Hilfen für Unternehmer in der Corona-Krise

Überbrückungshilfe II

Grafik zeigt einen Mann, der über eine gezeichnete Bruecke laeufteft

Weiterer Zuschuss soll Unternehmen in der Krise bei den Fixkosten helfen.

Ab sofort können kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler einen weiteren nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Die Antragstellung ist seit dem 21. Oktober über die Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich. Die Überbrückungshilfe II gilt für den Zeitraum September bis Dezember 2020 und dient als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten.

Im Vergleich zur ersten Überbrückungshilfe hat die Bundesregierung die Bedingungen verbessert. Die Deckelungsbeträge von 9000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro wurden gestrichen und die Fördersätze erhöht. Auch die Personalkostenpauschale von zehn Prozent wird auf 20 Prozent erhöht.

Infos zu den Födersätzen hier:
Überbrückungshilfe II

Die Antragstellung muss über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen.