Aktuelles, Corona-Informationen

Testungen nach Testverordnung

Nur noch bis 28. Februar 2023

Ab 1. März 2023 übernimmt der Bund für sämtliche präventive Coronatests nicht mehr die Kosten. Mit dem Auslaufen der Testverordnung am 28. Februar werden neben der Bürgertestung beispielsweise auch PoC-Antigentests von Personal in Gesundheitseinrichtungen oder Tests vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation nicht mehr vom Bund finanziert. Präventive Tests, die Praxen und Teststellen ab dem 1. März 2023 durchführen, können dann nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden.

Die große Menge an PCR-Tests und Antigentests erfolgt nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit. Diese Tests werden komplett durch die Finanzmittel des Bundes im Rahmen der Pandemiebekämpfung beglichen. Der Anspruch gilt für alle Bürger – unabhängig von der Krankenversicherung.

  • Der Anspruch umfasst den Abstrich, das Gespräch mit der zu testenden Person, die Diagnostik und die Ausstellung eines Zeugnisses über das Ergebnis einschließlich der Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats oder eines COVID-19-Testzertifikats
  • Die Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats erfolgt bei Vorliegen eines positiven Nukleinsäurenachweises als Nachweis einer vorherigen Infektion mit SARS-CoV-2
  • Die Beauftragung des Labors erfolgt auf Formular OEGD (stellt die KV bereit; es darf nicht kopiert werden – mehr Infos)
  • Die Abrechnung und Vergütung erfolgen nach TestV

Hinweis: Es sind auch Tests auf Grundlage von Vereinbarungen der Länder möglich. Die Abrechnung erfolgt dann nach der entsprechenden Sonderregelung. Mehr Infos? Fragen Sie Ihre KV.