Monate: Juni 2024
Physiotherapieverbände legen Revision gegen Urteil ein
Physiotherapieverbände legen gemeinsam Revision gegen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ein. Ende April hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) ein Urteil in den Klageverfahren der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel gefällt. Nach Prüfung der Urteilsgründe haben die Physiotherapieverbände nun beschlossen, gegen dieses Urteil Revision einzulegen. Zum Urteil selbst Die Klagen der Physiotherapieverbände waren teilweise erfolgreich. So verpflichtete das LSG die Schiedsstelle, im Nachhinein einen Ausgleich der Vergütungsausfälle für die Zeit bis zum Ende des ersten Schiedsverfahrens zu regeln. Andere Klageanträge wurden jedoch vom LSG zurückgewiesen. Darin hatten die Physiotherapieverbände unter anderem die Festsetzung einzelner Parameter zur Preisfindung durch die Schiedsstelle angegriffen. Dabei ging es um die Feststellung eines wirtschaftlich angemessenen Preises. Keine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch das Gericht erfolgt Das LSG hat mehrfach ausgeführt, dass die Schiedsstelle innerhalb ihres Beurteilungsspielraums und folglich nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens entschieden habe. Damit hat das LSG für die Physiotherapieverbände entscheidende Punkte zurückgewiesen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass die Richter keine inhaltliche Einschätzung, beispielsweise zur Wirtschaftlichkeit der Praxen, vorgenommen haben und dazu, ob die Faktoren zur Preisfindung …