Schlüsselübergabe Bundesvorsitzender

Autor: Wein Thomas

Neuer VDB-Bundesvorstand gewählt.

In Frankfurt kamen die Ländervertreter des VDB zur Bundesmitgliederversammlung zusammen, um über die zukünftige Ausrichtung des Verbandes zu beraten. Die Jahres-Bundesmitgliederversammlung hat am 23.03.2025 den neuen Bundesvorstand in großer Harminie und guten Gesprächen gewählt. Wir gratulieren André Laufer zum Bundessvorsitzenden, Marcus Troidl zum stellv. Vorsitzenden, Wolfgang Oster zum Stellvertreter, Bernd Liebenow zum Schriftführer und Bert Krüger zum Schatzmeister. Und dazu Stefan Kraus und Wolfgang Klasen zu den Rechnungsprüfern. Glückwunsch.   Vielen herzlichen Dank an den vorherigen Bundesvorstand für die gute Arbeit. Vormerklich für die langjährige Arbeit unseres bisherigen Bundesvorsitzenden Marcus Troidl

Ausbildung in Therapieberufen reformieren – für eine bessere Patientenversorgung

Autor: Wein Thomas

Für eine bessere Patientenversorgung.

Ausbildung in Therapieberufen reformieren – für eine bessere Patientenversorgung Berlin, 18. März 2025 – Die Verbände VDP, VDB und DBSV appellieren an CDU, CSU und SPD, die dringend notwendige Reform der Gesundheitsfachberufe als vorrangiges Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern und unmittelbar nach der Regierungsbildung anzugehen. Diese Reform betrifft insbesondere die Ausbildung in der Physiotherapie, Ergotherapie, Massage und Logopädie. Der dramatische Fachkräftemangel gefährdet schon heute die Patientenversorgung und erfordert schnelle, entschlossene Maßnahmen. … „Die Finanzierung der Ausbildung muss dringend reformiert werden, um Auszubildende und Bildungseinrichtungenzu entlasten und langfristig eine hohe Ausbildungsqualität sicherzustellen“, erklärt Wolfgang Oster, stellvertretender VDB-Bundesvorsitzender  …   Lesen Sie gerne die gesamte Pressemitteilung. Für eine bessere Patientenversorgung.

Deutliche Vergütungssteigerung für Physiotherapeuten

Autor: Wein Thomas

Deutliche Vergütungssteigerungen

Schiedsspruch: Deutliche Vergütungssteigerungen von 4,01 Prozent für die Physiotherapie Im Rahmen der Schiedsverhandlung am 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent beschlossen. Der neue Vertrag läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025. Die neuen Preise gelten ab dem 1. April 2025 für alle physiotherapeutischen Leistungen, einschließlich der Blankoverordnung. Sie können voraussichtlich ab Mai 2025 abgerechnet werden. Zum Ausgleich der entgangenen Erhöhungen im 1. Quartal 2025 verdoppelt sich die Vergütungssteigerung für das zweite Quartal (1. April bis 30. Juni 2025) auf 8,02 Prozent. Mit dieser Verdopplung setzt die Schiedsstelle ein deutliches Zeichen zu Gunsten der Physiotherapeuten. Über alle weiteren Inhalte des Schiedsspruchs werden die maßgeblichen Verbände ihre Gremien und Mitglieder detailliert informieren, sobald die schriftliche Schiedsbegründung vorliegt. Zum Hintergrund: Die derzeit geltende Vergütungsvereinbarung hatten die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, PHYSIO-DEUTSCHLAND – Deutscher Verband für Physiotherapie, VPT – Verband für Physiotherapie und der VDB-Physiotherapieverband zum 31. Dezember 2024 fristgerecht gekündigt. In den ersten Sondierungsgesprächen im Oktober 2024 hatte der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) ein Angebot von -0,42 Prozent …

Autor: Wein Thomas

Revisionsbegründung eingereicht

Physiotherapieverbände reichen Revisionsbegründung beim Bundessozialgericht ein Das Bundessozialgericht prüft aktuell, ob das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das Recht im Klageverfahren um höhere Vergütungen in der Physiotherapie gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel richtig angewendet hat. Im Zentrum des Klageverfahrens steht die Feststellung eines wirtschaftlich angemessenen Preises in der Physiotherapie. Nachdem die Verbände der Physiotherapie Anfang Juni die Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eingelegt hatten, haben sie nun die erforderliche Begründung zur Revision beim Bundessozialgericht, dem höchsten deutschen Gericht für sozialrechtliche Fragen mit Sitz in Kassel, eingereicht. Bei einer Revision müssen die sogenannten Revisionskläger – hier die vier Verbände der Physiotherapie – darlegen, dass das Landessozialgericht bestimmte Rechtsnormen nicht korrekt angewandt hat. Generell kann eine Revision nur auf Rechtsfehler des angefochtenen Urteils und nicht auf neue streitige Tatsachen gestützt werden. Das Bundessozialgericht prüft daher lediglich, ob das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat. Neue Beweise oder Dokumente können nicht mehr eingebracht werden. Verwaltungsakt Schiedsspruch erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen Im Speziellen kommen beispielsweise falsche Erwägungen des Landessozialgerichts zur korrekten Durchführung des Sozialverwaltungsverfahrens gemäß SGB X …

Autor: Wein Thomas

Verhandlungen zur Blankoverordnung …

Verhandlungen zur Blankoverordnung in der Physiotherapie stehen kurz vor dem Abschluss Am 02.August 2024 haben sich die vier Physiotherapieverbände (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT – Verband für Physiotherapie) mit dem GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen zum Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung – der so genannten Blankoverordnung – auf alle wesentlichen Punkte einigen können. Damit ist der Weg für die Einführung der neuen Versorgungsform in die Regelversorgung geebnet. Der Starttermin für die Blankoverordnung in der Physiotherapie ist der 1. November 2024. Mehr Autonomie in der Therapiegestaltung Mit der Blankoverordnung erhalten Physiotherapeut:innen bei 114 Diagnosen rund um die physiotherapeutische Versorgung der Schulter deutlich mehr Verantwortung bei der Behandlung ihrer Patienten. Dies betrifft die freie Auswahl des Heilmittels, aus den unter der Diagnosegruppe EX gelisteten Leistungen die Entscheidung über die Behandlungsfrequenz, die Möglichkeit der Kombination verschiedener Heilmittel und die Festlegung der Therapiedauer sowie der Anzahl der Behandlungseinheiten pro Blankoverordnung. Neu: Zusätzliche vergütete Leistungspositionen Grundsätzlich gilt: Die im Rahmen der Blankoverordnung erbrachten physiotherapeutischen Maßnahmen werden in gleicher Höhe wie in der physiotherapeutischen Versorgung …

Autor: Wein Thomas

Gesundheitsberufe beraten Zustand und Zukunft des Gesundheitswesens

Bündnis Gesundheit / Berlin, 02.07.2024 Das deutsche Gesundheitswesen steht vor einer doppelten demografischen Herausforderung. Das Durchschnittsalter und damit der Behandlungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger steigt. Gleichzeitig werden in den kommenden Jahren viele Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden, ohne dass ihre Arbeitskraft durch ausreichend Nachwuchs ersetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund kamen heute die Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe in Deutschland auf Einladung der Bundesärztekammer in Berlin zusammen, um über prioritäre Handlungsfelder für ein stabiles, solidarisches und patientengerechtes Gesundheitswesen zu beraten. Download Pressemitteilung

Autor: Wein Thomas

Physiotherapieverbände legen Revision gegen Urteil ein

Physiotherapieverbände legen gemeinsam Revision gegen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ein. Ende April hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) ein Urteil in den Klageverfahren der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel gefällt. Nach Prüfung der Urteilsgründe haben die Physiotherapieverbände nun beschlossen, gegen dieses Urteil Revision einzulegen. Zum Urteil selbst Die Klagen der Physiotherapieverbände waren teilweise erfolgreich. So verpflichtete das LSG die Schiedsstelle, im Nachhinein einen Ausgleich der Vergütungsausfälle für die Zeit bis zum Ende des ersten Schiedsverfahrens zu regeln. Andere Klageanträge wurden jedoch vom LSG zurückgewiesen. Darin hatten die Physiotherapieverbände unter anderem die Festsetzung einzelner Parameter zur Preisfindung durch die Schiedsstelle angegriffen. Dabei ging es um die Feststellung eines wirtschaftlich angemessenen Preises. Keine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch das Gericht erfolgt Das LSG hat mehrfach ausgeführt, dass die Schiedsstelle innerhalb ihres Beurteilungsspielraums und folglich nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens entschieden habe. Damit hat das LSG für die Physiotherapieverbände entscheidende Punkte zurückgewiesen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass die Richter keine inhaltliche Einschätzung, beispielsweise zur Wirtschaftlichkeit der Praxen, vorgenommen haben und dazu, ob die Faktoren zur Preisfindung …

Autor: Wein Thomas

Hochwasser und die Auswirkungen auf den Heilmittelbereich

Die aktuelle Hochwasserlage in Süddeutschland bleibt weiter angespannt. Vor allen in Bayern und Baden-Württemberg sind viele Orte vom Hochwasser betroffen – das gilt auch für die Heilmittelerbringer in diesen Regionen. Die Kassenverbände auf Bundesebene haben gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband dafür einige Regelungen für die betroffenen Regionen gelockert. Nähere Informationen dazu finden Sie hier zum Download.

Autor: Wein Thomas

Teilerfolg erzielt …

Klageverfahren: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg legt Urteilsbegründung vor Ende April hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) ein Urteil in den Klageverfahren der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel gefällt. Ende letzter Woche wurde die schriftliche Urteilsbegründung an die Parteien versand. Nach den Schiedssprüchen der Schiedsstelle Heilmittel im März bzw. Juli 2021 zum Sachstand Rahmenvertragsvereinbarung hatten sich die maßgeblichen Physiotherapieverbände entschieden, gegen Teile dieser Schiedssprüche Klage zu erheben. Gegen Teile des ersten Schiedsspruchs hatten der VDB-Physiotherapieverband und der IFK gemeinsam am 8. April 2021 Klage eingereicht, der zweite Schiedsspruch beklagten alle vier Physiotherapieverbänden am 19. August 2021. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelte die Klagen in einem gemeinsamen Verfahren am 12. Januar 2024. Ende April hat der 1. Senat des LSG schließlich ein Urteil gefällt, dessen Begründung nun vorliegt. Die maßgeblichen Verbände haben das knapp 70-seitige Urteil zügigst gesichtet, um alle Interessierten so schnell wie möglich zu informieren. Der wesentliche Inhalt des Urteils soll hier kurz vorgestellt werden. Zur Erinnerung: Nicht nur die maßgeblichen Physiotherapieverbände, sondern auch der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hatte die beiden Schiedssprüche aus dem Jahr 2021 beklagt. …