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Wir fordern eine stimmberechtigte Vertretung im G-BA.
Die gemäß § 125 SGB V maßgeblichen Heilmittelverbände fordern eine stimmberechtigte Vertretung im G-BA In einem Treffen zu Beginn des Jahres haben sich alle 17 maßgeblichen Heilmittelverbände auf eine gemeinsame Forderung nach einer stimmberechtigten Vertretung der Heilmittelerbringer*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verständigt. Diese Forderung wird im nächsten Schritt an die politischen Entscheider herangetragen. Die maßgeblichen Verbände gemäß § 125 SGB V stehen insgesamt für nahezu 400.000 Therapeut*innen aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungs-, Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmlehre, Physiotherapie und Podologie. Sie übernehmen in Zusammenarbeit mit Ärzten, Hebammen und der Pflege wichtige Aufgaben im Gesundheitswesen. Sie therapieren Menschen jeden Alters und sorgen für Teilhabe und mehr Lebensqualität. Sie verhindern dazu Krankheit und Pflegebedürftigkeit, arbeiten präventiv und vermitteln notwendige Gesundheitskompetenzen. Bislang noch kein Antrags- und Mitgebartungsrecht. Bislang gibt es jedoch für diese Berufsgruppen weder einen Sitz im G-BA noch Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen, die sie selbst betreffen. Deshalb fordern diese maßgeblichen Verbände eine angemessene Beteiligung im G-BA. Die genannten Therapeuten müssen, in den für sie relevanten Aufgabenbereichen, eine stimmberechtigte Vertretung haben und ein Antrags- …