Die gemäß § 125 SGB V maßgeblichen Heilmittelverbände fordern eine stimmberechtigte Vertretung im G-BA
In einem Treffen zu Beginn des Jahres haben sich alle 17 maßgeblichen Heilmittelverbände auf eine gemeinsame Forderung nach einer stimmberechtigten Vertretung der Heilmittelerbringer*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verständigt. Diese Forderung wird im nächsten Schritt an die politischen Entscheider herangetragen.
Die maßgeblichen Verbände gemäß § 125 SGB V stehen insgesamt für nahezu 400.000 Therapeut*innen aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungs-, Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmlehre, Physiotherapie und Podologie. Sie übernehmen in Zusammenarbeit mit Ärzten, Hebammen und der Pflege wichtige Aufgaben im Gesundheitswesen. Sie therapieren Menschen jeden Alters und sorgen für Teilhabe und mehr Lebensqualität. Sie verhindern dazu Krankheit und Pflegebedürftigkeit, arbeiten präventiv und vermitteln notwendige Gesundheitskompetenzen.
Bislang noch kein Antrags- und Mitgebartungsrecht.
Bislang gibt es jedoch für diese Berufsgruppen weder einen Sitz im G-BA noch Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen, die sie selbst betreffen. Deshalb fordern diese maßgeblichen Verbände eine angemessene Beteiligung im G-BA. Die genannten Therapeuten müssen, in den für sie relevanten Aufgabenbereichen, eine stimmberechtigte Vertretung haben und ein Antrags- sowie Mitentscheidungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen erhalten.
Wesentlicher Bestandteil
Heilmittel sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung und diese gewinnen in einer alternden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Dennoch entscheiden aktuell ausschließlich Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften über die Versorgung mit Heilmitteln – ein überholtes Modell, das der Grundidee von interprofessioneller Versorgung widerspricht.
Bedarfsgerechte Patientenversorgung
Für eine bedarfsgerechte Patientenversorgung ist es unerlässlich, die Kompetenz und die Fachexpertise aller Therapeuten zu nutzen und adäquate Beteiligungsmöglichkeiten im G-BA strukturell zu verankern.
Die maßgeblichen Heilmittelverbände fordern daher von der neuen Bundesregierung eine sofortige Reform. Diese soll eine faire und gleichberechtigte Mitbestimmung der maßgeblichen Heilmittelverbände im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sicherstellen und eine angemessene Unterstützung für entstehende Aufwände regeln.
Die Endfassung, des von allen Heilmittelverbänden unterzeichneten Schreibens, finden Sie hier unter:
20250310_09.00 Uhr_PM_Endfassung_Word-Format
© Svea Pietschmann/G-BA