Alle Artikel in: Hilfen für Unternehmer in der Corona-Krise
Außerordentliche
Wirtschaftshilfe: Details stehen fest
Wer seinen Betrieb auf staatliche Anordnung im November einstellen musste, erhält eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, teilten das Wirtschafts- und Finanzministerium nach Bekanntgabe des zweiten Lockdowns mit. Jetzt veröffentlichten beide Ministerien in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Details der finanziellen Hilfen. „Die Bedingungen für die Beantragung der Hilfen haben wir jetzt geklärt, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Abschlagszahlungen sollen so schnell wie möglich erfolgen, möglichst bis Ende November 2020.“ Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betrieb, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Zu den direkt betroffenen Unternehmen zählen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Indirekt betroffen sind alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine …