Das neue Jahr ist noch jung – mit ihm kommen eine Menge Änderungen. Ein paar sind davon wichtige Gesetze. Wir haben für Sie als Unternehmer mal die wichtigsten rausgefiltert:
Arbeitsunfälle
Ab 1. Januar 2024 können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht mehr nur per analog durch die Post, sondern auch digital an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden. Z.B. über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (dguv.de).
Energiepreisbremsen
Seit Redaktionssschluss von unserer letzten Ausgabe der T+P in 2023 hat sich die Aussage hierzu erneut verändert:
Die Preisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 jetzt doch ausgelaufen. Darauf hat sich die Bundesregierung in ihrem Vorschlag zum Haushalt 2024 verständigt. Die derzeit angebotenen Preise für Strom und Gas liegen in der Regel ohnehin unter dem Preisniveau, das durch die Energiepreisbremsen garantiert wurde. Wer derzeit Versorgerverträge hat, bei denen die Preise oberhalb davon liegen, sollte einen Tarif- oder Anbieterwechsel in Erwägung ziehen.
Fachkräfteeinwanderung
Ganz Deutschland – aber vor allem auch das Handwerk – braucht mehr Fachkräfte. Darum wurden im November 2023 die ersten Maßnahmen des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft gesetzt. Seitdem können etwa Fachkräfte mit Hochschulabschluss mit einer Blauen Karte EU einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern.
Ab März 2024: Wer an einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland teilnimmt, erhält etwa eine längere Aufenthaltserlaubnis. Auch für Drittstaatsangehörige, die einen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen, wird der Zugang einfacher: So wird die Altersgrenze für potenzielle Bewerber von 25 auf 35 angehoben und die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse abgesenkt. Zudem wird eine neue Möglichkeit für die kurzzeitige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen eingeführt, unabhängig von ihrer Qualifikation, erklärt die Bundesregierung.
Und ab Juni 2024 können Drittstaatsangehörige nun eine Chancenkarte erhalten. einen Aufenthalt in Deutschland, der zur Arbeitsplatzsuche genutzt werden kann. Die Karte basiert auf einem Punktesystem.
Zudem wird ab Juni 2024 die Westbalkanregelung entfristet. Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien erhalten dadurch für bestimmte Berufe einen Arbeitsmarktzugang.
Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums sieht für 2024 ein Bündel von Steuermaßnahmen vor, das auch kleine und mittlere Unternehmen entlasten soll. Doch ob es im nächsten Jahr in seiner jetzigen Form in Kraft tritt, ist nun unklar: Der Bundesrat das Gesetz gestoppt und es wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Dort muss jetzt ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden.
Doch was genau sieht das Gesetz vor? Beispielsweise sollen Unternehmen, die in Energie- und Ressourceneffizienz investieren, im Zeitraum von 2024 bis 2027 unabhängig von ihrem Gewinn 15 Prozent der Investition (maximal 30 Millionen Euro) als Investitionsprämie erhalten können. Auch soll es eine großzügigere Verlustverrechnung geben. Zudem ist die Erhöhung einiger Freigrenzen geplant – etwa die für Geschenke an Kunden und Geschäftspartner. Sie soll von 35 auf 50 Euro steigen. Die Grenze für
geringwertige Wirtschaftsgüter soll von 800 auf 1.000 Euro steigen.
Und neue wäre die sogenannte Sammelpostenmethode: Bisher gilt für Gegenstände mit einem Kaufpreis von bis zu 1.000 Euro netto, dass diese in einem Sammelposten erfasst und auf nur fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden dürfen. Ab 1. Januar 2024 soll die Sammelpostenmethode für Gegenstände mit einem Kaufpreis bis zu 5.000 Euro netto anwendbar sein. Es lohnt sich also, mit der Investition in betriebliche Möbel mit Kosten bis zu 5.000 Euro je Möbelstück bis Januar 2024 zu warten. Statt 13 Jahre Abschreibung winkt dann ein nur fünfjähriger Abschreibungszeitraum. Um nur einige zu nennen.
Mindestlohn
Laut Kabinettsbeschluss vom 15. November 2023 wird am 1. Januar 2024 der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben (nach einem Jahr dann auf 12,82 Euro). – also ein Plus von 6,8 Prozent. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Juni zurück. Die Empfehlung wurde nicht im Einvernehmen getroffen, denn die Arbeitnehmervertreter halten die Anhebung für zu niedrig, wurden aber überstimmt..
Mindestausbildungsvergütung
Ausbildungsbetriebe, die nicht tarifgebunden sind, müssen ihren Auszubildenden eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen. Diese darf nicht unterschritten werden. So hoch ist die
Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2024 für die einzelnen Lehrjahre:
1. Jahr: 649,00 € | 2. Jahr: 766,00 €
3. Jahr: 876,00 € | 4. Jahr: 909,00 €
Qualifizierungsgeld
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Unternehmen ab 1. April 2024 die Möglichkeit, ein Qualifizierungsgeld zu beantragen. Elemtare Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert. Es kann für Weiterbildungen von Mitarbeitern genutzt werden, deren Arbeitsplatz durch die Transformation der Arbeitswelt gefährdet ist. Ziel ist es, mithilfe der Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu ermöglichen. Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgeltes.