Rabenschwarzer Tag für die Physiotherapie. BSG weist Revision zurück.

Monate: Dezember 2025

BSG weist Revision zurück

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil. Das ernüchternde Ergebnis gleich vorweg: Durch die höchstrichterliche Entscheidung ist ein angemessener Preis verhindert worden, der den Physiotherapeuten eine Gleichstellung zur Situation im öffentlichen Dienst (TVöD) geboten hätte. Auf dieser Basis wird es den physiotherapeutischen Praxisinhabern nicht flächendeckend möglich sein, Gehälter analog zu den Tarifen im öffentlichen Dienst zu bezahlen. Gegenstand des Revisionsverfahrens waren die Klagen der maßgeblichen Physiotherapie-Verbände gegen die von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Grundsätze zur angemessenen Vergütungsbemessung. Aus Sicht der Verbände hat die Schiedsstelle Ihren Gestaltungsspielraum überschritten und die Entscheidung nicht ausreichend begründet bzw. verspätet im Verfahren darlegt. Im Revisionsverfahren hat das BSG geprüft, ob das LSG Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat oder ob im bisherigen Verfahren Rechtsfehler entstanden sind. Beteiligt waren die Leistungserbringerverbände IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT. Sie hatten insbesondere beanstandet, dass die Schiedsstelle bei der Bemessung der Personalkostensteigerungen in den Physiotherapiepraxen auf den …