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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Bundesregierung öffnet den Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März in Kraft. Damit regelt die Bundesregierung die Einwanderung von Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland. Was ist neu? • Zukünftig gelten als Fachkräfte nicht nur Hochschulabsolventen, sondern auch Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Voraussetzung für die Einwanderung nach Deutschland ist die Anerkennung der Qualifikation. Unqualifizierte oder Niedrigqualifizierte erhalten keinen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. • Die sogenannte Vorrangprüfung entfällt, wenn die qualifizierte Fachkraft einen Arbeitsvertrag und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation nachweisen kann. • Fachkräften mit beruflicher Bildung steht der Zugang zu qualifizierten Beschäftigungen, zu der ihre Qualifikation befähigt, offen. Die Begrenzung auf Engpassberufe entfällt. • Hochschulabsolventen und Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung wird ermöglicht zeitlich befristet bis zu sechs Monaten zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu reisen. Voraussetzung für die Einreise zur Arbeitsplatzsuche sind Deutschkenntnisse in der Regel auf dem Niveau B1 und die Lebensunterhaltssicherung. Eine Probbeschäftigung von bis zu zehn Stunden die Woche ist möglich • Mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit (BA) können Anerkennungsverfahren mit Qualifizierungsmaßnahmen …

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Physiotherapie und
Gender – wie Geschlecht und Vergütung in
Verbindung stehen

Dass klassische Frauenberufe schlechter vergütet werden als Berufe, in denen traditionell mehr Männer arbeiten, ist kein Geheimnis. Dass der Beruf des Physiotherapeuten dazuzählt, auch nicht. Wie kommt es aber dazu? Historische Hintergründe Dafür muss man sich die Entstehungsgeschichte der Physiotherapie einmal genauer anschauen. Während in der Antike die Heilkunst noch komplett in den Händen von Priestern lag, waren es später die Ärzte, welche Heilgymnastik oder -massage ausführten. Zu Beginn des 19 Jahrhunderts schließlich gründete sich in Schweden ein Gymnastisches Institut, das sowohl Männer als auch Frauen in dem Beruf des gymnastischen Assistenten ausbildete. 1853 eröffnete der Arzt Neumann, der die Schwedische Heilgymnastik in Stockholm studierte, in Berlin einen „Kursaal für schwedische Heilgymnastik“. Angegliedert waren dem Institut zwei Gymnastikschulen – eine für Männer und eine für Frauen. Weiterlesen»TP_05_2019-Gender und Physiotherapie

elektronisches Endgeraet mit Darstellung einer elektonischen Patientenakte.

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Die elektronische
Patientenakte

Das Bundesministerium für Gesundheit will bis 2021 ein digitales Netzwerk für den Gesundheitsbereich einrichten. Welche Chancen und Risiken bringt die elektronische Patientenakte?   Von Tina Thiede In weniger als eineinhalb Jahren, zum ersten Januar 2021, will das Bundesministerium für Gesundheit ein digitales Netzwerk für den Gesundheitsbereich schaffen. Während Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet werden, sich an die Telematikinfrastruktur anschließen zu lassen, bleibt es Physiotherapeuten, Hebammen und Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen selbst überlassen, sich einzugliedern – die Kosten werden erstattet. Doch was genau bedeutet das für Physiotherapeuten? Wie sieht so eine Eingliederung aus? Welche Chancen und Risiken bringt sie mit sich? Ein wesentlicher Bestandteil der Telematikinfrastruktur ist, neben der elektronischen Gesundheitskarte, die elektronische Patientenakte (ePA). Bei dieser handelt es sich um die digitale Sammlung medizinischer Daten eines Patienten. Bisher werden elektronische Patientenakten zumeist nur institutionsintern genutzt. Das heißt, Patientendaten werden innerhalb eines bestimmten Krankenhauses erhoben und können ausschließlich dort abgerufen werden. Ziel ist es nun, eine einrichtungsübergreifende Akte zu erschaffen, welche diese institutionellen Patientenakten nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen soll. Grundsätzliches Ziel der ePA ist eine bessere …

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Kommentar: Schluss mit unsinnigen Zertifikaten!

Das Zertifikatssystem ist veraltet, obsolet, entbehrt jeder Grundlage. Wir sollten es abschaffen. Besser gestern als heute. Weiterbildung ist wichtig für eine berufliche Entwicklung. Keine Frage – doch nicht um jeden Preis. Anders als in anderen Berufsgruppen lädt der Arbeitgeber die Leistungsträger seines Unternehmens nicht zur Schulung auf Unternehmenskosten ein. Der Physiotherapeut zahlt meist aus eigener Tasche, nimmt unbezahlten Urlaub, investiert in Weiterbildungen, deren Finanzierung ein Monatsgehalt übersteigen, manchmal zwei oder drei… Ist die Ausbildung unzureichend? Warum? Liegt es an einer unzureichenden Ausbildung, die Physiotherapeuten dazu verdammt, mehr und mehr zu investieren, um dem eigenen Anspruch gerecht zu werden? Oder liegt die Ursache in der fehlenden wissenschaftlichen Begleitung? Woher wissen wir, welche Therapie hilft und welche nicht? In der Realität bestimmt der Markt, spuckt alle paar Jahre neue Wunderkonzepte aus. Die Therapeuten buchen die Kurse für viel Geld, die Praxisinhaber stellen vorzugweise Kollegen mit entsprechenden Zertifikaten ein, die Fortbildungsanbieter suggerieren die Notwendigkeit der Weiterbildung, die Kassen rechnen Zusatzqualifikationen ab. Wer profitiert? Wer investiert? Das Missverhältnis zu Lasten der Therapeuten ist offensichtlich. Sind Zertifikate Qualitätssiegel? Doch es …