Holzwürfel mit Checklisten-Häkchen

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Einigung zur Videotherapie in der Physiotherapie

Obwohl in den Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) über die Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistungen (Videotherapie) Anfang des Jahres ein Schiedsverfahren eingeleitet wurde, sind die Verhandlungspartner noch einmal an den Verhandlungstisch zurückgekehrt und konnten eine Einigung erzielen. Damit wird die Videotherapie ab dem 1. April 2022 in die physiotherapeutische Regelversorgung übernommen und löst nahtlos die Corona-bedingte Sonderregelung zur videotherapeutischen Behandlung ab. Die Vorsitzenden der vier Verbände zeigen sich zufrieden damit, dass es nach dem Abbruch der Verhandlungen Ende Dezember 2021 und der Einleitung des Schiedsverfahrens nun doch noch gelungen ist, eine Einigung auf dem Verhandlungsweg zu erreichen. Physiotherapeutische Videotherapie kann künftig regelhaft bei bestimmten Leistungspositionen (KG Einzel- und Gruppenbehandlung, KG-Muko, KG-ZNS Kinder Bobath, KG-ZNS Erwachsene Bobath und Manuelle Therapie) zu einem definierten Anteil durchgeführt werden. Für die Abrechnung dieser telemedizinischen Leistungen wurden mit dem GKV-SV neue Positionsnummern in der Gebührenvereinbarung festgelegt. Die Vergütungssätze einer telemedizinischen Behandlung entsprechen dabei den Sätzen, die auch bei einer Behandlung in der Praxis abgerechnet werden. Zur Finanzierung …

Zu sehen ist eine Hand haelt ein Smartphone in der Hand. Darauf ist eine Gesundheitsapp zu sehen.

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Ein Jahr
„Gesundheits-Apps
auf Rezept“

Bislang sind 22 DiGA in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als erstattungsfähig aufgenommen. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – „Apps auf Rezept“ sind ein Beispiel wie die Digitalisierung im Gesundheitsbereich umgesetzt werden kann. Nach Aussage der Ersatzkassen kommen sie bei den Versicherten auch gut an. Seit der ersten Verordnung vor einem Jahr bis Ende September 2021 gaben die Ersatzkassen über 24.000 Zugangscodes aus, informiert der Verband der Ersatzkassen in einer Pressemitteilung. Bislang sind 22 DiGA in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als erstattungsfähig aufgenommen. Die meisten Codes wurden bei Ersatzkassenversicherten für Anwendungen im Bereich „Psyche“ ausgegeben (rund 29 Prozent), gefolgt von der Kategorie „Muskeln, Knochen und Gelenke“ (ca. 22 Prozent). Versicherte können den Zugangscode für eine DiGA über eine Verordnung des Arztes bzw. des Psychotherapeuten erhalten oder auf Antrag direkt bei ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine gesicherte Diagnose. „Digitale Gesundheitsangebote können die Versorgung der Versicherten verbessern“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner. „Die Ersatzkassen haben deshalb von Anbeginn die Einführung …

Zu sehen ist der Text "Reform" auf weißen Lichtbox.

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Konsultationsverfahren Berufsreform
Physiotherapie

Rund 40 Interessensvertretungen erörterten im Rahmen einer Videokonferenz ihre Standpunkte zur Berufsreform in der Physiotherapie und Massage. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs eingeladen. Am 08. September fand eine Videokonferenz zum Konsultationsverfahren zur Vorbereitung eines späteren Referentenentwurfes über die Berufe in der Physiotherapie statt. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte eingeladen, rund 40 Vertreter von Verbänden, Kassenärztlichen Vereinigungen, Gewerkschaft, Arbeitgeberverbänden, Hochschul- und Fachschulvertretern nahmen teil. In viereinhalb Stunden tauschten die Teilnehmer kontroverse Argumente zu den Kernpunkten einer Berufsreform in der Physiotherapie wie der Massage aus. Das Bundesministerium gliederte die Veranstaltung in fünf Themenfelder: Akademisierung und Fachschulausbildung, Kompetenzprofile, Direktzugang, Finanzen und Sonstiges. Ärztevertretungen, Arbeitgeberverbände, Sehbehindertenverband, der Privatschulverband und einige andere Organisationen argumentierten für den Erhalt der Fachschulen sowie eine Teilakademisierung und gegen eine Vollakademisierung. Wolfgang Oster, stellvertretender Bundesvorsitzender des VDB-Physiotherapieverbandes trat in der Konferenz für eine Akademisierung ein, allerdings nach Vorgabe des Wissenschaftsrates mit einem Anteil von maximal 20 Prozent wissenschaftlich ausgebildeten Therapeuten. Oster setzte sich damit auch für den Erhalt der Fachschulen ein und führte ein noch wenig beachtetes Argument an: Die Fachschulen …

Wuerfel mit den Buchstaben R E C H T

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Schiedsverfahren:
Verbände reichen
Klage ein

Die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) haben gemeinsam Klage gegen Teile des zweiten Schiedsspruchs vom 13. Juli 2021 eingereicht. Mit der Vergütungserhöhung um 14,09 Prozent zu den Bundeshöchstpreisen vom 1. Juli 2019 hat die Schiedsstelle der Physiotherapiebranche zwar eine deutliche Preissteigerung zugesprochen. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt. Wirtschaftlich tragfähig ist das Ergebnis aber nicht. Die Erhöhung erlaubt es PraxisinhaberInnen zum Beispiel noch immer nicht, ihren Angestellten ein Gehalt zu bezahlen, das dem eines nach TVöD bezahlten Angestellten im stationären Bereich entspricht. Solange dies nicht möglich ist, sind ambulante Physiotherapiepraxen speziell gegenüber stationären Einrichtungen, aber auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt insgesamt nicht konkurrenzfähig. Diese Konkurrenzfähigkeit ist aber dringend vonnöten, um die Attraktivität der Berufe in der Physiotherapie nachhaltig zu steigern, um so die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten langfristig zu sichern. Grundlage für die langen Verhandlungen und das anschließende Schiedsverfahren war das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Darin hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Verbände und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) beauftragt, Preise festzulegen, die „eine leistungsgerechte und wirtschaftliche …

Münzen gestapelt

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Schiedsspruch:
Verbände präsentieren die Ergebnisse

Am 14. Juli 2021 haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände gemeinsam das Ergebnis des Schiedsspruchs und Informationen zum neuen Bundesrahmenvertrag in einer Online-Veranstaltung live präsentiert. Nach dem Schiedsspruch am 13. Juli 2021 haben die Verbände zunächst ihre Gremien und dann am Nachmittag ihre Mitglieder über die Detailergebnisse informiert. Am Abend folgte die gemeinsame Live-Veranstaltung zur Information der Branche. Die Fakten: Dieser Schiedsspruch setzt neue Preise und einiges mehr fest. Damit kann der Bundesrahmenvertrag mit seinen Anlagen zu Vergütung, Leistungsbeschreibung, Angaben auf Heilmittelverordnungen, Fortbildung, Weiterbildung und Zulassungen am 01. August 2021 in Kraft treten. Die Physiotherapieverbände konnten einen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen sehr guten Abschluss erzielen – den höchsten bundesweiten Abschluss im Bereich der Physiotherapie! Trotz Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Finanzsituation bei den Kassen, werden die Vergütungserhöhungen mit knapp einer Milliarde Euro in unserer Branche zu Buche schlagen. Ein Dank geht hier auch an die Politik, die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) den Weg für Verhandlungen auf Bundesebene erst frei gemacht hat. Dieser Abschluss ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu besseren Rahmenbedingungen in der …

Das Bild zeigt einen Gerichtshammer

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Schiedsverfahren beendet!

Die Schiedsstelle hat am 13. Juli 2021 einen Schiedsspruch gefällt und Preise festgelegt. Die beteiligten Verbände IFK – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V., VDB-Physiotherapieverband e.V. und VPT Verband Physikalische Therapie e.V. beraten derzeit noch die Ergebnisse zu Vergütung, Leistungsbeschreibung, Inkrafttreten der Verträge etc.. Nach Information an die Gremien und Mitglieder werden die maßgeblichen Physiotherapieverbände vertreten durch Andrea Rädlein (ZVK), Marcus Troidl (VDB),  Hans Ortmann (VPT) und Dr. Björn Pfadenhauer (IFK) morgen am 14. Juli 2021 um 19 Uhr online in einer Live-Veranstaltung gemeinsam und detailliert über die Ergebnisse des Schiedsverfahrens berichten.

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Neues Schiedsverfahren zum
Bundesrahmenvertrag – Verhandlungstermin am 13. Juli 2021

Die maßgeblichen Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) treffen sich erneut mit dem GKV-Spitzenverband vor der Schiedsstelle. Trotz der Festlegung einzelner Kriterien zur Preisberechnung durch den Schiedsspruch konnte in den zwischenzeitlichen Verhandlungen keine Einigung über eine angemessene Vergütung und eine angepasste Leistungsbeschreibung erzielt werden. Deshalb wurde im Mai die Schiedsstelle erneut angerufen. Die Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband haben mittlerweile ihre jeweiligen Forderungen in Form von Anträgen und Stellungnahmen eingereicht. Während der GKV-Spitzenverband im Kern die Beibehaltung der aktuellen Leistungsbeschreibung der Rahmenempfehlungen und eine Anpassung der Vergütung in Höhe von ca. 2,9 Prozent fordert, fordern die Verbände längere und flexiblere Behandlungszeiten bei den Positionen KG und Manuelle Therapie sowie ein Stufenmodell, das in der ersten Stufe eine Anpassung der Vergütung in Höhe von 25 Prozent vorsieht. Nun steht mit dem 13. Juli 2021 der nächste Verhandlungstermin fest. Für die maßgeblichen Verbände ist das Ziel klar: Im Ergebnis bedarf es einer deutlichen Steigerung der Vergütung, damit Praxisinhaber und Mitarbeiter ein angemessenes Einkommen erhalten. Außerdem sind  flexiblere und längere Behandlungszeiten für eine individuell auf das …

Paragraph vor blauen Hintergrund

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Schiedsverfahren:
IFK und
VDB-Physiotherapieverband
haben gemeinsam Klage eingereicht

Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der VDB-Physiotherapieverband haben gemeinsam Klage gegen Teile des Schiedsspruchs eingereicht. Aus Sicht der beiden Verbände weist der Schiedsspruch erhebliche Mängel auf, die so nicht akzeptieren werden können. Daher soll der Schiedsspruch richterlich überprüft werden. Die Klage, die IFK und VDB-Physiotherapieverband am 8. April 2021 beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht haben, bezieht sich im Wesentlichen auf zwei Punkte: Zum einen sieht die gesetzliche Regelung zum Schiedsverfahren vor, dass die Schiedsstelle eine „Nachzahlung“ festsetzen muss, wenn das Schiedsverfahren länger als drei Monate dauert. Das Schiedsverfahren begann am 9. Oktober 2020. Weil am 9. Januar 2021 das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen war, hätte die Schiedsstelle ab diesem Zeitpunkt sog. Zahlbeträge rückwirkend festsetzen müssen. Die Festsetzung der Zahlbeträge blieb aus. Daher fordern die beiden Verbände für den Zeitraum vom 10. Januar bis zum 31. März 2021 eine Nachzahlung, um die Praxen für den unberücksichtigten Zeitraum rückwirkend zu entschädigen. Zum anderen halten die beiden klagenden Verbände die Festsetzung der Erhöhung um 1,51 Prozent ab dem 1. April 2021 für zu niedrig. Mit dieser ersten Erhöhung …

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Neuer
Bundesrahmenvertrag – aktueller Stand und
nächste Schritte

Am 26. März 2021 haben IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) über den Stand der Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband berichtet. Seitdem ist einiges passiert, in dieser Meldung fassen wir den aktuellen Stand zusammen und berichten über die nächsten Schritte in Sachen neuer Bundesrahmenvertrag. Neue Preise und alte Verträge Der GKV-Spitzenverband hat am 30. März 2021 eine neue Preisliste veröffentlicht, die Erhöhungen der bundeseinheitlichen Preise um 1,51 Prozent beinhalten. Diese Preise gelten nun seit dem 1. April 2021. Diese Preissteigerung soll – laut Schiedsspruch vom 08. März – die Kostenentwicklung im Zeitraum 1. Juli 2019 bis 31. März 2021 abbilden. Die vier maßgeblichen Verbände haben sich intensiv über den Schiedsspruch ausgetauscht und gemeinsam die Vor- und Nachteile abgewogen. Einig sind sich die Verbände, dass weitere wesentliche Steigerungen für eine angemessene Vergütung nötig sind und auf dem Verhandlungsweg bzw. durch ein erneutes Schiedsverfahren erreicht werden müssen. Bislang hat der GKV-Spitzenverband lediglich die neuen Preislisten veröffentlicht, nicht aber die bereits konsentierten Teile des neuen Bundesrahmenvertrags. Damit kommen aus Sicht der Verbände die vielfältigen Vereinfachungen, Klarstellungen und …

Weisse FFP2 Maske vor rotem Hintergrund

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Hygienepauschale im
Heilmittelbereich bleibt bei 1,50 Euro pro
Verordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet eine pauschale Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich erneut mit 1,50 Euro je Heilmittelrezept. Die Regelung gilt befristet vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021. Im Wortlaut: „Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.“ (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich (Hygienepauschaleverordnung – HygPV) Die Verordnung wurde am 06. April im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.