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Ausgangssperre in Bayern – Physiotherapiepraxen für medizinisch dringend erforderliche Fälle geöffnet

Covid-19

Die bayerische Staatsregierung hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Ab dem 21.03.2020 gilt eine landesweite Ausgangssperre. Sie wird zunächst bis zum 03. April verhängt.

Für die Physiotherapie heißt das:
Physiotherapeutische Praxen sind weiterhin für medizinisch dringend erfoderliche Fälle geöffnet.

Der Wortlaut in der Allgemeinverfügung lautet:
„Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

Triftige Gründe sind insbesondere:

  1. a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  2. b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten)“.

Was die Verfügung im Detail für den Einzelnen bedeutet, können sie in der unten verlinkten Allgemeinverfügung lesen.

Die Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre in Bayern zum Nachlesen:
Allgemeinverfügung Bayern vom 20.03.2020

Eine Mitgliederinfo findet ihr hier: Ausgangssperre_Bayern