Am Freitag (15.Mai 2020) nehmen die maßgeblichen Berufsverbände in der Physiotherapie und der GKV Spitzenverband die Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag in Form einer Videokonferenz wieder auf. Aufgrund der Corona-Krise wurden die geplanten Termine geändert.
Mit dem Gesetz zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie wurde die Frist zur Erstellung des Rahmenvertrages nach Paragraph 125 vom 01.07.2020 auf den 01.10.2020 verschoben. Der Vertrag nach Paragraph 125a muss nun neu am 15.03.2021 fertig gestellt sein.
Themenschwerpunkt ist der Allgemeine Teil des Bundesrahmenvertrages mit Regelungen zum Ruhen der Zulassung, zur Durchführung von Hausbesuchen, zu Behandlungsunterbrechungen und zum Verfahren bei Praxisübergaben/-verkäufen.