Corona

Aktuelle Regel zum
Atemschutz

bunte FFP2 Masken

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine ergänzende Regelung zum Atemschutz für alle SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards herausgegegeben:

  • Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.

Für Physiotherapeuten gilt der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie, Hebammenkunde und verwandte Berufsgruppen (Stand: 15. Dezember 2021).

Mehr zum Thema:

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Therapiepraxen