Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen beschlossen. Die Regelungen für den Heilmittelbereich sind entsprechend aktualisiert worden. (Stand 02.12.2021)
Im Anhang finden Sie noch einmal alle aktuell geltenden Regelungen für Physiotherapeuten im Überblick:
Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021_Stand_02.12.2021