Berufspolitik

Der VDB-Physiotherapieverband überreicht der Politik
Vorschläge zu neuen
lernfeldorientierten Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen

Berlin. Der VDB-Bundesvorsitzende Marcus Troidl überreichte in Berlin den Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne (CDU), Berichterstatter für Heil- und Hilfsmittel, Emmi Zeulner (CSU), Berichterstatterin für nichtärztliche Heilberufe, Peter Aumer, MdB (CSU) und Florian Rott, GKV-Spitzenverband, Konzepte für neue Fachschulausbildungen zum Physiotherapeuten, Masseur und med. Bademeister.

Der VDB-Physiotherapieverband reagiert somit auf den dringenden Bedarf für eine Reform der Fachschulausbildungen. Die Arbeitsgemeinschaft „Schule“ des VDB-Physiotherapieverbandes unter der Leitung von Wolfgang Oster, Dipl. Med. Päd., Physiotherapeut, Geschäftsführer des Berufsförderungswerks Mainz gGmbH erarbeitete eine lernfeldorientierte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Die Vorschläge integrieren die „Zertifikate“ Manuelle Therapie, medizinisches Gerätetraining (ex: KG Gerät), physiotherapeutisch-neurologische Techniken (ex KG-Neuro) sowie Präventionsarbeit und Rehabilitationssport in die Ausbildung. Die Massageausbildung gliedert die manuelle Lymphdrainage ein. Die Absolventen werden befähigt, entsprechende Leistungen gegenüber den Gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen. Wird das Konzept umgesetzt, entfielen kostspielige Weiterbildungen- mit Basisqualifikationen- nach der Ausbildung. Das Konzept bietet Antworten auf künftige Anforderungen durch Delegation und Substitution. Die Ausbildung muss künftig die Fähigkeiten zur Anamnese und zum eigenständigen Befund auf dem Gebiet der Physiotherapie sowie der Physikalischen Therapie vermitteln, inklusive der Befähigung zur Erkennung der Grenzen des eigenen Tätigkeitsfeldes. Der Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrVO) des Bundes aus dem Jahr 1994 für die Ausbildungen der Berufe Physiotherapeut sowie Masseur und med. Bademeister nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) des Bundes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 2515) bedürfen sowohl die Inhalte als auch die Gliederung der derzeit geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Der Aufbau soll künftig nicht mehr einer Orientierung an Behandlungstechniken folgen, sondern einer Unterteilung in Lernfelder. Die Vorschläge zeigen, dass die Grundlagen für ein Berufsleben als „reflektierender Praktiker“ mit den Fähigkeiten zum
Verständnis wissenschaftlicher Evidenz und ihrer Umsetzung in therapeutisches Handeln sowie zur interdisziplinären Zusammenarbeit in einem komplexen Berufsumfeld mit multimodalen Störungsbildern in einer Fachschulausbildung gelegt werden können. Ziel ist die Erreichung einer Qualifikation auf dem Niveau des deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) Level 6. Es bedarf hierfür nicht der grundständigen akademischen Ausbildung im Rahmen eines Bachelorstudiums. Der VDB-Physiotherapieverband sieht den Bedarf für akademisch ausgebildete Physiotherapeuten mit Abschlüssen ab Bachelor wie der Wissenschaftsrat etwa bei 10 – 20 Prozent der Berufsangehörigen. Künftig bedarf es eines begrenzten Anteils akademisch gebildeter Praktiker für Forschung und Lehre sowie zur Leitung von größeren Teams und Einrichtungen bei der Bewältigung komplexer Behandlungsaufgaben. Die Versklavung der Therapeuten durch ideologisch aufgeladene an bestimmte Behandlungsarten gebundene Technikgläubigkeit („Durch den Kurs Manuelle Therapie werde ich Manualtherapeut!“) führt in die Irre. Künftige Lehrpläne sollen daher lernfeldorientiert aufgebaut sein und dem Nachwuchs einen bewussten und am Patienten orientierten Umgang mit seinem „Werkzeugkasten“ der Behandlungstechniken vermitteln. Das Konzept sichert in der vorliegenden Form den Bestand der Ausbildung zum Masseur. (dad)