Die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung tritt in Kraft. Wo und wann werden die Anträge gestellt?
Anträge für eine einmalige Ausgleichszahlung können im Zeitraum vom 20. Mai bis 30. Juni 2020 bei den Argen gestellt werden. Bis zum 15. Mai erarbeitet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen alle Details zum Antragsverfahren und zur Anweisung der Ausgleichszahlung.
Alle jetzt schon bekannten Infos findet ihr hier:
Antworten zum Antragsverfahren