Digitale Verordnungsprüfung ist wichtig

Monate: Juli 2025

Digitale Verordnungsprüfung

Digitale Verordnungsprüfung: Must-have für Therapeuten Eine aktuelle Umfrage der Stiftung Gesundheit im Auftrag des Verbandes Heilmittelsoftware e. V. bringt es auf den Punkt: 88,7 % der befragten Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sehen die digitale Verordnungsprüfung als wichtigste digitale Funktion ihres Berufsalltags. Warum das so entscheidend ist? Fehler bei der Heilmittelverordnung können teuer werden. Digitale Unterstützung ist daher längst kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein echtes Sicherheitsnetz. Digitale Funktionen stehen hoch im Kurs: ️ Patientendaten effizient verwalten 80 % adressieren die digitale Erfassung von Befreiungsausweisen als wichtig 80 % wünschen sich digitale Versicherungs- und Adressdaten Weitere bedeutende Funktionen: · Versicherungsstatus (über zwei Drittel) · Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) · Auswahl eines Hausarztes · Abweichende Rechnungsadresse oder alternative Heimadresse Dokumentation & Planung 70% bevorzugen Freitextdokumentation je Behandlungstermin 75 % setzen auf ein flexibel einstellbares Terminraster 55 % halten Textbausteine für hilfreich Dahinter folgen Funktionen wie Terminplanung und Therapeuten-Verwaltung Fazit: Therapeuten benötigen verlässliche, praxisnahe Softwarelösungen, die nicht nur verwalten, sondern den Therapie‑Alltag spürbar erleichtern. Digitale Heilmittelversorgung ist damit effizienter, sicherer und zukunftsfähiger. ➡️ Quelle: Umfrage der Stiftung Gesundheit im Auftrag des Verbandes Heilmittelsoftware …

Monate: Juli 2025

Erfahrungsaustausch zur Blankoverordnung

Erster Erfahrungsaustausch der Physiotherapieverbände mit dem GKV-Spitzenverband Am 2. Juli 2025 fand ein konstruktiver Erfahrungsaustausch zu den ersten acht Monaten der Blankoverordnung Schulter zwischen den Physiotherapieverbänden und dem GKV-Spitzenverband statt. Die Einführung einer neuen Versorgungsform ist kein Selbstläufer. Alle Beteiligten haben den Prozess mit einem sehr intensiven Informationsangebot begleitet. Anfängliche Unsicherheiten konnten mittlerweile beseitigt werden und die Neuerungen kommen in der Versorgung der Patientinnen und Patienten zum Tragen. Anpassungen im Praxisablauf und der Bürokratiezuwachs scheinen sich einzuspielen. In dem 3-stündigen Online-Austausch konnten erste Problem- und Sonderfälle erläutert werden. Hier ist das Ziel lösungsorientiert weiterzukommen. Sia haben noch Fragen  zu unserem „Erfahrungsaustausch zur Blankoverordnung“, dann melden Sie sich gerne bei uns.

GKV reicht Klagebegründung ein

Monate: Juli 2025

GKV-Spitzenverband reicht Klage…

GKV-Spitzenverband reicht Klagebegründung ein Im Mai wurde bekannt, dass der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) gegen den Schiedsspruch der Schiedsstelle Heilmittel vom 19. März 2025 Klage eingereicht hat. Nun liegt den Physiotherapieverbänden die Klagebegründung vor. Der GKV-SV beklagt konkret, dass die Schiedsstelle den Physiotherapeuten für das zweite Quartal 2025 eine verdoppelte Vergütungssteigerung von 8,02 Prozent zugesprochen hat. Als sogenannte Beigeladene werden die Physiotherapieverbände im eigenen Interesse tätig, Sie müssen weder den GKV-SV als Kläger noch die Schiedsstelle als Beklagten unterstützen. Aktuell bewerten die Verbände die Klagebegründung und bereiten eine Erwiderung darauf vor. Wann das Verfahren am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelt wird, ist noch nicht bekannt. Sie haben Fragen zu „GKV-Spitzenverband reicht Klagebegründung ein“ oder wollen generell mit uns sprechen, dann melden Sie sich gerne.