Gerichtstermin beim Bundessozialgericht steht fest

Monate: November 2025

Gerichtstermin steht fest

Gerichtstermin beim Bundessozialgericht steht fest Bereits 2021 hatten sowohl die maßgeblichen Physiotherapieverbände als auch der GKV-Spitzenverband gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel geklagt. Dabei ging es vor allem darum, eine wirtschaftlich angemessene und gerechte Vergütung für die Physiotherapiebranche zu erreichen. In den Klagen der Physiotherapieverbände wurden unter anderem die Angemessenheit der von der Schiedsstelle festgesetzten Preisparameter, wie z. B. das Heranziehen der Gehaltssteigerungen im TVÖD als Referenz für die Entwicklung der Personalkosten der Physiotherapeuten, sowie die nicht festgesetzten Zahlbeträge für 2021 als nicht hinnehmbar bewertet. Weitere strittige Parameter zur Preisbildung sind insbesondere die Jahresleistungszeit, die Praxisgröße sowie die Abbildung des Unternehmerrisikos. Anschließend an das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) von April 2024 und Prüfung der Urteilsgründe hatten die Physiotherapieverbände beschlossen, gegen dieses Urteil Revision beim Bundessozialgericht (BSG) einzulegen. Im Revisionsverfahren prüft das BSG, ob das LSG Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat oder ob im bisherigen Verfahren Rechtsfehler entstanden sind. Neue Beweise oder Dokumente können nicht mehr eingebracht werden. Nun wurde ein Verhandlungstermin festgelegt. Am 18. Dezember 2025 findet vor dem BSG in Kassel die …

Vergütung steigt …

Monate: November 2025

Vergütung steigt …

Vergütungsverhandlungen: Vergütung steigt um 2,49 Prozent Die Vergütungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen steigen im kommenden Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 werden physiotherapeutische Leistungen um 2,49 Prozent höher vergütet als bisher. Zusätzlich wurde eine Konkretisierung für den Hausbesuch in Einrichtungen des betreuten Wohnens ausgehandelt. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt. Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2026 Nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen konnten die Verhandlungspartner zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Auf Basis der Einigung kann die angepasste Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vergütungserhöhung gilt sowohl für konventionelle als auch für Blankoverordnungen und für alle Behandlungen, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2025 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2026. Diese Parameter bilden für die Verhandlungen den Rahmen, in dem sich die Forderungen der …

Bundestag beschließt Verschiebung der TI-Anbindung

Monate: November 2025

Bundestag verschiebt TI-Anbindung…

Bundestag verschiebt TI-Anbindung für Heilmittelerbringer! Im Oktober haben wir dazu berichtet und seit gestern ist es amtlich. Im Rahmen des neuen Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat der Bundestag auch folgendes beschlossen: Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer müssen sich erst ab dem 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Grund: Auch die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) verzögert sich – und damit rückt die TI-Pflicht nach hinten. Mehr Zeit für Vorbereitung, weniger Druck – aber das Thema bleibt wichtig! Du hast Fragen zur TI-Verschiebung? Was das für dich bedeutet? Dann wende Dich gerne an uns. Quelle: Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/2641)  – auf Seite 138 § 360 Absatz 8 wird der Austausch des Datums erwähnt)