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Gesetz für eine bessere Versorgung
durch Digitalisierung und Innovation

Eine Illustration zeigt eine elektronische Patientenakte.

Im Mai veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf „Digitale-Versorgung-Gesetz“.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sollen Patienten digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte nutzen können. Der Referentenentwurf sieht eine Beteiligung von Leistungserbringern wie Physiotherapeuten auf freiwilliger Basis vor. Eine Erstattung der Investitions- und Betriebskosten ist im Gesetz verankert.
Der VDB-Physiotherapieverband begrüßt die Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit, Physiotherapeuten den Zugang zur Telematik Infrastruktur zu ermöglichen und die dafür anstehende Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten zu regeln. Wir treten im Sinne der besseren Versorgung für eine vollumfängliche Einbindung in das System der elektronischen Patientenakte ein. 
Der Referentenentwurf – in der bis jetzt vorliegenden Form – ermöglicht jedoch Ergotherapeuten, Logopäden, Diätassistenten, Masseuren und Podologen keinen Zugang. Der VDB-Physiotherapieverband sieht eine Anbindung aller Heilmittelerbringer für dringlich an. In einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme von VDB, LOGO Deutschland, Verband der Diätassistenten (VDD) und dem Verband deutscher Podologen (VDP) setzen wir uns deutlich für eine Aufnahme aller Heilmittelerbringer ein.
Im Referentenentwurf wird die Vergütung der Anlage und Verwaltung der elektronischen Patientenakte für Ärzte und Zahnärzte geregelt. Die Kostenübernahme der Verwaltungsleistungen weiterer Leistungserbringer ist bisher im Referentenentwurf nicht festgelegt. In der gemeinsamen Stellungnahme treten die genannten Verbände für eine entsprechende Änderung im Gesetzesentwurf ein. Nicht nur die Ausstattungs- und Betriebskosten, sondern auch die Verwaltungsleistungen aller Leistungserbringer sollten vergütet werden. (dad)

Foto: iStock.com/vLadwel