Der VDB-Physiotherapieverband wünscht Frohe Weihnachten

Monate: Dezember 2025

Zum Jahresausklang …

Zum Jahresausklang sendet der VDB-Physiotherapieverband allen Kolleginnen und Kollegen herzliche Weihnachtsgrüße. Physiotherapie steht für Verantwortung, Fachkompetenz und täglichen Einsatz für Menschen. Diese Arbeit trägt jeden Tag und bleibt unverzichtbar. Der Rückblick auf das Jahr fällt nicht nur leicht. In Gesprächen und Verfahren konnten nicht alle Ziele erreicht werden, und es gab Entscheidungen, die viele enttäuscht haben. Umso wichtiger sind Zusammenhalt, ein klarer fachlicher Standpunkt und eine Interessenvertretung, die auch in schwierigen Phasen dranbleibt. Unser VDB-Physiotherapieverband steht für fachliche Qualität, eine klare Position für die Physiotherapie und eine verlässliche Stimme für Sie als Kollegin oder Kollege. Gemeinsam stärker. Unser Team wünscht Ihnen ruhige Weihnachtstage, Zeit zum Durchatmen und neue Kraft für das kommende Jahr. Frohe Weihnachten André Laufer Bundesvorsitzender VDB-Phsiotherapieverband

Rabenschwarzer Tag für die Physiotherapie. BSG weist Revision zurück.

Monate: Dezember 2025

BSG weist Revision zurück

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil. Das ernüchternde Ergebnis gleich vorweg: Durch die höchstrichterliche Entscheidung ist ein angemessener Preis verhindert worden, der den Physiotherapeuten eine Gleichstellung zur Situation im öffentlichen Dienst (TVöD) geboten hätte. Auf dieser Basis wird es den physiotherapeutischen Praxisinhabern nicht flächendeckend möglich sein, Gehälter analog zu den Tarifen im öffentlichen Dienst zu bezahlen. Gegenstand des Revisionsverfahrens Gegenstand des Revisionsverfahrens waren die Klagen der maßgeblichen Physiotherapie-Verbände gegen die von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Grundsätze zur angemessenen Vergütungsbemessung. Aus Sicht der Verbände hat die Schiedsstelle Ihren Gestaltungsspielraum überschritten und die Entscheidung nicht ausreichend begründet bzw. verspätet im Verfahren darlegt. Im Revisionsverfahren hat das BSG geprüft, ob das LSG Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat oder ob im bisherigen Verfahren Rechtsfehler entstanden sind. Beteiligt waren die Leistungserbringerverbände IFK, Physio Deutschland, VDB-Physiotherapieverband und VPT. Sie hatten insbesondere beanstandet, dass die Schiedsstelle bei der Bemessung der Personalkostensteigerungen in den …