GKV Spitzenverband informiert über Änderungen an der Heilmittelverordnung Zahnärzte.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich im Rahmen der Richtlinienänderungen auf eine Anpassung des zahnärztlichen Heilmittelverordnungsmusters einschließlich der Ausfüllhinweise verständigt.
Gültig sei der geänderte Verordnungsvordruck mit Inkrafttreten der geänderten Heilmittel-RL Zahnärzte zum 01.01.2021. Die Änderungsvereinbarung enthalte derzeit zwar noch das Datum 01.10.2020 als Anwendungsbeginn, eine Anpassung des BMV-Z zur Anwendung des geänderten zahnärztlichen Heilmittelverordnungsmusters zum 01.01.2021 werde aber kurzfristig erfolgen.
Ausfüllhinweise und das Heilmittelformular hier:
BMV-Z Heilmittelverordnung Zahnaerzte 08.09.2020