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Hygienepauschale für Therapeuten weiterhin
unangemessen niedrig

Aktuell liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Dritten Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vor. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie und dem weiterhin bestehenden erhöhten Schutzbedarf bei der Durchführung der therapeutischen Behandlungen soll die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale für die Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes fortgeführt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit beziffert im Referentenentwurf die Erstattung der erhöhten Hygienekosten für Heilmittelerbringer weiterhin auf 1,50 Euro pro Heilmittelverordnung. Damit bleibt die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen für die gestiegenen Hygienekosten im Heilmittelbereich unangemessen niedrig und nicht kostendeckend.

Der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen voraussichtlich je eine Million Heilmittelverordnungen Mehrausgaben in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Quartal. In Kraft treten soll die Verordnung am 1. April 2021. (dad)