Monate: Mai 2020

Jens Spahn betont
Bedeutung der
Therapeuten in der Corona-Pandemie

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wendet sich mit einem persönlichen Schreiben in Bezug auf die jüngst in Kraft getretene COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung an die zugelassenen Heilmittelerbringer in Deutschland. Der Gesundheitsminister betont die erhebliche Bedeutung der Versorgung mit Heilmitteln für die Verhütung und Behandlung von Krankheiten auch während der COVID-19-Epidemie und erläutert die für die Heilmittelerbringer festgelegten Hilfsmaßnahmen. Es sei ihm ein wichtiges Anliegen, die Praxen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.   Den Wortlaut des Briefes findet ihr hier: Schreiben BM Spahn zur COVID-19-VSt-SchutzV COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung Foto: BMG/Xander Heinl (photothek.net)

Heilmittelrezept

Monate: Mai 2020

Umgang mit
Verordnungen

Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen zum Umgang mit Verordnungen im Rahmen der Corona-Krise aktualisiert. Ziel der Empfehlungen ist es, die Verfahrensregeln in der Pandemie zu erleichtern und die Versorgung aufrecht zu halten. Folgende Punkte wurden geändert, bzw. neu gefasst: • Der Punkt 5 wurde ergänzt, dass Teilabrechnungen nur noch bis zum 31.05.2020 (Rechnungseingang bei der Krankenkasse) möglich sind. • Im Punkt 7 wurde klargestellt, dass bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen ab dem 18.02.2020 (Verordnungsdatum) Leistungserbringer notwendige Änderungen selbst vornehmen können. • Neu hinzugefügt wurde der Punkt 10 mit ersten Anleitungen zur Abrechnung der neuen Position Alle Infos im Detail hier: 20200505_Aktualisierung_Empfehlungen_COVID-19_Stand_05.05.2020_11.00

Monate: Mai 2020

Rettungsschirm: Wo wird der Antrag gestellt?

Die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung tritt in Kraft. Wo und wann werden die Anträge gestellt? Anträge für eine einmalige Ausgleichszahlung können im Zeitraum vom 20. Mai bis 30. Juni 2020 bei den Argen gestellt werden. Bis zum 15. Mai erarbeitet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen alle Details zum Antragsverfahren und zur Anweisung der Ausgleichszahlung. Alle jetzt schon bekannten Infos findet ihr hier: Antworten zum Antragsverfahren  

Monate: Mai 2020

Rettungsschirm
Therapeuten:
COVID-19-Schutzverordnung
veröffentlicht

Schutzverordnung für Therapeuten tritt am 5. Mai in Kraft. Anträge müssen zwischen dem 20. Mai bis 30. Juni gestellt werden. Nun ist es amtlich. Therapeuten erhalten Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle. Die Veröffentlichung der entsprechenden Regelungen, die COVID 19 Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, erfolgte im Bundesanzeiger. Die Verordnung tritt am 05. Mai in Kraft. Zugelassene Leistungserbringer erhalten für Einnahmeausfälle im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Prozent der mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechneten Vergütungen aus dem vierten Quartal 2019, einschließlich der von den Versicherten geleisteten Zuzahlung. Leistungen aus dem PKV Bereich finden keine Berücksichtigung. Wichtig: Der Einmalzuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Bei der Höhe der Ausgleichszahlung berücksichtigte das Bundesgesundheitsministerium, dass Heilmittelerbringer weitere Hilfsmaßnahmen wie das Kurzarbeitergeld und die Corona-Soforthilfen zur Minimierung der Personal- und Sachkosten in Anspruch nehmen. Zugelassene Leistungserbringer stellen den Antrag auf Ausgleichszahlung bei der für sie zuständigen Arbeitsgemeinschaft. Zur erfolgreichen Antragsgewährung muss der Antrag im Zeitraum zwischen dem 20. Mai bis 30. Juni 2020 gestellt werden. Alle Infos zum Antragsverfahren regelt der Spitzenverbund Bund der Krankenkassen bis zum …