Fälschlicherweise sind neue Heilmittel-Verordnungen im Umlauf. Da das Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie aufgrund vermeintlich fehlender Software in Arztpraxen vom 1. Oktober auf den 1. Januar 2021 verschoben wurde, sind die Verordnungsformulare derzeit ungültig.
Leider scheinen die Abgaben der neuen Verordnungsformulare keine Einzelfälle zu sein, sondern ein bundesweites Problem darzustellen. Die Redaktion der Therapie und Praxis hat beim GKV Spitzenverband nachgefragt, wie Therapeuten mit den neuen Verordnungen umgehen sollen, damit die medizinische Versorgung mit physiotherapeutischen Leistungen weiterhin gewährleistet ist. Leider hilft der GKV Spitzenverband in dieser Frage nicht und lässt die Therapeuten im Unklaren. So lautet die Antwort der Pressestelle, der GKV- Spitzenverband habe davon gehört, stimme das Vorgehen ab. Mehr könne man im Moment dazu nicht sagen. Vielleicht aber in der nächsten Woche, dann eventuell Genaueres.
Bernd Liebenow, stellvertretender Bundesvorsitzender des VDB-Physiotherapieverbandes rät auf Nachfrage von der Annahme ungültiger Verordnungen ab. Besser wäre, sagt Liebenow, wenn die Ärzte, die ihre Software schon umgestellt haben, die alten und noch gültigen Rezepte händisch ausfüllen. Es sei darüber hinaus aber auch klar: „Anfallender Verwaltungsmehraufwand, der zu Lasten von Therapeuten geht, muss endlich finanziell entschädigt werden“, so der stellvertretende VDB-Vorsitzende. (dad)