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Jens Spahn betont
Bedeutung der
Therapeuten in der Corona-Pandemie

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wendet sich mit einem persönlichen Schreiben in Bezug auf die jüngst in Kraft getretene COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung an die zugelassenen Heilmittelerbringer in Deutschland. Der Gesundheitsminister betont die erhebliche Bedeutung der Versorgung mit Heilmitteln für die Verhütung und Behandlung von Krankheiten auch während der COVID-19-Epidemie und erläutert die für die Heilmittelerbringer festgelegten Hilfsmaßnahmen. Es sei ihm ein wichtiges Anliegen, die Praxen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.   Den Wortlaut des Briefes findet ihr hier: Schreiben BM Spahn zur COVID-19-VSt-SchutzV COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung Foto: BMG/Xander Heinl (photothek.net)

Heilmittelrezept

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Umgang mit
Verordnungen

Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen zum Umgang mit Verordnungen im Rahmen der Corona-Krise aktualisiert. Ziel der Empfehlungen ist es, die Verfahrensregeln in der Pandemie zu erleichtern und die Versorgung aufrecht zu halten. Folgende Punkte wurden geändert, bzw. neu gefasst: • Der Punkt 5 wurde ergänzt, dass Teilabrechnungen nur noch bis zum 31.05.2020 (Rechnungseingang bei der Krankenkasse) möglich sind. • Im Punkt 7 wurde klargestellt, dass bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen ab dem 18.02.2020 (Verordnungsdatum) Leistungserbringer notwendige Änderungen selbst vornehmen können. • Neu hinzugefügt wurde der Punkt 10 mit ersten Anleitungen zur Abrechnung der neuen Position Alle Infos im Detail hier: 20200505_Aktualisierung_Empfehlungen_COVID-19_Stand_05.05.2020_11.00

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Rettungsschirm: Wo wird der Antrag gestellt?

Die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung tritt in Kraft. Wo und wann werden die Anträge gestellt? Anträge für eine einmalige Ausgleichszahlung können im Zeitraum vom 20. Mai bis 30. Juni 2020 bei den Argen gestellt werden. Bis zum 15. Mai erarbeitet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen alle Details zum Antragsverfahren und zur Anweisung der Ausgleichszahlung. Alle jetzt schon bekannten Infos findet ihr hier: Antworten zum Antragsverfahren  

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Bayern: Physiotherapeuten dürfen wieder
uneingeschränkt arbeiten

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am 28. April unter anderem beschlossen, dass Physiotherapeuten ab dem 4. Mai 2020 wieder uneingeschränkt tätig werden dürfen. Bislang durften Physiotherapeuten in Bayern ihre Praxis in der Corona-Pandemie weiterhin betreiben, soweit dies medizinisch dringend erforderlich gewesen ist (z.B. zur Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für die körperliche oder seelische Unversehrtheit, Linderung von Schmerzzuständen und Maßnahmen die der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen und keinen Aufschub erlauben). Ab dem 4. Mai 2020 dürfen Physiotherapeuten auch dann wieder tätig werden, wenn diese medizinische Notwendigkeit nicht besteht, teilt die Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit unserer Redaktion auf Nachfrage mit. Wichtig: Für die Berufsgruppe gilt die Maskenpflicht. (dad)

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Kurzarbeitergeld soll
steigen und
Arbeitslosengeld
verlängert werden

Um die wirtschaftlichen Folgen der Covid19 Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen. Wir haben relevante Ergebnisse für die Heilmittelbranche zusammengefasst:   Kurzarbeitergeld (KUG) Wie zu erwarten war, wird das KUG voraussichtlich angehoben. Für alle Arbeitnehmer, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll ab dem 4. Monat des Bezuges auf 70 Prozent (77 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern) des pauschalisierten Netto-Entgelts erhöht werden. Die Regelung gilt dann bis zum 31.12.2020. Hinzuverdienstmöglichkeit KUG Für Arbeitnehmer in Kurzarbeitergeld besteht eine Hinzuverdienstmöglichkeit bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens. Die Regel soll für alle Berufe und ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Arbeitslosengeld soll verlängert werden Wer derzeit arbeitssuchend ist, hat in der Pandemie geringere Aussicht auf eine neue Beschäftigung. Daher plant die Bundesregierung den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III um drei Monate zu verlängern. Die Regelung soll für alle Arbeitssuchenden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden …

gestapelte Euromünzen.

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DGUV-Vergütungen für Physiotherapie steigen

Physiotherapeutische Leistungen werden ab dem 01.05.2020 von der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) besser bezahlt. Die Berufsverbände der Physiotherapeuten und die DGUV haben folgende Gebührenanpassungen vereinbart: • Krankengymnastische Behandlung (KG) und Manuelle Therapie (MT) werden um 5 % erhöht • KG auf neurophysiologischer Grundlage bei erworbenen traumatischen, zentralen und peripheren Bewegungsstörungen beim Erwachsenen und Kindern werden um 10 % erhöht • Manuelle Lymphdrainage als Ganzbehandlung (40 Minuten) wird um 10 % erhöht • Kompression wird auf 16,32 € angehoben • KG in der Gruppe wird auf 4,73 € pro Intervall angehoben. • Alle übrigen Positionen werden um 3,66 % erhöht Die Vergütungsvereinbarung gilt bis zum 31.12.2020. Das Leistungs- und Gebührenverzeichnis erhalten sie von ihrem VDB-Landesverband.

Rueckengymnastik online

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Praeventionskurse jetzt auch online

Präventionskurse können ab sofort digital fort- und durchgeführt werden. Trotz Corona-Pandemie zu Rückenschule und Ernährungscoaching: Die an der Zentralen Prüfstelle Prävention beteiligten gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen es Anbietern von Präventionskursen ab sofort, ihre Angebote auch digital durchzuführen, zum Beispiel im Live-Stream. Bereits begonnene oder im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen geplante Kurse können online fortgeführt werden. Die Möglichkeit besteht bis zum 30. September 2020. Alle Infos im Detail hier:  Pressemitteilung Praeventionskurse online

MNS Maske

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Berlin – PSA für
Physiotherapeuten

Berufsverbände verteilen Schutzausrüstungen Nach intensiven Gesprächen der Berufsverbände mit dem Krisenstab des Berliner Senates ist eine erste überschaubare Lieferung von PSA (100.000 MNS und 1.000 Schutzbrillen) bei den Berufsverbänden VDB-Physiotherapeuten LV Berlin-Brandenburg, VPT LG Berlin-Brandenburg und PHYSIO-DEUTSCHLAND LV Nordost eingetroffen. Um die Versorgung der PT-Praxen in Berlin mit PSA-Kleinstmengen sicherzustellen, wurden die Berufsverbände vom Berliner Senat gebeten, die Verteilung des Schutzmaterials an die niedergelassenen GKV-Praxen zu übernehmen. Da wir als Berufsverbände nicht über umfangreiche logistische Mittel verfügen, können wir uns die Verteilung aktuell nur in Form eines Abholangebotes an den folgenden drei Standorten in Berlin vorstellen: Verband Physikalische Therapie (VPT) Landesgruppe Berlin-Brandenburg Rennbahnallee 110 15366 Hoppegarten Ansprechpartner: Dirk Necker Email: VDB-Physiotherapieverband Bundesverband Marienstraße 27 12207 Berlin Ansprechpartner: Bernd Liebenow Email: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) Länderverbund Nordost e.V. Müllerstr. 56-58 13349 Berlin Ansprechpartner: Rainer Grossmann Email: Alle im Umkreis der jeweiligen Verbandsgeschäftsstelle liegenden PT-Praxen können bei Bedarf – und unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft – ein Paket Schutzmaterialen (bestehend aus 200 Stück Mund-Nasen-Schutz und eine Schutzbrille) erhalten. Die Zwischenfinanzierung der PSA erfolgt über …

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Poster für die Praxis
erhältlich

Knapp 8.000 Physiotherapierpraxen bundesweit haben sich seit 15. April 2020 in das neue Praxisverzeichnis „Physiotherapeuten Notdienst“ eingetragen. Ziel ist es, unter www.physiotherapeuten-notdienst.de Patienten, Ärzten und auch Kliniken offene Kapazitäten trotz Corona zu signalisieren und das Finden einer Praxis in der Nähe des eigenen Wohnorts zu vereinfachen. Physiotherapeuten lindern mit ihrer Arbeit Schmerzen, beugen Pflegebedürftigkeit vor, erhalten oder stellen Arbeitsfähigkeit wieder her. Physiotherapeuten fördern die Entwicklung bei Kindern und lindern Schmerzen von Sterbenden auf ihrem letzten Weg. Physiotherapie ist damit ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung in Deutschland – auf Physiotherapeuten bauen bundesweit viele Patienten und deren Angehörige. Poster für die Praxis erhältlich Mit einem Poster „Unsere Praxis ist offen“ kann jede Praxis für das Angebot in der eigenen Praxis werben. • Die Datei des Posters zum Herunterladen und Ausdrucken erhalten sie kostenfrei auf Anfrage von ihrem Landesverband. Die vier maßgeblichen physiotherapeutischen Verbände IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND haben den Bedarf erkannt und mit dem „Physiotherapeuten Notdienst“ eine Plattform geschaffen, die Ärzte, Kliniken und Patienten auf Physiotherapeuten in Wohnortnähe mithilfe einer Postleitzahlen-Suche aufmerksam macht. Die Aufnahme auf …

Mundschutz mit einer engativen Bilanzkurve

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Schutzschirm: Das steht in der geplanten
Rechtsverordnung

Behandlungen im GKV Bereich sind Bemessungsgrundlage für eine Einmalzahlung. Kein Ausgleich für ausgefallene PKV-Behandlungen. 1,50 Euro pro Verordnung für Hygienemaßnahmen vorgesehen. SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, lautet der Titel des Referentenentwurfs, dessen Regelungen die Existenz von Therapiepraxen sichern sollen und unserer Redaktion mit Bearbeitungsstand vom 16. April 2020 vorliegt. Auch wenn die Bezeichnung etwas sperrig daherkommt, der Inhalt hat es in sich. Konkret plant das Bundesgesundheitsministerium zugelassenen Leistungserbringern nach § 124 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 eine einmalige Ausgleichszahlung für pandemiebedingte Einnahmeausfälle zu zahlen. Die Einmalzahlung berechnet sich aus 40 Prozent der Krankenkassenvergütungen (GKV), die eine Praxis im vierten Quartal 2019 erwirtschaftet hat. Die Mehrausgaben des Bundes für die Ausgleichszahlungen an die Heilmittelerbringer betragen rund 970 Millionen Euro. Ausfälle von Privatverordnungen werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet für Praxisinhaber mit einem großen Anteil an Privatpatienten ein Nachteil in der Entschädigungsleistung. Wer ganz auf PKV Patienten umgestellt hat, geht leer aus. Wer zahlt? Die Ausgleichszahlungen stammen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und werden durch den Bund erstattet. Bei der …