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Frist für Anerkennung Rahmenvertrag verlängert

Sanduhr vor einem Kalender

Neuer Stichtag für die letzte Annahme der Anerkenntniserklärung Rahmenvertrag Physiotherapie ist der 30. April 2022.

Irgendwie war es zu erwarten. Die Frist für die Abgabe der Anerkenntniserklärung des Bundesvertrags für Physiotherapie gemäß § 125 Abs. 1 SGB V wird bis zum 30. April 2022 verlängert, geht aus einem Schreiben des GKV-Spitzenverbands an den VDB-Physiotherapieverband hervor. Bis zum 24. Januar hatten erst 60 Prozent der zugelassenen Physiotherapiepraxen dem neuen Rahmenvertrag zugestimmt.

Der bundesweite Rahmenvertrag für Physiotherapie ist am 1. August 2021 in Kraft getreten. Nach § 124 Abs. 6 SGB V müssen Leistungserbringer den Vertrag in einem Zeitraum von sechs Monaten anerkennen. Passiert dies nicht, verlieren die Praxen ihre Zulassung. Da die Frist am 31. Januar ausläuft, betrifft den Zulassungsentzug rund 40 Prozent der Physiotherapiepraxen. In Zeiten des Fachkräftemangels und im Hinblick der medizinischen Versorgung im Verantwortungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen wäre infolgedessen eine durchaus problematische Situation entstanden.

Nun hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Notbremse gezogen und empfiehlt dem GKV-Spitzenverband eine Fristverlängerung für die Abgabe der Anerkenntniserklärung. In einem Schreiben an den GKV Spitzenverband – das Schreiben liegt der T+P Redaktion vor – sieht das BMG vor, dass es bis zum 30. April 2022 zu keinem Entzug der Zulassung kommen soll.

Der GKV- Spitzenverband informierte die Krankenkassen entsprechend und empfahl den ARGEn, die Zulassungen nicht zu berühren und alle Leistungen, die zwischen dem 31.Januar und 30. April 2022 erbracht werden, unverändert zu vergüten. (dad)