Liebe KollegInnen,
wir dürfen Sie darüber informieren, dass der Antragsweg zum Energiekostendämpfungsprogramm
Unternehmen, die besonders von den gestiegenen Erdgas- und Strompreisen betroffen sind, werden von der Bundesregierung unterstützt. Das Hilfspaket des Bundes enthält auch ein Energiekostendämpfungsprogramm
Dieser Zuschuss kann seit dem 15. Juli 2022 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Auf den Seiten des BAFA stehen auch für den Antrag erforderliche Rechtsquellen, Checklisten und Formulare zur Verfügung. Der Antrag selbst ist online zu stellen.
Gestaffelter Zuschuss
Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm in den Monaten Februar bis September 2022 einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil berechnet sich folgendermaßen:
- 30 Prozent bzw. ab Juli 20 Prozent der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu zwei Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer in den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU (KUEBLL) aufgeführten energie- und handelsintensiven Branche angehören und mindestens drei Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen.
- 50 Prozent bzw. ab Juli 40 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und aufgrund der zusätzlichen Energiekosten im jeweiligen Monat einen Betriebsverlust nachweisen. Für die Berechnung des Betriebsverlusts wird das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf 80 Prozent des Betriebsverlusts nicht übersteigen.
- 70 Prozent bzw. ab Juli 60 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die alle zuvor aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und einem der 26 Sektoren angehören, die laut Anhang 1 des von der EU anlässlich der Aggression Russlands gegen die Ukraine geschaffenen behilferechtlichen Krisenrahmens als besonders betroffen gelten (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik).
Verbrauchtes Erdgas wird in den Fördermonaten Juli bis September nur bis zu 80 Prozent derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat, damit kein Anreiz zu einem erhöhten Verbrauch von Erdgas besteht.
Quelle: BDS Bayern e.V.
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