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Verhandlungen zur Blankoverordnung …
Verhandlungen zur Blankoverordnung in der Physiotherapie stehen kurz vor dem Abschluss Am 02.August 2024 haben sich die vier Physiotherapieverbände (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT – Verband für Physiotherapie) mit dem GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen zum Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung – der so genannten Blankoverordnung – auf alle wesentlichen Punkte einigen können. Damit ist der Weg für die Einführung der neuen Versorgungsform in die Regelversorgung geebnet. Der Starttermin für die Blankoverordnung in der Physiotherapie ist der 1. November 2024. Mehr Autonomie in der Therapiegestaltung Mit der Blankoverordnung erhalten Physiotherapeut:innen bei 114 Diagnosen rund um die physiotherapeutische Versorgung der Schulter deutlich mehr Verantwortung bei der Behandlung ihrer Patienten. Dies betrifft die freie Auswahl des Heilmittels, aus den unter der Diagnosegruppe EX gelisteten Leistungen die Entscheidung über die Behandlungsfrequenz, die Möglichkeit der Kombination verschiedener Heilmittel und die Festlegung der Therapiedauer sowie der Anzahl der Behandlungseinheiten pro Blankoverordnung. Neu: Zusätzliche vergütete Leistungspositionen Grundsätzlich gilt: Die im Rahmen der Blankoverordnung erbrachten physiotherapeutischen Maßnahmen werden in gleicher Höhe wie in der physiotherapeutischen Versorgung …