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Physiotherapie trifft Politik

Am 13. März trafen sich, auf Einladung des VDB-Physiotherapieverbandes, des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Verbandes Deutscher Privatschulverbände, 115 Teilnehmer*innen in Präsenz und 480 als digitale Teilnehmer*innen zu einer Konferenz zum Thema „Physiotherapie trifft Politik – Gesundheitsversorgung sichern, Zukunft der Ausbildung stärken“. Die Resonanz war also riesig und zeigt, wie sehr das Thema Fachkräftegewinnung, Ausbildung und Akademisierung die Therapieszene bewegt. Folgende Referenten bzw. Teilnehmer*innen, eines hochkarätig besetzten Podiums, durften wir begrüßen: Markus Algermissen, Unterabteilungsleiter Medizin- und Beruferecht im Bundesgesundheitsministerium Prof. Dr. Thomas Bals als Berufspädagoge von der Universität Osnabrück Wolfgang Oster, stellvertretender Bundesvorsitzender des VDB-Physiotherapieverbandes, Christiane Möller, Justitiarin des DBSV, Prof. Dr. Christoph Egner von der Diploma Hochschule Nordhessen Petra Witt, Leiterin Gesundheitsschulen im VDP Elke Maßing vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung Bettina Müller (MdB) / SPD-Bundestagsfraktion Peter Aumer (MdB) / CDU-Bundestagsfraktion. Es waren also alle vertreten. Das zuständige Bundesministerium, die Politik, die Physiotherapie, ein Hochschulvertreter, die Krankenkasse, der größte die Schulen vertretende Verband sowie der Verband, der sich für die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen einsetzt. Für das BMG betonte Herr Algermissen die …

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Der Schiedsspruch – die Physiotherapieverbände informieren live.

Online Veranstaltung Was ändert sich bei der Vergütung? Wann kommen die neuen Preislisten? Gibt es weitere Neuerungen? Im Live-Gespräch informieren VPT, IFK und VDB über die mit dem Schiedsspruch vom 13.12.22 beschlossene Vergütungserhöhung. Eine Infoveranstaltung für die ganze Branche Über den erfreulichen Schiedsspruch haben wir bereits berichtet. Jetzt folgt mit dem Live-Talk ein Infoabend, an dem wir alle Physiotherapeut*innen mit Hintergrundinformationen versorgen und die wichtigsten Entscheidungen des Schiedsverfahrens noch einmal kompakt aufbereiten wollen. Termin: Mittwoch, den 19.12. / 19.00 Uhr Ort: Facebook Live-Video Teilnehmer: Dr. Björn Pfadenhauer (Geschäftsführer IFK) Marcus Troidl (Bundesvorsitzender VDB) Hans Ortmann (Bundesvorsitzender VPT) Moderation:     Thomas Ramm (Bundesgeschäftsführer VPT) Schalten Sie auf jeden Fall ein, wenn Sie sich rundum zum Thema informieren möchten. Die Veranstaltung richtet sich an alle Physiotherapeut*innen und ist selbstverständlich kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie!

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Vergütungserhöhung

Schiedsstelle beschließt deutliche Vergütungserhöhung ab 1. Januar 2023 Gute Nachrichten für alle Physiotherapeuten: Für das Jahr 2023 wird die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen im GKV-Bereich um 8,47 Prozent steigen – im Januar und Februar sogar temporär um 11,05 Prozent. Das hat die Schiedsstelle mit ihrem Schiedsspruch vom 13. Dezember 2022 verfügt. Die temporäre Erhöhung setzt sich aus der festgesetzten Erhöhung um 8,47 Prozent zuzüglich eines sogenannten Zahlbetrags in Höhe von 2,58 Prozent zusammen. Physiotherapeuten erhalten den Zahlbetrag, weil die Schiedsstelle die neuen Preise eigentlich bereits zum 1. November 2022 hätte festsetzen müssen. Um diese beiden „verlorenen“ Monate zu kompensieren, gibt es im Januar und Februar einen Zuschlag. Über alle weiteren Inhalte des Schiedsspruchs werden die maßgeblichen Verbände ihre Gremien und Mitglieder detailliert informieren, sobald die schriftliche Schiedsbegründung vorliegt. Die derzeit geltende Vergütungsvereinbarungen hatten die vier beteiligten Physiotherapieverbände IFK – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, PHYSIO-DEUTSCHLAND – Deutscher Verband für Physiotherapie, VPT – Verband für Physiotherapie und der VDB-Physiotherapieverband zum 31. Juli 2022 gekündigt, um mit dem GKV-Spitzenverband unter anderem über Preiserhöhungen verhandeln zu können. Auf dem Verhandlungsweg …

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Pflicht Arbeitszeiterfassung

Nachdem das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, liegen nun die Entscheidungsgründe für den Beschluss vor. Die wesentlichsten Punkte sind: 1. Die tatsächliche Arbeitszeit ist zu erfassen Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfassen – einschließlich Überstunden und Pausenzeiten. Folglich besteht die Zeiterfassungspflicht für die tatsächliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Ein Schicht- oder Dienstplan wird zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Arbeitgeber müssen auch stichprobenartig prüfen, ob die Arbeitnehmer das System der Arbeitszeiterfassung nutzen und ihre Arbeitszeiten erfassen. Zudem stellt das BAG fest, dass es möglich ist, die Aufzeichnung der Arbeitszeiten an die Arbeitnehmer zu delegieren. In der Unternehmenspraxis bietet sich hierfür eine entsprechende Richtlinie sowie – in den mitbestimmten Unternehmen – eine Betriebsvereinbarung an, in denen das Verfahren zur Zeiterfassung verbindlich geregelt ist und die Arbeitnehmer zur ordnungsgemäßen Nutzung des Zeiterfassungssystems verpflichtet. 2. Form der Arbeitszeiterfassung bisher nicht vorgegeben Solange der Gesetzgeber keine konkretisierende Regelung getroffen hat, kann unter anderem die Form des Systems frei festgelegt werden. Die Zeiterfassung muss daher nicht zwingend elektronisch erfolgen, sondern …

Vergütungsverhandlung gescheitert

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Vergütungsverhandlungen gescheitert – Schiedsverfahren eingeleitet

Am 14. September 2022 haben die maßgeblichen Physiotherapieverbände die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband für gescheitert erklärt. Nun wurde auch die Schiedsstelle über die strittigen Punkte informiert und das Schiedsverfahren formal eingeleitet. Hintergrund: Was wollen die Verbände erreichen? Wie bereits vermeldet, geht es für die Physiotherapieverbände im Wesentlichen um zwei Punkte bei den Verhandlungen: Zum einen ging es um dringend notwendige Korrekturen an den von der Schiedsstelle festgesetzten Kriterien für die Ermittlung der Höhe der angemessenen Vergütung. Zum anderen um den Ausgleich der seit dem 01. April 2021 gestiegenen Personal-, Sach- und Raumkosten. Denn: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Höhe der Vergütung für Leistungserbringer von Heilmitteln nicht prospektiv, wie beispielsweise bei Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, d. h. mit Blick in die Zukunft gerichtet, verhandelt wird. Stattdessen werden sie retrospektiv, also mit Blick zurück zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des letzten Vergütungsabschlusses, geführt. Der Gesetzgeber hat im Terminservice- und Versorgungsgesetz eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Vergütung für die Physiotherapie gefordert. Denn nur Praxen, deren laufende Raum-, Sach- und Hygienekosten gegenfinanziert sind und die in Zeiten eines sich …

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Viel zu tun in Sachen Digitalisierung und Ausbildungsreform.

Austausch des VDB-Physiotherapieverbands Niedersachsen-Bremen mit Bundespolitikerin Svenja Stadler offenbart Herausforderungen der Branche Die Digitalisierung im Gesundheitswesen geht mit großen Schritten voran, Begriffe wie E-Rezept, E-Verordnung und elektronische Patientenakte prägen den allgemeinen Diskurs. Häufig liegt der Fokus dabei auf Arztpraxen und Apotheken – doch wie ergeht es Heilmittelerbringern wie den Physiotherapeuten Edgar Lerch und Jessey-Lee Chessa, die eine Praxis in Gildehaus betreiben? Um diesen Aspekt näher zu beleuchten, hat der VDB-Physiotherapieverband Niedersachsen-Bremen zu einem Austausch mit der Bundestagsabgeordneten Svenja Stadler eingeladen: Das Treffen, dem auch Vertreter der Gesundheitsregion Euregio und weitere Fachleute beiwohnten, fand jüngst im Hotel Nickisch in Schüttorf statt. Edgar Lerch Vorsitzender des Landes-Verbands und zugleich Vorstandsmitglied der Gesundheitsregion. Direkt zu Beginn der Veranstaltung betonte er unter anderem mit Blick auf elektronische Verordnungen: „Heilmittelerbringer sind gezwungen, sich zu digitalisieren.“ Gleichwohl seien aber viele Praxen noch nicht auf dem Level. Erklärtes Ziel sei es insofern, die Physiotherapie in die sogenannte Telematik-Infrastruktur zu integrieren. „Der VDB-Physiotherapieverband Niedersachsen-Bremen ist deshalb an der Entwicklung der Digitalisierung in allen Bereichen beteiligt“, betont Edgar Lerch. Dass elektronische Verfahren gerade bei …

Holzwürfel mit Checklisten-Häkchen

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Einigung zur Videotherapie in der Physiotherapie

Obwohl in den Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) über die Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistungen (Videotherapie) Anfang des Jahres ein Schiedsverfahren eingeleitet wurde, sind die Verhandlungspartner noch einmal an den Verhandlungstisch zurückgekehrt und konnten eine Einigung erzielen. Damit wird die Videotherapie ab dem 1. April 2022 in die physiotherapeutische Regelversorgung übernommen und löst nahtlos die Corona-bedingte Sonderregelung zur videotherapeutischen Behandlung ab. Die Vorsitzenden der vier Verbände zeigen sich zufrieden damit, dass es nach dem Abbruch der Verhandlungen Ende Dezember 2021 und der Einleitung des Schiedsverfahrens nun doch noch gelungen ist, eine Einigung auf dem Verhandlungsweg zu erreichen. Physiotherapeutische Videotherapie kann künftig regelhaft bei bestimmten Leistungspositionen (KG Einzel- und Gruppenbehandlung, KG-Muko, KG-ZNS Kinder Bobath, KG-ZNS Erwachsene Bobath und Manuelle Therapie) zu einem definierten Anteil durchgeführt werden. Für die Abrechnung dieser telemedizinischen Leistungen wurden mit dem GKV-SV neue Positionsnummern in der Gebührenvereinbarung festgelegt. Die Vergütungssätze einer telemedizinischen Behandlung entsprechen dabei den Sätzen, die auch bei einer Behandlung in der Praxis abgerechnet werden. Zur Finanzierung …

Zu sehen ist eine Hand haelt ein Smartphone in der Hand. Darauf ist eine Gesundheitsapp zu sehen.

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Ein Jahr
„Gesundheits-Apps
auf Rezept“

Bislang sind 22 DiGA in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als erstattungsfähig aufgenommen. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – „Apps auf Rezept“ sind ein Beispiel wie die Digitalisierung im Gesundheitsbereich umgesetzt werden kann. Nach Aussage der Ersatzkassen kommen sie bei den Versicherten auch gut an. Seit der ersten Verordnung vor einem Jahr bis Ende September 2021 gaben die Ersatzkassen über 24.000 Zugangscodes aus, informiert der Verband der Ersatzkassen in einer Pressemitteilung. Bislang sind 22 DiGA in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als erstattungsfähig aufgenommen. Die meisten Codes wurden bei Ersatzkassenversicherten für Anwendungen im Bereich „Psyche“ ausgegeben (rund 29 Prozent), gefolgt von der Kategorie „Muskeln, Knochen und Gelenke“ (ca. 22 Prozent). Versicherte können den Zugangscode für eine DiGA über eine Verordnung des Arztes bzw. des Psychotherapeuten erhalten oder auf Antrag direkt bei ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine gesicherte Diagnose. „Digitale Gesundheitsangebote können die Versorgung der Versicherten verbessern“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner. „Die Ersatzkassen haben deshalb von Anbeginn die Einführung …

Zu sehen ist der Text "Reform" auf weißen Lichtbox.

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Konsultationsverfahren Berufsreform
Physiotherapie

Rund 40 Interessensvertretungen erörterten im Rahmen einer Videokonferenz ihre Standpunkte zur Berufsreform in der Physiotherapie und Massage. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs eingeladen. Am 08. September fand eine Videokonferenz zum Konsultationsverfahren zur Vorbereitung eines späteren Referentenentwurfes über die Berufe in der Physiotherapie statt. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte eingeladen, rund 40 Vertreter von Verbänden, Kassenärztlichen Vereinigungen, Gewerkschaft, Arbeitgeberverbänden, Hochschul- und Fachschulvertretern nahmen teil. In viereinhalb Stunden tauschten die Teilnehmer kontroverse Argumente zu den Kernpunkten einer Berufsreform in der Physiotherapie wie der Massage aus. Das Bundesministerium gliederte die Veranstaltung in fünf Themenfelder: Akademisierung und Fachschulausbildung, Kompetenzprofile, Direktzugang, Finanzen und Sonstiges. Ärztevertretungen, Arbeitgeberverbände, Sehbehindertenverband, der Privatschulverband und einige andere Organisationen argumentierten für den Erhalt der Fachschulen sowie eine Teilakademisierung und gegen eine Vollakademisierung. Wolfgang Oster, stellvertretender Bundesvorsitzender des VDB-Physiotherapieverbandes trat in der Konferenz für eine Akademisierung ein, allerdings nach Vorgabe des Wissenschaftsrates mit einem Anteil von maximal 20 Prozent wissenschaftlich ausgebildeten Therapeuten. Oster setzte sich damit auch für den Erhalt der Fachschulen ein und führte ein noch wenig beachtetes Argument an: Die Fachschulen …

Wuerfel mit den Buchstaben R E C H T

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Schiedsverfahren:
Verbände reichen
Klage ein

Die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) haben gemeinsam Klage gegen Teile des zweiten Schiedsspruchs vom 13. Juli 2021 eingereicht. Mit der Vergütungserhöhung um 14,09 Prozent zu den Bundeshöchstpreisen vom 1. Juli 2019 hat die Schiedsstelle der Physiotherapiebranche zwar eine deutliche Preissteigerung zugesprochen. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt. Wirtschaftlich tragfähig ist das Ergebnis aber nicht. Die Erhöhung erlaubt es PraxisinhaberInnen zum Beispiel noch immer nicht, ihren Angestellten ein Gehalt zu bezahlen, das dem eines nach TVöD bezahlten Angestellten im stationären Bereich entspricht. Solange dies nicht möglich ist, sind ambulante Physiotherapiepraxen speziell gegenüber stationären Einrichtungen, aber auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt insgesamt nicht konkurrenzfähig. Diese Konkurrenzfähigkeit ist aber dringend vonnöten, um die Attraktivität der Berufe in der Physiotherapie nachhaltig zu steigern, um so die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten langfristig zu sichern. Grundlage für die langen Verhandlungen und das anschließende Schiedsverfahren war das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Darin hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Verbände und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) beauftragt, Preise festzulegen, die „eine leistungsgerechte und wirtschaftliche …