Heilmittelerbringer erhalten weiterhin 1,50 Euro pro Heilmittelverordnung von den gesetzlichen Krankenkassen für den erhöhten Hygieneaufwand in der Pandemie erstattet. Die Änderung der Hygienepauschaleverordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger verkündet. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Juli und bis 31. Dezember 2021.
Veröffentlicht am 7. Juli 2021