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Physiotherapiepraxen bleiben geöffnet

Bild zeigt ein Türschild mit der Aufschrift Come In

Am 28. Oktober 2020 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus in Deutschland getroffen. Der Beschluss trifft unter anderem eine bindende Aussage zur beruflichen Tätigkeit von Physiotherapeuten:

„Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.“ (Quelle: Beschluss MPK 28.10.2020)

Medizinisch notwendig sind verordnete Heilmittelbehandlungen. Somit dürfen alle Behandlungen, die mit einer Heilmittelverordnung veranlasst werden, weiterhin durchgeführt werden. Dies schließt auch medizinisch verordnete Massagen und Lymphdrainagen ein.