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Corona-Krise: Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Fristenregelungen

Coronavirus

Update 06.05.2020: Die Maßnahmen werden entsprechend dem Vorschlag der Kassenverbände bis zum 31.05.2020 verlängert.

Empfehlungen der Kassenverbände für den Heilmittelbereich werden von der UV übernommen

Die Empfehlungen der Kassenverbände für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona), Stand 18.03.2020 / 18:00 Uhr werden soweit auf den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung übertragbar, übernommen.

Dies betrifft folgende Punkte:

• Aussetzung der vertraglich vereinbarten Fristenregelungen zum Behandlungsbeginn für alle nach dem 18.02.2020 ausgestellten Verordnungen und zur Unterbrechung, wenn der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung nach dem 17.02.20 liegt
• Aufhebung der Verpflichtung zur Einhaltung der ärztlich verordneten Behandlungsfrequenzen
• Die 4-Wochen-Frist gem. Teil A Punkt 2 der Handlungsanleitung ist nur für die Bemessung der Verordnungsmenge zum Zeitpunkt der Verordnung durch den D-Arzt maßgeblich, nicht jedoch für die Gültigkeit der Verordnung über 4 Wochen hinaus.
• Möglichkeit der Teilabrechnung bereits erbrachter Leistungen

Die Empfehlung gilt zunächst für alle Behandlungen die bis einschließlich den 30.04.2020 durchgeführt werden. (red.)