Münzen gestapelt

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Schiedsspruch:
Verbände präsentieren die Ergebnisse

Am 14. Juli 2021 haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände gemeinsam das Ergebnis des Schiedsspruchs und Informationen zum neuen Bundesrahmenvertrag in einer Online-Veranstaltung live präsentiert. Nach dem Schiedsspruch am 13. Juli 2021 haben die Verbände zunächst ihre Gremien und dann am Nachmittag ihre Mitglieder über die Detailergebnisse informiert. Am Abend folgte die gemeinsame Live-Veranstaltung zur Information der Branche. Die Fakten: Dieser Schiedsspruch setzt neue Preise und einiges mehr fest. Damit kann der Bundesrahmenvertrag mit seinen Anlagen zu Vergütung, Leistungsbeschreibung, Angaben auf Heilmittelverordnungen, Fortbildung, Weiterbildung und Zulassungen am 01. August 2021 in Kraft treten. Die Physiotherapieverbände konnten einen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen sehr guten Abschluss erzielen – den höchsten bundesweiten Abschluss im Bereich der Physiotherapie! Trotz Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Finanzsituation bei den Kassen, werden die Vergütungserhöhungen mit knapp einer Milliarde Euro in unserer Branche zu Buche schlagen. Ein Dank geht hier auch an die Politik, die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) den Weg für Verhandlungen auf Bundesebene erst frei gemacht hat. Dieser Abschluss ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu besseren Rahmenbedingungen in der …

Das Bild zeigt einen Gerichtshammer

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Schiedsverfahren beendet!

Die Schiedsstelle hat am 13. Juli 2021 einen Schiedsspruch gefällt und Preise festgelegt. Die beteiligten Verbände IFK – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V., VDB-Physiotherapieverband e.V. und VPT Verband Physikalische Therapie e.V. beraten derzeit noch die Ergebnisse zu Vergütung, Leistungsbeschreibung, Inkrafttreten der Verträge etc.. Nach Information an die Gremien und Mitglieder werden die maßgeblichen Physiotherapieverbände vertreten durch Andrea Rädlein (ZVK), Marcus Troidl (VDB),  Hans Ortmann (VPT) und Dr. Björn Pfadenhauer (IFK) morgen am 14. Juli 2021 um 19 Uhr online in einer Live-Veranstaltung gemeinsam und detailliert über die Ergebnisse des Schiedsverfahrens berichten.

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Neues Schiedsverfahren zum
Bundesrahmenvertrag – Verhandlungstermin am 13. Juli 2021

Die maßgeblichen Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) treffen sich erneut mit dem GKV-Spitzenverband vor der Schiedsstelle. Trotz der Festlegung einzelner Kriterien zur Preisberechnung durch den Schiedsspruch konnte in den zwischenzeitlichen Verhandlungen keine Einigung über eine angemessene Vergütung und eine angepasste Leistungsbeschreibung erzielt werden. Deshalb wurde im Mai die Schiedsstelle erneut angerufen. Die Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband haben mittlerweile ihre jeweiligen Forderungen in Form von Anträgen und Stellungnahmen eingereicht. Während der GKV-Spitzenverband im Kern die Beibehaltung der aktuellen Leistungsbeschreibung der Rahmenempfehlungen und eine Anpassung der Vergütung in Höhe von ca. 2,9 Prozent fordert, fordern die Verbände längere und flexiblere Behandlungszeiten bei den Positionen KG und Manuelle Therapie sowie ein Stufenmodell, das in der ersten Stufe eine Anpassung der Vergütung in Höhe von 25 Prozent vorsieht. Nun steht mit dem 13. Juli 2021 der nächste Verhandlungstermin fest. Für die maßgeblichen Verbände ist das Ziel klar: Im Ergebnis bedarf es einer deutlichen Steigerung der Vergütung, damit Praxisinhaber und Mitarbeiter ein angemessenes Einkommen erhalten. Außerdem sind  flexiblere und längere Behandlungszeiten für eine individuell auf das …

Paragraph vor blauen Hintergrund

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Schiedsverfahren:
IFK und
VDB-Physiotherapieverband
haben gemeinsam Klage eingereicht

Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der VDB-Physiotherapieverband haben gemeinsam Klage gegen Teile des Schiedsspruchs eingereicht. Aus Sicht der beiden Verbände weist der Schiedsspruch erhebliche Mängel auf, die so nicht akzeptieren werden können. Daher soll der Schiedsspruch richterlich überprüft werden. Die Klage, die IFK und VDB-Physiotherapieverband am 8. April 2021 beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht haben, bezieht sich im Wesentlichen auf zwei Punkte: Zum einen sieht die gesetzliche Regelung zum Schiedsverfahren vor, dass die Schiedsstelle eine „Nachzahlung“ festsetzen muss, wenn das Schiedsverfahren länger als drei Monate dauert. Das Schiedsverfahren begann am 9. Oktober 2020. Weil am 9. Januar 2021 das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen war, hätte die Schiedsstelle ab diesem Zeitpunkt sog. Zahlbeträge rückwirkend festsetzen müssen. Die Festsetzung der Zahlbeträge blieb aus. Daher fordern die beiden Verbände für den Zeitraum vom 10. Januar bis zum 31. März 2021 eine Nachzahlung, um die Praxen für den unberücksichtigten Zeitraum rückwirkend zu entschädigen. Zum anderen halten die beiden klagenden Verbände die Festsetzung der Erhöhung um 1,51 Prozent ab dem 1. April 2021 für zu niedrig. Mit dieser ersten Erhöhung …

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Neuer
Bundesrahmenvertrag – aktueller Stand und
nächste Schritte

Am 26. März 2021 haben IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) über den Stand der Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband berichtet. Seitdem ist einiges passiert, in dieser Meldung fassen wir den aktuellen Stand zusammen und berichten über die nächsten Schritte in Sachen neuer Bundesrahmenvertrag. Neue Preise und alte Verträge Der GKV-Spitzenverband hat am 30. März 2021 eine neue Preisliste veröffentlicht, die Erhöhungen der bundeseinheitlichen Preise um 1,51 Prozent beinhalten. Diese Preise gelten nun seit dem 1. April 2021. Diese Preissteigerung soll – laut Schiedsspruch vom 08. März – die Kostenentwicklung im Zeitraum 1. Juli 2019 bis 31. März 2021 abbilden. Die vier maßgeblichen Verbände haben sich intensiv über den Schiedsspruch ausgetauscht und gemeinsam die Vor- und Nachteile abgewogen. Einig sind sich die Verbände, dass weitere wesentliche Steigerungen für eine angemessene Vergütung nötig sind und auf dem Verhandlungsweg bzw. durch ein erneutes Schiedsverfahren erreicht werden müssen. Bislang hat der GKV-Spitzenverband lediglich die neuen Preislisten veröffentlicht, nicht aber die bereits konsentierten Teile des neuen Bundesrahmenvertrags. Damit kommen aus Sicht der Verbände die vielfältigen Vereinfachungen, Klarstellungen und …

Weisse FFP2 Maske vor rotem Hintergrund

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Hygienepauschale im
Heilmittelbereich bleibt bei 1,50 Euro pro
Verordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet eine pauschale Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich erneut mit 1,50 Euro je Heilmittelrezept. Die Regelung gilt befristet vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021. Im Wortlaut: „Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.“ (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich (Hygienepauschaleverordnung – HygPV) Die Verordnung wurde am 06. April im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.

Junge Frau springt vor Freude in die Luft

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Physiotherapie:
Sachsen
beschließt
Schulgeldfreiheit

Sachsen will nicht weiter warten, bis der Bund die Schulgeldfreiheit in weiteren Gesundheitsfachberufen gesichert hat und ermöglicht daher ab dem Schuljahr 2021/22 einen Zuschuss und damit die Schulgeldfreiheit, informiert das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer Pressemitteilung. Einem entsprechenden Antrag der Regierungskoalition stimmte der Sächsische Landtag gestern zu. Vorbehaltlich des Beschlusses des kommenden Doppelhaushaltes seien dafür 2021 1,8 Mio. Euro und 2022 5,4 Mio. Euro eingeplant. Wer sich für eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf wie Physiotherapie oder Logopädie entscheide, siehe sich gleich zu Beginn mit einer Hürde konfrontiert: dem Schulgeld. Junge Menschen, die einen wichtigen Beruf für unsere Gesellschaft erlernen wollen, zahlen also erstmal drauf, erklärt das Ministerium die prekäre Situation in den nichtakademischen Gesundheitsberufen. Das war und sei ungerecht, denn in der Regel erhalten Auszubildende einen Lohn und müssen keinen eigenen finanziellen Beitrag leisten. Diese Ungerechtigkeit sehe auch der Bund und berät in einer Bund-Länder-Kommission über eine bundeseinheitliche Regelung. Darüber hinaus sehe auch der Koalitionsvertrag des Bundes vor, das Schulgeld in allen Gesundheitsfachberufen abzuschaffen. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD): „Wir müssen als …

Mauer mit einem kleinen Fenster

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Verhandlungen
ergebnislos abgebrochen – wie geht es jetzt weiter?

Die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Verbänden IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) endeten am 25. März 2021 erneut ohne Einigung. Wie geht es nun weiter? Nachfolgend werden die drängendsten Fragen rund um den neuen Bundesrahmenvertrag, die Vertragsverhandlungen, das Schiedsverfahren und mögliche weitere Schritte behandelt.   Wieso sind die Verhandlungen erneut gescheitert? Woran lag’s? Die Verbände und der GKV-SV haben sich zwar darauf geeinigt, in der neuen Leistungsbeschreibung den zeitlichen Aufwand für die Behandlung abzubilden. Den Verbänden war dabei besonders wichtig, den Aufwand für die Vor- und Nachbereitung und die Dokumentation realistisch abzubilden, dem GKV-Spitzenverband waren Mindesttherapiezeiten wichtig. Im Anschluss an die Verhandlungen zur Leistungsbeschreibung hat sich der GKV-SV dann aber geweigert, die Preise entsprechend der neuen Leistungsbeschreibung anzupassen. Am Ende hätten Physiotherapeuten pro vertraglich vereinbarter Minute physiotherapeutischer Leistung jedoch weniger Geld bekommen als aktuell. Das konnten die Verbände natürlich nicht akzeptieren.   Was hat der GKV-Spitzenverband konkret angeboten? Um das zu erklären, muss etwas ausgeholt werden: Die Preisberechnung setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: 1) der Vergütung pro Minute …

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Physiotherapeuten und Krankenkassen streiten um angemessene Vergütung

Physiotherapeuten und Krankenkassen streiten um angemessene Vergütung – Schiedsspruch brachte keine Lösung Dass Physiotherapie in Deutschland zu schlecht bezahlt wird, bestätigte im Mai 2019 auch die Bundesregierung. Sie forderte die Physiotherapieverbände und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) daher per Gesetz auf, sich auf Preise zu einigen, die eine wirtschaftliche Praxisführung und eine angemessene Vergütung der Beschäftigten ermöglicht. Nachdem auch nach zahlreichen Verhandlungsterminen keine Einigung in Sicht war, sollte nun eine unabhängige Schiedsstelle die Preise festsetzen. Doch das jetzt verkündete Ergebnis schenkt kaum Hoffnung auf eine baldige Lösung. Um wenigstens die Kostensteigerung der letzten eineinhalb Jahre auszugleichen, sprach die Schiedsstelle den Physiotherapeuten eine Vergütungserhöhung um 1,48 Prozent zu. Doch über die tatsächliche, angemessene Vergütung sowie weitere wichtige Rahmenbedingungen wollte die Schiedsstelle nicht entscheiden. Stattdessen legte sie einige Orientierungsgrößen fest, mit denen die Parteien nun wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren sollen – beispielsweise die Tatsache, dass Physiotherapeuten in Praxen genauso viel verdienen sollten wie Angestellte in Krankenhäusern, die gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet werden. Da die Schiedsstelle nicht alle für die Preisbildung …

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Schiedsverfahren beendet – wesentliche
Entscheidungen vertagt

Am 26. Februar endete der Schiedsstellentermin im Bereich Physiotherapie mit einem enttäuschenden Schiedsspruch. Das festgesetzte Ergebnis beinhaltet weder eine Leistungsbeschreibung noch eine Vergütungsvereinbarung. Trotz umfangreicher Anträge und langer Sitzungen hat die Schiedsstelle für die Erhöhung der Vergütung lediglich festgelegt, dass zum Ausgleich der Kostenentwicklung im Zeitraum 01. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020 eine Vergütungserhöhung um 1,48 Prozent erfolgt. Auf der Grundlage des Schiedsspruchs ist nun mit den Kassen in einer zweiten Stufe weiter über die Erhöhung der Vergütung zu verhandeln, die den Praxen eine wirtschaftliche Praxisführung ermöglichen soll und bei der die Praxisinhaber und Mitarbeiter angemessen vergütet werden. Für die Preisverhandlungen in der zweiten Stufe hat das Schiedsamt den Vertragspartnern verschiedene Kriterien vorgegeben, die bei der Preisermittlung zu berücksichtigen sind. Die Schiedsstelle hat also über die erste Stufe hinaus keine konkreten Preise festgesetzt, gleichwohl soll der Vertrag einschließlich einer neuen Vergütungsvereinbarung bereits zum 1. April 2021 in Kraft treten. Zumindest im allgemeinen Teil des Rahmenvertrages und den Anlagen 3a und 3b wurden durch die Schiedsstelle wichtige Punkte abschließend entschieden. Allerdings musste die bereits inhaltlich …