Ein aus einem 500 Euroschein gefaltetes Boot

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Außerordentliche
Wirtschaftshilfe: Details stehen fest

Wer seinen Betrieb auf staatliche Anordnung im November einstellen musste, erhält eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, teilten das Wirtschafts- und Finanzministerium nach Bekanntgabe des zweiten Lockdowns mit. Jetzt veröffentlichten beide Ministerien in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Details der finanziellen Hilfen. „Die Bedingungen für die Beantragung der Hilfen haben wir jetzt geklärt, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Abschlagszahlungen sollen so schnell wie möglich erfolgen, möglichst bis Ende November 2020.“ Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betrieb, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Zu den direkt betroffenen Unternehmen zählen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Indirekt betroffen sind alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine …

Grafik zeigt einen Mann, der über eine gezeichnete Bruecke laeufteft

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Überbrückungshilfe II

Weiterer Zuschuss soll Unternehmen in der Krise bei den Fixkosten helfen. Ab sofort können kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler einen weiteren nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Die Antragstellung ist seit dem 21. Oktober über die Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich. Die Überbrückungshilfe II gilt für den Zeitraum September bis Dezember 2020 und dient als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten. Im Vergleich zur ersten Überbrückungshilfe hat die Bundesregierung die Bedingungen verbessert. Die Deckelungsbeträge von 9000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro wurden gestrichen und die Fördersätze erhöht. Auch die Personalkostenpauschale von zehn Prozent wird auf 20 Prozent erhöht. Infos zu den Födersätzen hier: Überbrückungshilfe II Die Antragstellung muss über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen.

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KfW-Schnellkredit

Update: Der KfW-Schnellkredit kann nun auch von Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten beantragt werden. (Stand 30.10.2020) KfW-Förderassistent: Corona.kfw.de Regierung bessert KfW-Kredit nach. Die Risikoübernahme erfolgt zu 100 Prozent durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern besteht die Möglichkeit einen KfW-Schnellkredit zu beantragen, der zu 100 Prozent durch eine Garantie des Bundes abgesichert wird. Es erfolgt keine Risikoprüfung durch die Bank. Die Voraussetzung ist, dass Unternehmen entweder einen Gewinn im letzten Jahr erwirtschafteten oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Für diese Pandemie gibt es keine Blaupause. Als Bundesregierung müssen wir entschlossen und kraftvoll agieren – und die Situation ständig genau beobachten. Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen.“ Alle Infos hier: KfW- Schnellkredit

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Soforthilfen für
Kleinunternehmer

Das Bundeskabinett hat umfassende Hilfsmaßnahmen gegen die Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen. Soloselbständige und kleine Unternehmen erhalten eine finanzielle Soforthilfe. Um die Folgen der Corona-Krise in Deutschland abzumildern, hat das Bundeskabinett einen umfassenden Schutzschirm beschlossen. Solo-Selbständige, Kleinunternehmer und Angehörige der Freien Berufe erhalten eine finanzielle Soforthilfe. Dafür stellt der Bund 50 Milliarden bereit. Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis einer Existenzbedrohung oder eines Liquiditätsengpasses infolge der Corona-Pandemie. Kleine Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten eine Soforthilfe in einer Einmalzahlung von bis zu 9000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmern bis zu zehn Mitarbeitern steigt der Betrag auf maximal 15.000 Euro. Das Geld soll helfen, trotz massiven Einnahmeverlusten Betriebs, Miet- und Pachtkosten zu leisten. Auch die Insolvenzregeln werden geändert. Wer in der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss zunächst keine Insolvenz anmelden. Zudem enthält das geplante Schutzprogramm weitere Maßnahmen. So soll unter anderem die Anzahl der Intensivbetten verdoppelt, Mieter unter einen Kündigungsschutz bei Mietschulden gestellt werden. Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen und ein unbürokratischer Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Menschen mit Einkommenseinbußen sind weitere vom Kabinett beschlossenen Hilfen, …