Was, wenn der wirksamste Schutz vor Herzinfarkt & Schlaganfall längst existiert, aber politisch kaum genutzt wird? Welt-Physio-Tag 08.09.2026

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Welt-Physio-Tag 2026

Was, wenn der wirksamste Schutz vor Herzinfarkt und Schlaganfall längst existiert, aber politisch kaum genutzt wird? Am 8. September rückt der Welt-Physio-Tag ein Thema in den Fokus, das unseren Berufsstand seit Jahren beschäftigt: die Rolle der Physiotherapie bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlaganfall. Die Zahlen sprechen für sich. Weltweit sterben jährlich über 20,5 Millionen Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, mehr als 30 % aller Todesfälle. Herzinfarkt und Schlaganfall machen davon rund 85 % aus. Bewegungsmangel zählt zu den wenigen beeinflussbaren Risikofaktoren, und genau hier liegt unsere fachliche Verantwortung als Berufsstand. Als Bundesvorsitzender des VDB sehe ich diesen Tag als Anlass, klar zu benennen, was Physiotherapie tatsächlich leistet: 🔹 In der Prävention, durch Risikoerkennung und gezielte Bewegungsempfehlung 🔹 In der Behandlung, durch sichere Aktivitätssteigerung nach kardiologischen Ereignissen 🔹 In der Rehabilitation, durch strukturierte Wiederherstellung von Mobilität und Selbstständigkeit nach Schlaganfall Die Evidenz ist eindeutig. 30 Minuten Bewegung an 5 Tagen die Woche senken das Schlaganfallrisiko um 25 %. Das ist keine Randnotiz, das ist ein gesundheitspolitischer Auftrag. Der VDB wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Kompetenz unseres Berufsstands in …

VDB-Bericht: AOK-Tag in Dortmund – Primärversorgung neu denken, aber nicht zu Ende gedacht!

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Primärversorgung neu denken …

… aber nicht zu Ende gedacht! AOK-Tag in Dortmund | 03.09.2026 VDB-Bundesvorsitzender André Laufer nahm am AOK-Tag „Primärversorgung neu denken, politische Ziele und praktische Umsetzung“ der AOK NordWest in Dortmund teil. Auf dem Podium diskutierten Tom Ackermann von der AOK NordWest, Dr. Jan Böcken von der Bertelsmann Stiftung, Prof. Dr. Margarete Halek von der Universität Witten/Herdecke sowie Dr. Klaus Reinhardt von der Bundesärztekammer über die Zukunft der hausärztlichen Versorgung. Ausgangspunkt der Veranstaltung war eine ernüchternde Datenlage. Ein Viertel der Hausärztinnen und Hausärzte plant, die eigene Tätigkeit in den kommenden fünf Jahren zu beenden. Zugleich ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in der Hausarztpraxis seit 2012 spürbar gesunken. Die Konsequenz, die auf der Bühne gezogen wurde, war eindeutig. Ohne strukturelle Entlastung droht eine dauerhafte Verknappung hausärztlicher Kapazitäten. Als Lösungsansatz stand vor allem die Neuorganisation der Versorgung rund um Medizinische Versorgungszentren im Mittelpunkt. Aufgaben sollen künftig stärker delegiert werden, etwa an Physician Assistants oder an Pflegekräfte mit entsprechender Aufbauqualifikation. Diskussion unvollständig Aus Sicht des VDB blieb die Diskussion an einem entscheidenden Punkt unvollständig. Der interprofessionelle Austausch fand faktisch nicht …

Sechs Verbände – eine gemeinsame Forderung ans BMG.Warum jetzt Rechtssicherheit für Therapiepraxen auf dem Spiel steht

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Gemeinsame Forderung

Sechs Verbände – eine gemeinsame Forderung ans BMG. Warum jetzt Rechtssicherheit für Therapiepraxen auf dem Spiel steht 👇 Sechs Verbände: BED, DVE, IFK, Physio Deutschland, VDB &VPT ziehen an einem Strang: Sie fordern vom BMG Klarstellung, weil der GKV-Spitzenverband eine Übergangsregelung enger auslegt als das Gesetz es vorsieht. Konkret: Wurde vor dem 30. Juli 2026 bereits ein Behandlungstermin vereinbart, soll die versorgungsbezogene Pauschale weiter abrechenbar sein, so die Gesetzesbegründung. Der GKV-Spitzenverband sieht das anders und verlangt zusätzlich eine bereits erbrachte Leistung. Die Folge: drohende Absetzungen und Widerspruchsverfahren für Praxen, die sich auf die gesetzliche Regelung verlassen haben. 💬 Betrifft dich das? Schreib es uns an: oder nimm Kontakt zu uns auf. Wir sammeln Fälle für den Austausch mit dem BMG Unsere Forderung zum Download: Sechs Verbände – eine gemeinsame Forderung.

GKV-BStabG ist in Kraft getreten

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GKV-BStabG ist in Kraft getreten

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist in Kraft getreten. Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale bei Blankoverordnungen   Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam.  Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.   Was ab jetzt gilt:  Für alle Blankoverordnungen, die ab dem 30. Juli ausgestellt werden, entfällt die Pauschale bei der Abrechnung.   Für alle am 29. Juli 2026 schon begonnenen Blankoverordnungen besteht weiterhin Anspruch auf die versorgungsbezogenen Pauschale.   Was heißt „begonnen“: Nach juristischer Auffassung der Physiotherapie– und Ergotherapieverbände ist die betreffende Pauschale für alle Verordnungen abrechnungsfähig, bei denen bereits vor dem Inkin Kraft treten am 30. Juli 2026 ein Behandlungs– bzw. Diagnostiktermin vereinbart wurde. Der GKV-Spitzenverband vertritt hingegen die Auffassung, dass die Pauschale ausschließlich für Verordnungen zu zahlen sei, deren erste Behandlungs- und Diagnostikleistungr vor dem Stichtag 30. Juli 2026 lieget. Dieser Auslegung schließen sich die physio- und ergotherapeutischen Verbände nicht …

Wenn der Nachbar brennt - Kollaps in der Schweiz

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Wenn der Nachbar brennt …

Wenn der Nachbar brennt: Schweizer Kollaps als Warnung für Deutschland Der größte Schweizer Physiotherapie-Anbieter schlägt Alarm. VDB-Bundesvorsitzender André Laufer: „Was in der Schweiz passiert, ist kein Einzelfall, es ist das Muster, das überall entsteht, wenn Politik Heilmittelerbringer systematisch unterbezahlt.“ Nachrichten aus der Schweiz sollten aufschrecken Es ist nicht weit bis zur Schweiz. Und die Nachrichten von dort sollten jeden aufschrecken, der glaubt, die Versorgungsprobleme in der Physiotherapie seien ein deutsches Phänomen. Alexandra Helbling, CEO des Physiozentrum mit 32 Standorten und 400 Mitarbeitenden der größte Physiotherapie-Anbieter der Schweiz, nennt die geplante Tarifreform ihres Landes „eine absolute Katastrophe“. Ihre Prognose: längere Wartezeiten, Versorgungslücken in ländlichen Gebieten, verstärkter Fachkräftemangel. Das klingt erschreckend vertraut. 30 Jahre Stillstand, dann ein System, das Praxen ruiniert Die Schweiz hat jahrelang auf Reformen gewartet. Der Grundtarif im Physiotherapiebereich war seit rund 30 Jahren unverändert. Nun haben Physioswiss, der Spitalverband H+ und der Krankenversichererverband Prio Swiss eine komplett neue Tarifstruktur beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht. Das Ergebnis: Praxen, die nicht kostendeckend arbeiten können. Inhaberinnen und Inhaber, die vor dem Aus stehen. Eine Branche, die …

Resolution vom Bündnis der Gesundheit – Geseztliche Krankenversicherung stabilisieren

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Stabilisierung der GKV

Resolution – Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird. Bedarfsgerechte Finanzierung statt starrer Begrenzungen Eine einseitige Bindung der Ausgabenentwicklung an die Grundlohnsumme wird dem realen Versorgungsbedarf nicht gerecht. Maßstab muss der medizinisch notwendige Bedarf sein, unter Berücksichtigung von Demografie, Morbidität und medizinischem Fortschritt. Die Zahl der Menschen ab 67 Jahren ist in den letzten fünf Jahren um circa eine Million gestiegen. Für die nächsten fünf Jahre rechnet das Statistische Bundesamt mit einem Anstieg um weitere fast zwei Millionen Menschen. Der Anteil der älteren Bevölkerung (65 Jahre und älter) in Deutschland wird nach Angaben des Robert Koch-Institutes von gegenwärtig 21 auf 29 Prozent im Jahr 2030 steigen. Mit zunehmendem Lebensalter steigen das individuelle Krankheitsrisiko, das Risiko für das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Krankheiten und das Risiko für eine Pflegebedürftigkeit. Der Versorgungsbedarf wird also deutlich steigen. Die inzwischen angekündigten massiven …

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

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Anlage 7 modernisiert

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie Der GKV‑Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG‑Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert. Ziel der Überarbeitung ist eine stärkere Kompetenz- und Therapieprozessorientierung, die Öffnung für digitale Lehrformate in den theoretischen Anteilen sowie angepasste Anforderungen an Fachlehrkräfte, Prüfungskommissionen und den strukturellen Aufbau der Weiterbildungen. Neu ist beispielsweise, dass Studierende in den letzten beiden Semestern und Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr künftig bereits mit der Weiterbildung KG-Gerät starten können. Alle weiteren Änderungen im Detail finden Interessierte hier. Inkrafttreten und Übergangsregelungen Die neue Anlage 7 wurde zwischenzeitlich unterzeichnet und tritt am 01. Juni 2026 in Kraft. Sie ist spätestens ab dem 01. Juni 2027 verbindlich anzuwenden. Weiterbildungsträger wurden bereits durch den GKV-Spitzenverband über die Änderungen informiert und werden ihre Angebote entsprechend anpassen. Bereits erworbene Zertifikate, Abrechnungserlaubnisse und Qualifikationen von Fachlehrkräften behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit (Bestandsschutz). Für Weiterbildungen, die vor dem 01. Juni 2027 nach den bisherigen Regelungen begonnen …

Reform der Notfallversorgung

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Reform der Notfallversorgung

Reform der Notfallversorgung (Beschluss vom 22.04.2026) – Relevanz für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Das Bundeskabinett hat am 22.04.2026 eine umfassende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ausgangspunkt ist die bislang fragmentierte Struktur mit drei weitgehend getrennten Bereichen: Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst (116 117) Rettungsdienst (112) Notaufnahmen der Krankenhäuser Ziel der Reform ist eine verbesserte Steuerung der Patienten sowie eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen. Zentrale Elemente der Reform 1. 116117 als Steuerungszentrale Die Telefonnummer 116 117 wird als zentraler Zugangspunkt deutlich gestärkt: bundesweit einheitliche Ersteinschätzung (Triage) gezielte Weiterleitung in geeignete Versorgungsstrukturen perspektivisch digitale Integration aller Akteure Ziel ist die Reduktion unnötiger Notaufnahmebesuche. Die politische Einordnung als „zentraler Dreh- und Angelpunkt“ entspricht der offiziellen Linie. 2. Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ) Ein wesentliches Strukturmerkmal ist die Einrichtung von INZ an Krankenhäusern: gemeinsame Organisation durch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kliniken zentrale Ersteinschätzung vor Ort Steuerung in ambulante oder stationäre Behandlung Damit erfolgt erstmals eine systematische Verknüpfung ambulanter und stationärer Notfallversorgung. 3. Standardisierte Ersteinschätzung Entwicklung eines bundeseinheitlichen Triage-Systems durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Übergangsweise Nutzung bestehender Systeme Ziel ist eine medizinisch konsistente und verbindliche Patientensteuerung. 4. …

Falsche Weichenstellung - PM der Verbände

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Falsche Weichenstellung:

Gesundheitsversorgung ist Investition in Erwerbsfähigkeit Pressemitteiung der Berufsverbände zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) Politischer Selbstwiderspruch: So kritisieren, vor der für den 29. April geplanten Befassung des Bundeskabinetts, die unterzeichnenden Berufsverbände den Referentenentwurf zum BStabG. Sie vertreten Therapeutinnen und Therapeuten aus Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Diätassistenz und Ernährungstherapie, also genau jene ambulanten, präventiven und rehabilitativen Versorgungsbereiche, die Erwerbsfähigkeit erhalten und Frühverrentungen vermeiden helfen. Ausgerechnet Parteien, die für sich soziale und wirtschaftspolitische Kernkompetenzen beanspruchen, legen einen Vorschlag vor, der zentrale Lasten in das Versorgungssystem, auf Leistungserbringer und auf Versicherte verlagert. Damit bevorzugt der Entwurf aus sozialer und gesamtwirtschaftlicher Sicht brandgefährliche Eingriffe, obwohl mildere und sachlichere Lösungen längst auf dem Tisch liegen. Der Fehler des Entwurfs liegt nicht darin, dass über Einsparungen gesprochen wird. Der Fehler liegt darin, wo diese Lasten verortet werden: In einer alternden Volkswirtschaft mit Fachkräftemangel muss die Gesundheitsversorgung gestärkt werden, weil sie Arbeitsfähigkeit erhält, Ausfallzeiten verringert und Erwerbsaustritte vermeiden hilft. Stattdessen wird genau dieser Wachstums- und Engpasssektor fiskalisch unter Druck gesetzt. Der Entwurf blendet damit genau jene Folgekosten aus, die später in Produktion, Beschäftigung und Sozialversicherungen …

André Laufer VDB-Bundesvorsitzender rordert zum Mitmachen auf: Heilmittelversorgung nicht kaputtsparen !

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Heilmittelversorgung nicht kaputtsparen !

Jetzt handeln für eine Versorgung, die trägt. Die aktuellen Pläne im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) bedrohen die Grundlage der ambulanten Heilmittelversorgung in Deutschland. Was auf den ersten Blick wie Haushaltsdisziplin wirkt, ist in der Realität ein gefährlicher Eingriff in ein ohnehin sehr belastetes System. Drei zentrale Maßnahmen zeigen die Richtung und die Risiken: 1. Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung Ein bereits gescheitertes Steuerungsinstrument soll wieder eingeführt werden. Vergütung würde sich erneut an politischen Kennzahlen statt an realen Kosten orientieren, mit absehbaren Folgen: Unterfinanzierung steigender Druck auf Praxen im schlimmsten Fall Praxisschließungen. 2. Höhere und dynamisierte Zuzahlungen Patientinnen und Patienten werden weiter belastet. Schon heute zahlen sie im Heilmittelbereich überproportional zu. Die Folge: Therapien werden seltener in Anspruch genommen und dies hat höhere Kosten für das gesamte System zur Folge. 3. Einschränkung moderner Versorgungsmodelle Versorgungsbezogene Pauschalen in der Blankoverordnung sollen verhindert werden. Damit wird genau das geschwächt, was Versorgung effizienter und patientenorientierter machen kann. Die Konsequenz ist klar: Eine schlechtere Versorgung führt zu längeren Krankheitsverläufen, mehr Pflegebedürftigkeit und steigenden Kosten für das Gesundheitssystem insgesamt. Die Heilmittelversorgung ist keine …