Berufspolitik

Schulgeld abschaffen: In NRW läuft´s

Deutliche Entlastung der Auszubildenden in den Gesundheitsberufen.

In Nordrhein-Westfalen startet in diesem Monat der Einstieg in die Schulgeldfreiheit. Das ist eine gute Nachricht. Zwar handelt es sich anders als im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben um keine vollständige Befreiung der Kosten, doch immerhin geht es um eine Erstattung um 70 Prozent, finanziert vom Land. Also: Eine deutliche Entlastung für Schüler und Auszubildende in den Gesundheitsberufen. Und: Alle Schüler werden in die Regelung einbezogen. Es geht niemand leer aus, auch nicht die Schüler, die sich schon in der Ausbildung befinden, wie zunächst befürchtet.
Das Prozedere läuft wie folgt: Die Schulträger stellen Förderungsanträge bei der zuständigen Bezirksregierung. Möglich ist dieser Vorgang seit dem 19. Oktober 2018. Den Bezirksregierungen unterliegt auch die Bewilligung der Anträge. Zuwendungsempfänger sind die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten mit Sitz in NRW. Endbegünstigte sind die Schüler und Auszubildenden in den Berufen der Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Masseure, medizinische Bademeister und Pharmazeutisch-technische Assistenten. Gefördert werden die durch das Schulgeld refinanzierten Ausgaben des Schulträgers im Rahmen der Ausbildung, um damit im Gegenzug bei den Schülern in staatlich anerkannten Ausbildungsstätten eine Entlastung beim Schulgeld zu erreichen, besagt die Förderrichtlinie im sperrigen Amtsdeutsch. Die Förderung wird nur gewährt, wenn das ab dem 1. September vereinnahmte Schulgeld in Höhe der rückwirkenden Förderung zurückerstattet wird. Erstattet wird das erhobene Schulgeld mit 70 Prozent auf Grundlagen der am 31.12 2017 geltenden Konditionen.
Interessant auch: Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde, also die Bezirksregierung entscheide aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Und: Die Förderrichtlinie Gesundheitsberufe ist zum 1. September 2018 in Kraft getreten und endet am 31. Dezember 2023. Der Zeitrahmen lässt aufhorchen. Benötigt die Bund-Länder- Arbeitsgruppe „Novellierung der Gesundheitsberufe“ bis Ende 2023 für ein Konzept? Und überhaupt: Klar ist, 70 Prozent sind keine 100 Prozent und das Ziel muss eine Ausbildungsvergütung für die Gesundheitsberufe sein.

Daniela Driefert / VDB-Bundesverband Öffentlichkeitsarbeit

Quelle: Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe https://www.mags.nrw/…/foerderrichtlinie_gesundheitsfachber…