Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert, informiert der G-BA in einer Pressemitteilung. In dieser Liste führt der G-BA Krankheiten und Krankheitsbilder auf, bei denen aufgrund der Schwere der Erkrankung von einem erhöhten Heilmittelbedarf ausgegangen wird.
Patientinnen und Patienten mit einer schweren und langanhaltenden funktionellen oder strukturellen Schädigung benötigen oft auch dauerhaft Heilmittel wie Krankengymnastik oder Sprachtherapie. Besteht ein solcher langfristiger Heilmittelbedarf, kann eine Verordnung wiederholt gleich für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden. In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen durch den aktuellen Beschluss folgende Krankheitsbilder hinzu:
- Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
- Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
- blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
- Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
- Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
- angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
- schwere Verbrennungen oder Verätzungen
Die Richtlinienänderungen treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 1. Juli 2021 in Kraft.