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Evaluation der Blankoverordnung
Physiotherapieverbände starten gemeinsam mit der Hochschule Bochum und der Hochschule Trier Evaluation der Blankoverordnung. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der VDB-Physiotherapieverband sowie der Verband für Physiotherapie (VPT) haben mit der Hochschule Bochum und der Hochschule Trier einen Kooperationsvertrag zur wissenschaftlichen Evaluation der Blankoverordnung in der Physiotherapie geschlossen. Gemeinsam sollen Wirksamkeit und Umsetzung dieser neuen Versorgungsform untersucht werden. Seit dem 1. November 2024 ist die Blankoverordnung Teil der physiotherapeutischen Regelversorgung für Patienten mit unterschiedlichen Diagnosen rund um die Schulter. Diese erweiterte Versorgungsverantwortung bietet viel Potenzial. Physiotherapeuten können gezielter und flexibler auf den individuellen Rehabilitationsverlauf eingehen, in dem sie autonom das Heilmittel sowie die Dauer und Frequenz der Behandlung bestimmen können. Darüber hinaus wird erstmalig die Diagnostik vergütet, wodurch Therapeuten ihre Kompetenzen gezielter einbringen können. Nun sollen die Blankoverordnung und ihre Besonderheiten für die physiotherapeutische Behandlung untersucht werden. Mit der Hochschule Bochum und der Hochschule Trier haben sich die drei Physiotherapieverbände IFK, VDB und VPT starke wissenschaftliche Partner an die Seite geholt, um wissenschaftliche Erkenntnisse über die konkreten Gestaltungsmerkmale, den Therapieverlauf, Behandlungsergebnisse sowie Patientenerfahrungen und -zufriedenheit im …