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Physiotherapiepraxen
bleiben geöffnet

Bund und Länder haben am 13. Dezember weitere Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten vereinbart. Auch wenn der Einzelhandel und Schulen weitestgehend geschlossen werden, Physiotherapiepraxen bleiben weiterhin geöffnet. Der Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den RegierungschefInnen der Länder vom 13.12.2020 regelt eindeutig: „Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/ Fußpflege bleiben weiter möglich“.

Die Bund-Länder-Vereinbarung wird über Rechtsverfügungen der Länder umgesetzt. Bitte informieren sie sich über die aktuell gültigen Maßnahmen bezüglich Rehasport oder anderen Detailfragen zu erlaubten Maßnahmen in der Physiotherapie in ihren Landesverbänden oder auf den Internetseiten der Länder und Kommunen.

Ziel der Kontaktreduzierungen ist es, die Infektionszahlen deutlich zu reduzieren, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich ist, Infektionsketten zu identifizieren und unterbrechen zu können.

Die Maßnahmen gelten ab dem 16. Dezember und voraussichtlich bis zum 10. Januar. (dad)