News

Masernimpfpflicht:
Frist für Nachweisvorlage verlängert

gelbes Impfheft und Impfspritze

Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Masernimpfpflicht im Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, angepasst.

„Die Frist zur Vorlage entsprechender Nachweise für bereits am 1. März 2020 in der jeweiligen Einrichtung Beschäftigte oder betreute Personen wird bis zum 31. Juli 2022 ausgeweitet“, teilt das Bundesministerium für Gesundheit in einer Veröffentlichung mit. Und: „Die Vorschriften hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Meldungen an das Gesundheitsamt werden den Vorschriften über die einrichtungsbezogene Impfpflicht bezüglich der COVID-19-Impfung angepasst.“