen sowie die unbürokratische Unterstützung der KollegInnen in den Krisenregionen.

Fortlaufend haben der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der VDB-Physiotherapieverband und der Verband für Physikalische Therapie (VPT) die aktuelle Situation der Physiotherapiepraxen in den Überschwemmungsgebieten analysiert und regionale Rückmeldungen aus betroffenen Praxen gesammelt.

Bereits seit vergangener Woche laufen konkrete Gespräche beispielsweise mit dem GKV-Spitzenverband, den ARGEn vor Ort sowie den Kostenträgern in den jeweiligen Regionen.

Der GKV-Spitzenverband empfiehlt  in einer schriftlichen Mitteilung die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen. Konkret bedeutet dies, dass vom Hochwasser betroffene Praxen – neben der Möglichkeit von Videotherapie (aufgrund von Corona) die Möglichkeit bekommen, die Behandlungen zunächst bis zum 15. August 2021 an anderen Orten zu erbringen. So können z. B. Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet war, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden; hierdurch entsteht jedoch kein Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung. Entsprechende Verordnungen sind mit dem Kürzel „HW“ zu markieren.“

Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Wir weisen darauf hin, dass Menschen aus den betroffenen Regionen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Aus Sicht der Verbände ist die aktuelle Situation in den betroffenen Regionen ein „unabwendbares Ereignis“ durch „außergewöhnliche Witterungsumstände“ und damit besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Weitere Informationen erhalten Betroffene über ihren Steuerberater.

Ermittlung von Sonderkonditionen bei Firmen

Neben dem Zusammenstellen von Sonderbedingungen im Verwaltungsbereich sind wir im Dialog mit Abrechnungs- und Softwarefirmen. Viele haben schon heute Erleichterungen angekündigt. Wie diese aussehen können, muss im Einzelfall entsprechend geprüft werden. Praxisausstatter signalisieren Entgegenkommen beim Materialeinkauf.

Landes- und Bundesmittel

Bundesländer und die Bundesregierung stellen Soforthilfen und Aufbauprogramme zur Verfügung. Betroffene sollten hierzu die örtlichen Veröffentlichungen beachten.

Aufruf an alle betroffenen Praxen

Die Berufsverbände IFK, VDB, VPT und ZVK rufen nochmals alle betroffenen Praxen auf, möglichst zeitnah mit einem der Verbände Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam bündeln die Verbände dann den Hilfsbedarf und koordinieren eventuelle Sach- oder Geldspenden für die betroffenen Praxen.

Die letzten Tage haben bereits die große Solidarität und Hilfsbereitschaft unter den Kolleginnen und Kollegen gezeigt. Vielen Dank an alle, die keine Mühe scheuen, aktiv zu werden. Damit möglichst viel dieser Hilfsbereitschaft zielgerichtet in den Regionen und bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen ankommt, hat sich die Task Force der vier Physiotherapieverbände gegründet und arbeitet an unbürokratischen Lösungen.

Gemeinsam werden wir fortlaufend über die Medienkanäle der Verbände berichten und die Geschäftsstellen aller vier Verbände stehen für Fragen der betroffenen Praxen bereit.