Gerichtstermin beim Bundessozialgericht steht fest

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Gerichtstermin steht fest

Gerichtstermin beim Bundessozialgericht steht fest Bereits 2021 hatten sowohl die maßgeblichen Physiotherapieverbände als auch der GKV-Spitzenverband gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel geklagt. Dabei ging es vor allem darum, eine wirtschaftlich angemessene und gerechte Vergütung für die Physiotherapiebranche zu erreichen. In den Klagen der Physiotherapieverbände wurden unter anderem die Angemessenheit der von der Schiedsstelle festgesetzten Preisparameter, wie z. B. das Heranziehen der Gehaltssteigerungen im TVÖD als Referenz für die Entwicklung der Personalkosten der Physiotherapeuten, sowie die nicht festgesetzten Zahlbeträge für 2021 als nicht hinnehmbar bewertet. Weitere strittige Parameter zur Preisbildung sind insbesondere die Jahresleistungszeit, die Praxisgröße sowie die Abbildung des Unternehmerrisikos. Anschließend an das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) von April 2024 und Prüfung der Urteilsgründe hatten die Physiotherapieverbände beschlossen, gegen dieses Urteil Revision beim Bundessozialgericht (BSG) einzulegen. Im Revisionsverfahren prüft das BSG, ob das LSG Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat oder ob im bisherigen Verfahren Rechtsfehler entstanden sind. Neue Beweise oder Dokumente können nicht mehr eingebracht werden. Nun wurde ein Verhandlungstermin festgelegt. Am 18. Dezember 2025 findet vor dem BSG in Kassel die …

Vergütung steigt …

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Vergütung steigt …

Vergütungsverhandlungen: Vergütung steigt um 2,49 Prozent Die Vergütungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen steigen im kommenden Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 werden physiotherapeutische Leistungen um 2,49 Prozent höher vergütet als bisher. Zusätzlich wurde eine Konkretisierung für den Hausbesuch in Einrichtungen des betreuten Wohnens ausgehandelt. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt. Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2026 Nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen konnten die Verhandlungspartner zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Auf Basis der Einigung kann die angepasste Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vergütungserhöhung gilt sowohl für konventionelle als auch für Blankoverordnungen und für alle Behandlungen, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2025 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2026. Diese Parameter bilden für die Verhandlungen den Rahmen, in dem sich die Forderungen der …

Bundestag beschließt Verschiebung der TI-Anbindung

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Bundestag verschiebt …

Bundestag verschiebt TI-Anbindung für Heilmittelerbringer! Im Oktober haben wir dazu berichtet und seit gestern ist es amtlich. Im Rahmen des neuen Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat der Bundestag auch folgendes beschlossen: Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer müssen sich erst ab dem 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Grund: Auch die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) verzögert sich – und damit rückt die TI-Pflicht nach hinten. Mehr Zeit für Vorbereitung, weniger Druck – aber das Thema bleibt wichtig! Du hast Fragen dazu, was das für dich bedeutet? Dann wende Dich gerne an uns. Quelle: Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/2641)  – auf Seite 138 § 360 Absatz 8 wird der Austausch des Datums erwähnt)

Wo ist Wo ist die Grenze? Zuzahlungen für Medikamente soll pauschal um 50% erhöht werden.die Grenze?

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Wie weit darf es noch gehen?

Wo ist die Grenze? Seit Monaten verlangen die Krankenkassen politische Reformen, um die Defizite im Gesundheitssystem und weitere Beitragssteigerungen zu vermeiden., denn erneut gibt es eine Milliardenlücke bei Kassen. Und was ist die Idee? Die Politik plant das Einfachste und belastet einfach den Bürger. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erwägt, die Zuzahlungen für Medikamente pauschal um 50 Prozent zu erhöhen. Dazu wurde auch auf NTV berichtet. Sind davon auch die Heilmittelzuzahlungen betroffen? Wir Therapeutinnen und Therapeuten reagieren mit großem Entsetzen: Schon heute können viele Patientinnen und Patienten notwendige Behandlungen nicht mehr wahrnehmen, weil sie sich die Zuzahlungen nicht leisten können. Heilmittelverordnungen sind davon direkt betroffen, das sind ebenfalls Rezepte! Es wird immer weiter belastet, statt endlich Bürokratie abzubauen, wie z.B.: ✅ Kein Mahnverfahren ✅ Gleiche Pauschale für alle ➡️ z. B. 25 € pro Verordnung; das wäre eine echte Entlastung. „Gleichzeitig mahnt Oliver Blatt, Chef des GKV-Spitzenverbands: Die Krankenkassen fordern seit Monaten politische Reformen, um Defizite und Beitragserhöhungen zu vermeiden. Die Kosten steigen massiv, ohne dass gehandelt wird. Statt Lösungen zu schaffen, sollen die Beitragszahlenden erneut zahlen.“ …

Vergütungserhöhungen 2025: Klageerwiderung der Schiedsstelle liegt nun vor Die Schiedsstelle Heilmittel unterstreicht in ihrer aktuellen Klageerwiderung die Notwenigkeit der Vergütungserhöhungen

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Vergütungserhöhungen 2025

Vergütungserhöhungen 2025: Klageerwiderung der Schiedsstelle liegt nun vor Die Schiedsstelle Heilmittel unterstreicht in ihrer aktuellen Klageerwiderung die Notwendigkeit der Vergütungserhöhungen von 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025. Diese Auffassung entspricht der Auffassung von Physio Deutschland, VPT und unserem VDB-Physiotherapieverband. Zum Hintergrund – Verfahrensschritte Im Mai 2025 hat der GKV-Spitzenverband gegen den Schiedsspruch vom 19. März 2025 zu den Vergütungserhöhungen für das Jahr 2025 Klage eingereicht. Die Schiedsstelle Heilmittel hat in ihrer aktuellen Klageerwiderung die Notwendigkeit der beschlossenen Vergütungserhöhung von 8,02 % ab dem zweiten Quartal 2025 klar unterstrichen. Diese Auffassung deckt sich mit den Positionen von VDB-Physiotherapieverband, Physio Deutschland und VPT. Im nächsten Schritt folgte eine Klagebegründung durch den GKV-Spitzenverband. Nun hat der GKV-Spitzenverband wiederum die Möglichkeit auf die Klageerwiderung der Schiedsstelle schriftlich zu reagieren. Position der Physiotherapieverbände im Verfahren Die Physiotherapieverbände sind in diesem Verfahren weder als Kläger noch als Beklagte beteiligt, wurden jedoch durch das Landessozialgericht zum Verfahren beigeladen. VDB-Physiotherapieverband, Physio Deutschland und VPT unterstützen die Auffassung der Schiedsstelle, dass die Vergütungserhöhung in vollem Umfang gerechtfertigt ist. Lediglich im Hinblick auf die …

Physiotherapieverbände kämpfen für faire Vergütung

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Physiotherapieverbände kämpfen für faire Vergütung

Physiotherapieverbände kämpfen für faire Vergütung – Krankenkassen wollen Nachzahlungen verhindern. Die Physiotherapieverbände VDB-Physiotherapieverband, der Verband für Physiotherapie (VPT) und der , Physio-Deutschland begleiten ein laufendes Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das für tausende Praxen und deren Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen einen Schiedsspruch vom 19. März 2025. Dieser hatte nicht nur eine Anpassung der Vergütung ab 1. April 2025 beschlossen, sondern zusätzlich Nachzahlungen in Höhe von 4,01 Prozent für die Monate Januar bis März 2025 festgelegt. Damit sollte verhindert werden, dass Physiotherapiepraxen durch monatelange Verzögerungen seitens der Krankenkassen leer ausgehen. Der GKV-Spitzenverband versucht nun, genau diese Nachzahlungen zu kippen. Die Schiedsstelle hat eine Fristverlängerung zur Klageerwiderung beantragt. Mit einer Stellungnahme ist Anfang September zu rechnen. Sollten die berechtigten Interessen der Physiotherapieberufe darin nicht ausreichend berücksichtigt werden, werden die Verbände das weitere Vorgehen prüfen. Über weitere Entwicklungen werden wir die Mitglieder und die Öffentlichkeit in gewohnter Weise informieren. Falls Fragen dazu bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden.

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Erhöhung der Höchstbeträge …

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2025 Ab dem 1. September 2025 steigen aufgrund einer Vorgriffsregelung die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung. Dies trifft nur für folgende Positionen zu: Versorgungsbezogene Pauschale für Blankoverordnung von 91,38 € auf 96,60 € Hausbesuchspauschale von 25,60€ auf 27,80 € und Hausbesuchspauschale in sozialen Einrichtungen von 16,70 € auf 18,00 € Die Bundesländer entscheiden eigenständig, ob und wann sie die Höchstsätze übernehmen Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, ist es notwendig, dass entsprechende Änderungen in den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen der Bundesländer vorgenommen werden. In  den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt erfolgt dies automatisch, sodass die neuen Höchstbeträge dort ebenfalls ab September gelten werden. Unsere  Mitglieder werden über ihre Landesgeschäftsstellen informiert. Wir informieren sobald die übrigen Länder ihre Höchstsätze angepasst haben. Wenn Sie sonst noch Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.

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Erfahrungsaustausch zur Blankoverordnung

Erster Erfahrungsaustausch der Physiotherapieverbände mit dem GKV-Spitzenverband Am 2. Juli 2025 fand ein konstruktiver Erfahrungsaustausch zu den ersten acht Monaten der Blankoverordnung Schulter zwischen den Physiotherapieverbänden und dem GKV-Spitzenverband statt. Die Einführung einer neuen Versorgungsform ist kein Selbstläufer. Alle Beteiligten haben den Prozess mit einem sehr intensiven Informationsangebot begleitet. Anfängliche Unsicherheiten konnten mittlerweile beseitigt werden und die Neuerungen kommen in der Versorgung der Patientinnen und Patienten zum Tragen. Anpassungen im Praxisablauf und der Bürokratiezuwachs scheinen sich einzuspielen. In dem 3-stündigen Online-Austausch konnten erste Problem- und Sonderfälle erläutert werden. Hier ist das Ziel lösungsorientiert weiterzukommen. Sia haben noch Fragen  zu unserem „Erfahrungsaustausch zur Blankoverordnung“, dann melden Sie sich gerne bei uns.

GKV reicht Klagebegründung ein

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GKV-Spitzenverband reicht Klage…

GKV-Spitzenverband reicht Klagebegründung ein Im Mai wurde bekannt, dass der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) gegen den Schiedsspruch der Schiedsstelle Heilmittel vom 19. März 2025 Klage eingereicht hat. Nun liegt den Physiotherapieverbänden die Klagebegründung vor. Der GKV-SV beklagt konkret, dass die Schiedsstelle den Physiotherapeuten für das zweite Quartal 2025 eine verdoppelte Vergütungssteigerung von 8,02 Prozent zugesprochen hat. Als sogenannte Beigeladene werden die Physiotherapieverbände im eigenen Interesse tätig, Sie müssen weder den GKV-SV als Kläger noch die Schiedsstelle als Beklagten unterstützen. Aktuell bewerten die Verbände die Klagebegründung und bereiten eine Erwiderung darauf vor. Wann das Verfahren am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelt wird, ist noch nicht bekannt. Sie haben Fragen zu „GKV-Spitzenverband reicht Klagebegründung ein“ oder wollen generell mit uns sprechen, dann melden Sie sich gerne.

GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel ein

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Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel

GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel ein Im Schiedsspruch vom 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent bzw. 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025 für die Physiotherapie festgelegt. Mit diesem Ergebnis scheint der GKV-Spitzenverband eindeutig nicht zufrieden zu sein, so dass er nun gegen diesen beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage eingereicht hat. Was genau beklagt wird, steht derzeit noch nicht fest, weil dem Gericht gegenwärtig noch keine entsprechende Begründung des GKV-Spitzenverbands vorliegt. Weitere Informationen zum Klageverfahren sind derzeit also nicht verfügbar. Wann ein mögliches Verfahren stattfinden wird, ist ebenso unklar. Die Physiotherapieverbände sind in diesem Verfahren weder als Kläger noch als Beklagte beteiligt, wurden jedoch durch das Landessozialgericht zum Verfahren beigeladen. Die Verbände werden informieren, sobald inhaltliche Neuigkeiten vorliegen. Sie haben generell Fragen? Dann kontaktieren Sie uns.