Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2025
Ab dem 1. September 2025 steigen aufgrund einer Vorgriffsregelung die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung.
Dies trifft nur für folgende Positionen zu:
- Versorgungsbezogene Pauschale für Blankoverordnung
von 91,38 € auf 96,60 € - Hausbesuchspauschale
von 25,60€ auf 27,80 € - und Hausbesuchspauschale in sozialen Einrichtungen
von 16,70 € auf 18,00 €
Die Bundesländer entscheiden eigenständig, ob und wann sie die Höchstsätze übernehmen
Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, ist es notwendig, dass entsprechende Änderungen in den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen der Bundesländer vorgenommen werden.
In den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt erfolgt dies automatisch, sodass die neuen Höchstbeträge dort ebenfalls ab September gelten werden.
Unsere Mitglieder werden über ihre Landesgeschäftsstellen informiert.
Wir informieren sobald die übrigen Länder ihre Höchstsätze angepasst haben.