Vergütungserhöhungen 2025: Klageerwiderung der Schiedsstelle liegt nun vor Die Schiedsstelle Heilmittel unterstreicht in ihrer aktuellen Klageerwiderung die Notwenigkeit der Vergütungserhöhungen

Autor: Wein Thomas

Vergütungserhöhungen 2025

Vergütungserhöhungen 2025: Klageerwiderung der Schiedsstelle liegt nun vor Die Schiedsstelle Heilmittel unterstreicht in ihrer aktuellen Klageerwiderung die Notwendigkeit der Vergütungserhöhungen von 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025. Diese Auffassung entspricht der Auffassung von Physio Deutschland, VPT und unserem VDB-Physiotherapieverband. Zum Hintergrund – Verfahrensschritte Im Mai 2025 hat der GKV-Spitzenverband gegen den Schiedsspruch vom 19. März 2025 zu den Vergütungserhöhungen für das Jahr 2025 Klage eingereicht. Die Schiedsstelle Heilmittel hat in ihrer aktuellen Klageerwiderung die Notwendigkeit der beschlossenen Vergütungserhöhung von 8,02 % ab dem zweiten Quartal 2025 klar unterstrichen. Diese Auffassung deckt sich mit den Positionen von VDB-Physiotherapieverband, Physio Deutschland und VPT. Im nächsten Schritt folgte eine Klagebegründung durch den GKV-Spitzenverband. Nun hat der GKV-Spitzenverband wiederum die Möglichkeit auf die Klageerwiderung der Schiedsstelle schriftlich zu reagieren. Position der Physiotherapieverbände im Verfahren Die Physiotherapieverbände sind in diesem Verfahren weder als Kläger noch als Beklagte beteiligt, wurden jedoch durch das Landessozialgericht zum Verfahren beigeladen. VDB-Physiotherapieverband, Physio Deutschland und VPT unterstützen die Auffassung der Schiedsstelle, dass die Vergütungserhöhung in vollem Umfang gerechtfertigt ist. Lediglich im Hinblick auf die …

Welt-PT-Tag 08.09.2025

Autor: Wein Thomas

Welt-PT-Tag

Welt-PT-Tag / Welt-Physiotherapie-Tag am 08.09.2025 Physiotherapie ist kein „Nebenschauplatz“ im Gesundheitswesen! Sie ist das Rückgrat der Heilmittelversorgung. Laut Statista (2025): 38,9 Mio. Heilmittelverordnungen jährlich über 70 % Umsatzanteil entfallen auf die Physiotherapie Krankengymnastik allein: 3,3 Mrd. Euro Umsatz rund 1/3 aller Verordnungen stammen von Hausärzten Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache: Ohne Physiotherapie läuft nichts. Und trotzdem kämpfen Praxen, Therapeuten und Verbände seit Jahrzehnten um faire Bedingungen, angemessene Vergütung und eine zukunftssichere Ausbildung. Zum Welt-Physio-Tag fordern wir: Mehr Anerkennung, mehr Unterstützung und endlich politische Entscheidungen, die der Bedeutung der Physiotherapie gerecht werden. Physiotherapie ist kein Kostenfaktor! Physiotherapie ist eine Investition in Gesundheit, Lebensqualität und Versorgungssicherheit.

Physiotherapieverbände kämpfen für faire Vergütung

Autor: Wein Thomas

Physiotherapieverbände kämpfen für faire Vergütung

Physiotherapieverbände kämpfen für faire Vergütung – Krankenkassen wollen Nachzahlungen verhindern. Die Physiotherapieverbände VDB-Physiotherapieverband, der Verband für Physiotherapie (VPT) und der , Physio-Deutschland begleiten ein laufendes Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das für tausende Praxen und deren Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen einen Schiedsspruch vom 19. März 2025. Dieser hatte nicht nur eine Anpassung der Vergütung ab 1. April 2025 beschlossen, sondern zusätzlich Nachzahlungen in Höhe von 4,01 Prozent für die Monate Januar bis März 2025 festgelegt. Damit sollte verhindert werden, dass Physiotherapiepraxen durch monatelange Verzögerungen seitens der Krankenkassen leer ausgehen. Der GKV-Spitzenverband versucht nun, genau diese Nachzahlungen zu kippen. Die Schiedsstelle hat eine Fristverlängerung zur Klageerwiderung beantragt. Mit einer Stellungnahme ist Anfang September zu rechnen. Sollten die berechtigten Interessen der Physiotherapieberufe darin nicht ausreichend berücksichtigt werden, werden die Verbände das weitere Vorgehen prüfen. Über weitere Entwicklungen werden wir die Mitglieder und die Öffentlichkeit in gewohnter Weise informieren. Falls Fragen dazu bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Autor: Wein Thomas

Erhöhung der Höchstbeträge …

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2025 Ab dem 1. September 2025 steigen aufgrund einer Vorgriffsregelung die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung. Dies trifft nur für folgende Positionen zu: Versorgungsbezogene Pauschale für Blankoverordnung von 91,38 € auf 96,60 € Hausbesuchspauschale von 25,60€ auf 27,80 € und Hausbesuchspauschale in sozialen Einrichtungen von 16,70 € auf 18,00 € Die Bundesländer entscheiden eigenständig, ob und wann sie die Höchstsätze übernehmen Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, ist es notwendig, dass entsprechende Änderungen in den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen der Bundesländer vorgenommen werden. In  den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt erfolgt dies automatisch, sodass die neuen Höchstbeträge dort ebenfalls ab September gelten werden. Unsere  Mitglieder werden über ihre Landesgeschäftsstellen informiert. Wir informieren sobald die übrigen Länder ihre Höchstsätze angepasst haben.

Digitale Verordnungsprüfung ist wichtig

Autor: Wein Thomas

Digitale Verordnungsprüfung

Digitale Verordnungsprüfung: Must-have für Therapeuten Eine aktuelle Umfrage der Stiftung Gesundheit im Auftrag des Verbandes Heilmittelsoftware e. V. bringt es auf den Punkt: 88,7 % der befragten Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sehen die digitale Verordnungsprüfung als wichtigste digitale Funktion ihres Berufsalltags. Warum das so entscheidend ist? Fehler bei der Heilmittelverordnung können teuer werden. Digitale Unterstützung ist daher längst kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein echtes Sicherheitsnetz. Digitale Funktionen stehen hoch im Kurs: ️ Patientendaten effizient verwalten 80 % adressieren die digitale Erfassung von Befreiungsausweisen als wichtig 80 % wünschen sich digitale Versicherungs- und Adressdaten Weitere bedeutende Funktionen: · Versicherungsstatus (über zwei Drittel) · Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) · Auswahl eines Hausarztes · Abweichende Rechnungsadresse oder alternative Heimadresse Dokumentation & Planung 70% bevorzugen Freitextdokumentation je Behandlungstermin 75 % setzen auf ein flexibel einstellbares Terminraster 55 % halten Textbausteine für hilfreich Dahinter folgen Funktionen wie Terminplanung und Therapeuten-Verwaltung Fazit: Therapeuten benötigen verlässliche, praxisnahe Softwarelösungen, die nicht nur verwalten, sondern den Therapie‑Alltag spürbar erleichtern. Digitale Heilmittelversorgung ist damit effizienter, sicherer und zukunftsfähiger. ➡️ Quelle: Umfrage der Stiftung Gesundheit im Auftrag des Verbandes Heilmittelsoftware …

GKV reicht Klagebegründung ein

Autor: Wein Thomas

GKV-Spitzenverband reicht Klage…

GKV-Spitzenverband reicht Klagebegründung ein Im Mai wurde bekannt, dass der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) gegen den Schiedsspruch der Schiedsstelle Heilmittel vom 19. März 2025 Klage eingereicht hat. Nun liegt den Physiotherapieverbänden die Klagebegründung vor. Der GKV-SV beklagt konkret, dass die Schiedsstelle den Physiotherapeuten für das zweite Quartal 2025 eine verdoppelte Vergütungssteigerung von 8,02 Prozent zugesprochen hat. Als sogenannte Beigeladene werden die Physiotherapieverbände im eigenen Interesse tätig, Sie müssen weder den GKV-SV als Kläger noch die Schiedsstelle als Beklagten unterstützen. Aktuell bewerten die Verbände die Klagebegründung und bereiten eine Erwiderung darauf vor. Wann das Verfahren am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelt wird, ist noch nicht bekannt. Sie haben Fragen zu „GKV-Spitzenverband reicht Klagebegründung ein“ oder wollen generell mit uns sprechen, dann melden Sie sich gerne.

Physiotherapieverbände starten gemeinsam mit der Hochschule Bochum und der Hochschule Trier Evaluation der Blankoverordnung.

Autor: Wein Thomas

Evaluation der Blankoverordnung

Physiotherapieverbände starten gemeinsam mit der Hochschule Bochum und der Hochschule Trier Evaluation der Blankoverordnung. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der VDB-Physiotherapieverband sowie der Verband für Physiotherapie (VPT) haben mit der Hochschule Bochum und der Hochschule Trier einen Kooperationsvertrag zur wissenschaftlichen Evaluation der Blankoverordnung in der Physiotherapie geschlossen. Gemeinsam sollen Wirksamkeit und Umsetzung dieser neuen Versorgungsform untersucht werden. Seit dem 1. November 2024 ist die Blankoverordnung Teil der physiotherapeutischen Regelversorgung für Patienten mit unterschiedlichen Diagnosen rund um die Schulter. Diese erweiterte Versorgungsverantwortung bietet viel Potenzial. Physiotherapeuten können gezielter und flexibler auf den individuellen Rehabilitationsverlauf eingehen, in dem sie autonom das Heilmittel sowie die Dauer und Frequenz der Behandlung bestimmen können. Darüber hinaus wird erstmalig die Diagnostik vergütet, wodurch Therapeuten ihre Kompetenzen gezielter einbringen können. Nun sollen die Blankoverordnung und ihre Besonderheiten für die physiotherapeutische Behandlung untersucht werden. Mit der Hochschule Bochum und der Hochschule Trier haben sich die drei Physiotherapieverbände IFK, VDB und VPT starke wissenschaftliche Partner an die Seite geholt, um wissenschaftliche Erkenntnisse über die konkreten Gestaltungsmerkmale, den Therapieverlauf, Behandlungsergebnisse sowie Patientenerfahrungen und -zufriedenheit im …

Wir sagen NEIN zur Bezeichnung nichtärztliches Personal.

Autor: Wein Thomas

Nichtärztliches Personal? Wir sagen NEIN.

„Nichtärztliches Personal?“ – Wir sagen NEIN. „Anerkennung beginnt mit respektvoller Sprache.“ – Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR) Pflege- und Therapieberufe sind keine Anhängsel der Medizin, sondern eigenständige Heilberufe – mit Fachkompetenz und Verantwortung. Die Bezeichnung „nichtärztlich“ ist nicht nur ungenau – sie ist ein Ausdruck mangelnder Wertschätzung. Sprache formt Realität. Sprache schafft Anerkennung Der Deutsche Pflegerat (DPR) – die Dachorganisation von Berufsverbänden in der Pflege – setzt sich für die gesellschaftliche, politische und fachliche Stärkung der Pflegeprofession ein. Er fordert jetzt: ➡️ Präzise Berufsbezeichnungen statt verallgemeinernder Begriffe. ➡️ Respektvolle Kommunikation in Politik, Medien und Verwaltung. ➡️ Sichtbarkeit & Wertschätzung für Pflege- und Therapieberufe. Ein starkes Berufsbild hilft gegen Fachkräftemangel. Es beginnt mit Sprache. Euer VDB-Bundesvorstand Gebt uns gerne eure Meinung zum Thema.   Bild: istockphoto.com / Bjoern Wylezich

GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel ein

Autor: Wein Thomas

Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel

GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel ein Im Schiedsspruch vom 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent bzw. 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025 für die Physiotherapie festgelegt. Mit diesem Ergebnis scheint der GKV-Spitzenverband eindeutig nicht zufrieden zu sein, so dass er nun gegen diesen beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage eingereicht hat. Was genau beklagt wird, steht derzeit noch nicht fest, weil dem Gericht gegenwärtig noch keine entsprechende Begründung des GKV-Spitzenverbands vorliegt. Weitere Informationen zum Klageverfahren sind derzeit also nicht verfügbar. Wann ein mögliches Verfahren stattfinden wird, ist ebenso unklar. Die Physiotherapieverbände sind in diesem Verfahren weder als Kläger noch als Beklagte beteiligt, wurden jedoch durch das Landessozialgericht zum Verfahren beigeladen. Die Verbände werden informieren, sobald inhaltliche Neuigkeiten vorliegen. Sie haben generell Fragen? Dann kontaktieren Sie uns.

Gemeinsam gesunde Zukunft gestalten von André Laufer VDB-Vorsitzender

Autor: Wein Thomas

So gestalten wir gemeinsam …

… eine gesunde Zukunft. Gedanken zum Koalitionsvertrag – kurz & knackig Nicht nur wünschen, sondern aktiv mitgestalten! Seit Jahren ziehen Bundestagsabgeordneter Lars Ehm und unser Bundesvorsitzender André Laufer an einem Strang – gemeinsam wollen sie auch im Gesundheitsbereich Schubkraft geben. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD finden sich mehrere Punkte, die für die Physiotherapie und das Gesundheitswesen von Bedeutung sind: Reform der Gesundheitsfachberufe Die Koalition plant eine zügige und zukunftsfeste Reform der Berufsgesetze für Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie. Eine ausschließliche Vollakademisierung wird abgelehnt*, stattdessen wird eine Teilakademisierung mit einem hohen Praxisanteil angestrebt. * Was für uns als VDB eine Freude ist, da wir schon lange dafür kämpfen. Gesetzliche Regelung der Osteopathie Die Osteopathie soll erstmals gesetzlich geregelt werden. Dies ist ein bedeutender Schritt zur Anerkennung und Integration dieses Berufsbildes in das Gesundheitssystem. Förderung von Naturheilkunde und Integrativer Medizin ie Koalition unterstützt Forschung und Versorgung im Bereich der Naturheilkunde und Integrativen Medizin zur Förderung der Prävention. Modellprojekt zum Direktzugang Die vollzeitschulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen soll vergütet und frei von Schulgeld sein. Dies würde die Attraktivität …