Der VDB-Physiotherapieverband wünscht Frohe Weihnachten

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Zum Jahresausklang …

Zum Jahresausklang sendet der VDB-Physiotherapieverband allen Kolleginnen und Kollegen herzliche Weihnachtsgrüße. Physiotherapie steht für Verantwortung, Fachkompetenz und täglichen Einsatz für Menschen. Diese Arbeit trägt jeden Tag und bleibt unverzichtbar. Der Rückblick auf das Jahr fällt nicht nur leicht. In Gesprächen und Verfahren konnten nicht alle Ziele erreicht werden, und es gab Entscheidungen, die viele enttäuscht haben. Umso wichtiger sind Zusammenhalt, ein klarer fachlicher Standpunkt und eine Interessenvertretung, die auch in schwierigen Phasen dranbleibt. Unser VDB-Physiotherapieverband steht für fachliche Qualität, eine klare Position für die Physiotherapie und eine verlässliche Stimme für Sie als Kollegin oder Kollege. Gemeinsam stärker. Unser Team wünscht Ihnen ruhige Weihnachtstage, Zeit zum Durchatmen und neue Kraft für das kommende Jahr. Frohe Weihnachten André Laufer Bundesvorsitzender VDB-Phsiotherapieverband

Rabenschwarzer Tag für die Physiotherapie. BSG weist Revision zurück.

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BSG weist Revision zurück

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil. Das ernüchternde Ergebnis gleich vorweg: Durch die höchstrichterliche Entscheidung ist ein angemessener Preis verhindert worden, der den Physiotherapeuten eine Gleichstellung zur Situation im öffentlichen Dienst (TVöD) geboten hätte. Auf dieser Basis wird es den physiotherapeutischen Praxisinhabern nicht flächendeckend möglich sein, Gehälter analog zu den Tarifen im öffentlichen Dienst zu bezahlen. Gegenstand des Revisionsverfahrens Gegenstand des Revisionsverfahrens waren die Klagen der maßgeblichen Physiotherapie-Verbände gegen die von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Grundsätze zur angemessenen Vergütungsbemessung. Aus Sicht der Verbände hat die Schiedsstelle Ihren Gestaltungsspielraum überschritten und die Entscheidung nicht ausreichend begründet bzw. verspätet im Verfahren darlegt. Im Revisionsverfahren hat das BSG geprüft, ob das LSG Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat oder ob im bisherigen Verfahren Rechtsfehler entstanden sind. Beteiligt waren die Leistungserbringerverbände IFK, Physio Deutschland, VDB-Physiotherapieverband und VPT. Sie hatten insbesondere beanstandet, dass die Schiedsstelle bei der Bemessung der Personalkostensteigerungen in den …

Gerichtstermin beim Bundessozialgericht steht fest

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Gerichtstermin steht fest

Gerichtstermin beim Bundessozialgericht steht fest Bereits 2021 hatten sowohl die maßgeblichen Physiotherapieverbände als auch der GKV-Spitzenverband gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel geklagt. Dabei ging es vor allem darum, eine wirtschaftlich angemessene und gerechte Vergütung für die Physiotherapiebranche zu erreichen. In den Klagen der Physiotherapieverbände wurden unter anderem die Angemessenheit der von der Schiedsstelle festgesetzten Preisparameter, wie z. B. das Heranziehen der Gehaltssteigerungen im TVÖD als Referenz für die Entwicklung der Personalkosten der Physiotherapeuten, sowie die nicht festgesetzten Zahlbeträge für 2021 als nicht hinnehmbar bewertet. Weitere strittige Parameter zur Preisbildung sind insbesondere die Jahresleistungszeit, die Praxisgröße sowie die Abbildung des Unternehmerrisikos. Anschließend an das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) von April 2024 und Prüfung der Urteilsgründe hatten die Physiotherapieverbände beschlossen, gegen dieses Urteil Revision beim Bundessozialgericht (BSG) einzulegen. Im Revisionsverfahren prüft das BSG, ob das LSG Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat oder ob im bisherigen Verfahren Rechtsfehler entstanden sind. Neue Beweise oder Dokumente können nicht mehr eingebracht werden. Nun wurde ein Verhandlungstermin festgelegt. Am 18. Dezember 2025 findet vor dem BSG in Kassel die …

Vergütung steigt …

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Vergütung steigt …

Vergütungsverhandlungen: Vergütung steigt um 2,49 Prozent Die Vergütungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen steigen im kommenden Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 werden physiotherapeutische Leistungen um 2,49 Prozent höher vergütet als bisher. Zusätzlich wurde eine Konkretisierung für den Hausbesuch in Einrichtungen des betreuten Wohnens ausgehandelt. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt. Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2026 Nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen konnten die Verhandlungspartner zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Auf Basis der Einigung kann die angepasste Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vergütungserhöhung gilt sowohl für konventionelle als auch für Blankoverordnungen und für alle Behandlungen, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2025 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2026. Diese Parameter bilden für die Verhandlungen den Rahmen, in dem sich die Forderungen der …

Bundestag beschließt Verschiebung der TI-Anbindung

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Bundestag verschiebt TI-Anbindung…

Bundestag verschiebt TI-Anbindung für Heilmittelerbringer! Im Oktober haben wir dazu berichtet und seit gestern ist es amtlich. Im Rahmen des neuen Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat der Bundestag auch folgendes beschlossen: Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer müssen sich erst ab dem 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Grund: Auch die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) verzögert sich – und damit rückt die TI-Pflicht nach hinten. Mehr Zeit für Vorbereitung, weniger Druck – aber das Thema bleibt wichtig! Du hast Fragen zur TI-Verschiebung? Was das für dich bedeutet? Dann wende Dich gerne an uns. Quelle: Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/2641)  – auf Seite 138 § 360 Absatz 8 wird der Austausch des Datums erwähnt)

Wo ist Wo ist die Grenze? Zuzahlungen für Medikamente soll pauschal um 50% erhöht werden.die Grenze?

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Wie weit darf es noch gehen?

Wo ist die Grenze? Seit Monaten verlangen die Krankenkassen politische Reformen, um die Defizite im Gesundheitssystem und weitere Beitragssteigerungen zu vermeiden., denn erneut gibt es eine Milliardenlücke bei Kassen. Und was ist die Idee? Die Politik plant das Einfachste und belastet einfach den Bürger. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erwägt, die Zuzahlungen für Medikamente pauschal um 50 Prozent zu erhöhen. Dazu wurde auch auf NTV berichtet. Sind davon auch die Heilmittelzuzahlungen betroffen? Wir Therapeutinnen und Therapeuten reagieren mit großem Entsetzen: Schon heute können viele Patientinnen und Patienten notwendige Behandlungen nicht mehr wahrnehmen, weil sie sich die Zuzahlungen nicht leisten können. Heilmittelverordnungen sind davon direkt betroffen, das sind ebenfalls Rezepte! Es wird immer weiter belastet, statt endlich Bürokratie abzubauen, wie z.B.: ✅ Kein Mahnverfahren ✅ Gleiche Pauschale für alle ➡️ z. B. 25 € pro Verordnung; das wäre eine echte Entlastung. „Gleichzeitig mahnt Oliver Blatt, Chef des GKV-Spitzenverbands: Die Krankenkassen fordern seit Monaten politische Reformen, um Defizite und Beitragserhöhungen zu vermeiden. Die Kosten steigen massiv, ohne dass gehandelt wird. Statt Lösungen zu schaffen, sollen die Beitragszahlenden erneut zahlen.“ …

Verschiebung der Einführung der TI für Heil- und Hilfsmittelerbringer

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Verschiebung der Einführung . . .

Verschiebung der Einführung der TI für Heil- und Hilfsmittelerbringer vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027 Änderungsanträge der Fraktionen CDU, CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Drucksache 21/1511) Danach beantragt die Regierungskoalition die Verschiebung der Einführung zur TI vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027 Hier finden Sie den Download zum Antrag: https://www.physio.de/physio/images/2025%2010%2007%20Verschiebung%20TI-Anschlusspflicht%2021-14-0025-CDU-CSU-SPD-AeA-1-15-zum-Gesetzentwurf-Befugniserweiterung-und-Entbuerokratisierung-in-der-Pflege.pdf

Vergütungserhöhungen 2025: Klageerwiderung der Schiedsstelle liegt nun vor Die Schiedsstelle Heilmittel unterstreicht in ihrer aktuellen Klageerwiderung die Notwenigkeit der Vergütungserhöhungen

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Vergütungserhöhungen 2025

Vergütungserhöhungen 2025: Klageerwiderung der Schiedsstelle liegt nun vor Die Schiedsstelle Heilmittel unterstreicht in ihrer aktuellen Klageerwiderung die Notwendigkeit der Vergütungserhöhungen von 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025. Diese Auffassung entspricht der Auffassung von Physio Deutschland, VPT und unserem VDB-Physiotherapieverband. Zum Hintergrund – Verfahrensschritte Im Mai 2025 hat der GKV-Spitzenverband gegen den Schiedsspruch vom 19. März 2025 zu den Vergütungserhöhungen für das Jahr 2025 Klage eingereicht. Die Schiedsstelle Heilmittel hat in ihrer aktuellen Klageerwiderung die Notwendigkeit der beschlossenen Vergütungserhöhung von 8,02 % ab dem zweiten Quartal 2025 klar unterstrichen. Diese Auffassung deckt sich mit den Positionen von VDB-Physiotherapieverband, Physio Deutschland und VPT. Im nächsten Schritt folgte eine Klagebegründung durch den GKV-Spitzenverband. Nun hat der GKV-Spitzenverband wiederum die Möglichkeit auf die Klageerwiderung der Schiedsstelle schriftlich zu reagieren. Position der Physiotherapieverbände im Verfahren Die Physiotherapieverbände sind in diesem Verfahren weder als Kläger noch als Beklagte beteiligt, wurden jedoch durch das Landessozialgericht zum Verfahren beigeladen. VDB-Physiotherapieverband, Physio Deutschland und VPT unterstützen die Auffassung der Schiedsstelle, dass die Vergütungserhöhung in vollem Umfang gerechtfertigt ist. Lediglich im Hinblick auf die …

Welt-PT-Tag 08.09.2025

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Welt-PT-Tag

Welt-PT-Tag / Welt-Physiotherapie-Tag am 08.09.2025 Physiotherapie ist kein „Nebenschauplatz“ im Gesundheitswesen! Sie ist das Rückgrat der Heilmittelversorgung. Laut Statista (2025): 38,9 Mio. Heilmittelverordnungen jährlich über 70 % Umsatzanteil entfallen auf die Physiotherapie Krankengymnastik allein: 3,3 Mrd. Euro Umsatz rund 1/3 aller Verordnungen stammen von Hausärzten Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache: Ohne Physiotherapie läuft nichts. Und trotzdem kämpfen Praxen, Therapeuten und Verbände seit Jahrzehnten um faire Bedingungen, angemessene Vergütung und eine zukunftssichere Ausbildung. Zum Welt-Physio-Tag fordern wir: Mehr Anerkennung, mehr Unterstützung und endlich politische Entscheidungen, die der Bedeutung der Physiotherapie gerecht werden. Physiotherapie ist kein Kostenfaktor! Physiotherapie ist eine Investition in Gesundheit, Lebensqualität und Versorgungssicherheit.

Physiotherapieverbände kämpfen für faire Vergütung

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Physiotherapieverbände kämpfen für faire Vergütung

Physiotherapieverbände kämpfen für faire Vergütung – Krankenkassen wollen Nachzahlungen verhindern. Die Physiotherapieverbände VDB-Physiotherapieverband, der Verband für Physiotherapie (VPT) und der , Physio-Deutschland begleiten ein laufendes Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das für tausende Praxen und deren Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen einen Schiedsspruch vom 19. März 2025. Dieser hatte nicht nur eine Anpassung der Vergütung ab 1. April 2025 beschlossen, sondern zusätzlich Nachzahlungen in Höhe von 4,01 Prozent für die Monate Januar bis März 2025 festgelegt. Damit sollte verhindert werden, dass Physiotherapiepraxen durch monatelange Verzögerungen seitens der Krankenkassen leer ausgehen. Der GKV-Spitzenverband versucht nun, genau diese Nachzahlungen zu kippen. Die Schiedsstelle hat eine Fristverlängerung zur Klageerwiderung beantragt. Mit einer Stellungnahme ist Anfang September zu rechnen. Sollten die berechtigten Interessen der Physiotherapieberufe darin nicht ausreichend berücksichtigt werden, werden die Verbände das weitere Vorgehen prüfen. Über weitere Entwicklungen werden wir die Mitglieder und die Öffentlichkeit in gewohnter Weise informieren. Falls Fragen dazu bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden.