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Überbrückungshilfe

Der Bund unterstützt Unternehmen mit einer Überbrückungshilfe.

Ab dem 10. Juli können kleine und mittelständische Betriebe, Soloselbständige und Freiberufler eine Überbrückungshilfe beantragen. Der Zuschuss gehört zum Konjunkturpaket, gilt als Liquiditätshilfe und muss nicht zurückgezahlt werden. Die finanzielle Hilfe soll die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern sichern. Die Umsetzung und Auszahlung übernehmen das jeweilige Bundesland.

 

Voraussetzung:
Berechtigt sind Unternehmer aller Branchen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückging.

Wo und wann kann der Antrag gestellt werden?
Die Überbrückungshilfe wird über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt. Eine Antragstellung ist vom 10. Juli bis 30. September 2020 möglich.
Die  Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist seit dem 8. Juli am Start.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Umsatzrückgang und liegt zwischen 40 und 60 Prozent der Fixkosten. (dad)

 

Alle Infos im Detail hier: Bundesfinanzministerium – Ueberbrueckungshilfe

Foto: iStock.com/peshkov