Autor: Wein Thomas
Videotherapie in der Physiotherapie.
Ab dem 01.01.2025 erhalten Physiotherapiepraxen Finanzierungspauschalen für die Hardware sowie der Software zur Erbringung telemedizinischer Leistungen („Videotherapie“).
Ab dem 01.01.2025 erhalten Physiotherapiepraxen Finanzierungspauschalen für die Hardware sowie der Software zur Erbringung telemedizinischer Leistungen („Videotherapie“).
Physiotherapieverbände reichen Revisionsbegründung beim Bundessozialgericht ein Das Bundessozialgericht prüft aktuell, ob das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das Recht im Klageverfahren um höhere Vergütungen in der Physiotherapie gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel richtig angewendet hat. Im Zentrum des Klageverfahrens steht die Feststellung eines wirtschaftlich angemessenen Preises in der Physiotherapie. Nachdem die Verbände der Physiotherapie Anfang Juni die Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eingelegt hatten, haben sie nun die erforderliche Begründung zur Revision beim Bundessozialgericht, dem höchsten deutschen Gericht für sozialrechtliche Fragen mit Sitz in Kassel, eingereicht. Bei einer Revision müssen die sogenannten Revisionskläger – hier die vier Verbände der Physiotherapie – darlegen, dass das Landessozialgericht bestimmte Rechtsnormen nicht korrekt angewandt hat. Generell kann eine Revision nur auf Rechtsfehler des angefochtenen Urteils und nicht auf neue streitige Tatsachen gestützt werden. Das Bundessozialgericht prüft daher lediglich, ob das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat. Neue Beweise oder Dokumente können nicht mehr eingebracht werden. Verwaltungsakt Schiedsspruch erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen Im Speziellen kommen beispielsweise falsche Erwägungen des Landessozialgerichts zur korrekten Durchführung des Sozialverwaltungsverfahrens gemäß SGB X …
Verhandlungen zur Blankoverordnung in der Physiotherapie stehen kurz vor dem Abschluss Am 02.August 2024 haben sich die vier Physiotherapieverbände (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT – Verband für Physiotherapie) mit dem GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen zum Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung – der so genannten Blankoverordnung – auf alle wesentlichen Punkte einigen können. Damit ist der Weg für die Einführung der neuen Versorgungsform in die Regelversorgung geebnet. Der Starttermin für die Blankoverordnung in der Physiotherapie ist der 1. November 2024. Mehr Autonomie in der Therapiegestaltung Mit der Blankoverordnung erhalten Physiotherapeut:innen bei 114 Diagnosen rund um die physiotherapeutische Versorgung der Schulter deutlich mehr Verantwortung bei der Behandlung ihrer Patienten. Dies betrifft die freie Auswahl des Heilmittels, aus den unter der Diagnosegruppe EX gelisteten Leistungen die Entscheidung über die Behandlungsfrequenz, die Möglichkeit der Kombination verschiedener Heilmittel und die Festlegung der Therapiedauer sowie der Anzahl der Behandlungseinheiten pro Blankoverordnung. Neu: Zusätzliche vergütete Leistungspositionen Grundsätzlich gilt: Die im Rahmen der Blankoverordnung erbrachten physiotherapeutischen Maßnahmen werden in gleicher Höhe wie in der physiotherapeutischen Versorgung …
Bündnis Gesundheit / Berlin, 02.07.2024 Das deutsche Gesundheitswesen steht vor einer doppelten demografischen Herausforderung. Das Durchschnittsalter und damit der Behandlungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger steigt. Gleichzeitig werden in den kommenden Jahren viele Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden, ohne dass ihre Arbeitskraft durch ausreichend Nachwuchs ersetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund kamen heute die Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe in Deutschland auf Einladung der Bundesärztekammer in Berlin zusammen, um über prioritäre Handlungsfelder für ein stabiles, solidarisches und patientengerechtes Gesundheitswesen zu beraten. Download Pressemitteilung
Physiotherapieverbände legen gemeinsam Revision gegen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ein. Ende April hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) ein Urteil in den Klageverfahren der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel gefällt. Nach Prüfung der Urteilsgründe haben die Physiotherapieverbände nun beschlossen, gegen dieses Urteil Revision einzulegen. Zum Urteil selbst Die Klagen der Physiotherapieverbände waren teilweise erfolgreich. So verpflichtete das LSG die Schiedsstelle, im Nachhinein einen Ausgleich der Vergütungsausfälle für die Zeit bis zum Ende des ersten Schiedsverfahrens zu regeln. Andere Klageanträge wurden jedoch vom LSG zurückgewiesen. Darin hatten die Physiotherapieverbände unter anderem die Festsetzung einzelner Parameter zur Preisfindung durch die Schiedsstelle angegriffen. Dabei ging es um die Feststellung eines wirtschaftlich angemessenen Preises. Keine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch das Gericht erfolgt Das LSG hat mehrfach ausgeführt, dass die Schiedsstelle innerhalb ihres Beurteilungsspielraums und folglich nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens entschieden habe. Damit hat das LSG für die Physiotherapieverbände entscheidende Punkte zurückgewiesen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass die Richter keine inhaltliche Einschätzung, beispielsweise zur Wirtschaftlichkeit der Praxen, vorgenommen haben und dazu, ob die Faktoren zur Preisfindung …
Die aktuelle Hochwasserlage in Süddeutschland bleibt weiter angespannt. Vor allen in Bayern und Baden-Württemberg sind viele Orte vom Hochwasser betroffen – das gilt auch für die Heilmittelerbringer in diesen Regionen. Die Kassenverbände auf Bundesebene haben gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband dafür einige Regelungen für die betroffenen Regionen gelockert. Nähere Informationen dazu finden Sie hier zum Download.
Klageverfahren: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg legt Urteilsbegründung vor Ende April hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) ein Urteil in den Klageverfahren der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel gefällt. Ende letzter Woche wurde die schriftliche Urteilsbegründung an die Parteien versand. Nach den Schiedssprüchen der Schiedsstelle Heilmittel im März bzw. Juli 2021 zum Sachstand Rahmenvertragsvereinbarung hatten sich die maßgeblichen Physiotherapieverbände entschieden, gegen Teile dieser Schiedssprüche Klage zu erheben. Gegen Teile des ersten Schiedsspruchs hatten der VDB-Physiotherapieverband und der IFK gemeinsam am 8. April 2021 Klage eingereicht, der zweite Schiedsspruch beklagten alle vier Physiotherapieverbänden am 19. August 2021. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelte die Klagen in einem gemeinsamen Verfahren am 12. Januar 2024. Ende April hat der 1. Senat des LSG schließlich ein Urteil gefällt, dessen Begründung nun vorliegt. Die maßgeblichen Verbände haben das knapp 70-seitige Urteil zügigst gesichtet, um alle Interessierten so schnell wie möglich zu informieren. Der wesentliche Inhalt des Urteils soll hier kurz vorgestellt werden. Zur Erinnerung: Nicht nur die maßgeblichen Physiotherapieverbände, sondern auch der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hatte die beiden Schiedssprüche aus dem Jahr 2021 beklagt. …
… liegt in unseren Händen! Liebe Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, liebe VDB-Mitglieder, Eure Stimmen sind entscheidend für die Gestaltung der Zukunft unseres Berufsfeldes. Das Studienmanagement erfolgt durch die opta data Zukunfts-Stiftung gGmbH (odZ) in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Heilmittel der opta data Finance. Die wissenschaftliche Leitung liegt im universitären Institut für Zukunftspsychologie und Zukunftsmanagement (IZZ) der Sigmund Freud PrivatUniversität. Prof. Dr. Thomas Druyen als Direktor des IZZ und Präsident der odZ leitet die Studienarbeit Studienarbeit und ist für die wissenschaftliche Ausarbeitung verantwortlich. Eure Erfahrungen und Einsichten sind von unschätzbarem Wert. Nehmt euch bitte einen Moment Zeit, um den Fragebogen auszufüllen und eure Meinung zu teilen. Gemeinsam können wir viel bewegen und einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Physiotherapie leisten! Eure Teilnahme ist anonym und dauert nur 10 Minuten. Vielen Dank für eure Unterstützung und euer Engagement! Hintergrund Die Physiotherapie ist ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems, doch die aktuelle Lage der Physiotherapeut:innen in Deutschland wird durch Fachexperten und die Berufsgruppe selbst als problematisch eingestuft. Vergangene Studien weisen auf Teilaspekte der Physiotherapie hin, die Schwierig- keiten im …
interbad 2024: Branche erstmals unter einem Dach vereint Von den 26.800 Quadratmetern des L-Bank Forums (Halle 1) sind bereits 85 Prozent belegt In diesem Jahr findet die interbad bereits zum 30. Mal statt. Bei der Jubiläumsausgabe wird sich die Branche erstmals unter einem Dach treffen. Mit dem L-Bank Forum (Halle 1), der größten Halle der Messe Stuttgart, stehen den Themenbereichen Schwimmbad, Sauna und Spa 26.800 Quadratmeter Bruttofläche zur Verfügung. Davon sind bereits jetzt 85 Prozent belegt. Das verdeutlicht ihren Status als eine der weltweit wichtigsten Branchenplattformen für den öffentlichen und privaten Schwimmbadbereich. Die Premiumhalle der Messe Stuttgart wird auch für die kommenden Ausgaben der Fachmesse 2026 und 2028 zur Verfügung stehen. „Wir freuen uns, dass es gelungen ist, für die interbad als DEM Branchenevent mit dem L-Bank Forum (Halle 1) unsere beliebteste und begehrteste Mega-Halle zu ergattern“, betont Claudia Döttinger, Mitglied der Geschäftsleitung der Messe Stuttgart. „Unsere fast 300 ausstellenden Unternehmen präsentieren dort Lösungen, Produkte, Ideen und Antworten auf die aktuellen Herausforderungen der Branche. Man könnte die bevorstehende interbad daher unter dem Motto ‚smart‘ und …
Mehr Transparenz war so die letzte Zeit mein Credo, um Mitgliedern den Verband VDB wirklich näher zu bringen, wie ein Blick hinter die Kulissen um der Frage „Was tun die denn da für uns?“ zu entgegnen. Dazu meine doch schon des Öfteren gestellten Fragen: Wie sieht eigentlich so eine ganz „normale“ Woche unserer ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder aus? Was macht ihr so für den Verband? Unser stellvertretender Bundesvorsitzender Wolfgang Oster hat sich dazu auch noch die Zeit genommen und macht hier mal den Aufschlag: Wolfgang Oster: „Neben vielen persönlichen Gesprächen mit Verbandskollegen und Videokonferenzen mit Netzwerkpartnern, steht aktuell seit Monaten und Jahren die Reform der Physiotherapie- und Massageausbildung im Fokus. Da kämpft der VDB mit befreundeten Verbänden „Seit an Seit“ für den Erhalt des Massageberufs, den Erhalt und eine Reform der berufsfachschulischen Physiotherapieausbildung (u.a. Teilakademisierung), Ausbildungsvergütung und Vieles mehr. Dies bindet enorm viel Zeit wöchentlich. Aber es zeigt erste Erfolge und das wäre ganz großartig für den Berufsstand, wenn wir unsere Ziele erreichen. Jedoch kommt die Detailarbeit noch. Da die Arbeit hier vielfach abends, in freien Zeiten …