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Ausbildungsvergütung an Krankenhäusern und
Unikliniken

Während die Länder noch über die längst überfällige Abschaffung des Schulgeldes beraten, erreichte ver.di am 30. Oktober 2018 in Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband VKA und dem Bund Einigung in der Frage der Ausbildungsvergütung. Im Ergebnis erhalten Auszubildende in bisher unbezahlten Ausbildungen an kommunalen Krankenhäusern oder Uni-Kliniken eine AUSBILDUNGSVERGÜTUNG ab dem 01.01.2019.

An kommunalen Krankenhäusern werden die Schüler in Ausbildung zum Physiotherapeuten in den Geltungsbereich des TVAöD-Allgemeiner Teil-und Besonderer Teil- Pflege einbezogen. An Uni-Kliniken wird ein Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen vereinbart.

Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt 965,24 €/1.025,30 €/1.122,03 € im 1./2./3. Ausbildungsjahr. Das entspricht 91 Prozent der ab 1. Januar 2018 geltenden Beträge im TVA-L Pflege. Diese Beträge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Entgeltrunde 2019.i Zusätzlich werden Regelungen des jeweiligen Manteltarifvertrags angewendet: d.h. es gibt eine Abschlussprämie von 400€, 29 bzw. 30 Tage Urlaub und eine Jahressonderzahlung. Die wöchentliche Arbeitszeit wird fest mit 38,5 Stunden/Woche geregelt.

https://tarifdeluxe.de/2018/10/31/durchbruch-bei-den-unbezahlten-ausbildungen/?fbclid=IwAR09wqIVsbIr40KQC6cfyAuJhPrMokTjoY0lHUKETzb6LqpB7mQh159jcOE