Monate: September 2021
Aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung dient dem betrieblichen Arbeitsschutz und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in der Corona-Pandemie. Jüngst hat das Arbeitsministerium die Schutzverordnung bis zum 24. November verlängert und ergänzt. Ergänzung: Neu aufgenommen hat das Arbeitsministerium die Verpflichtung für ArbeitgeberInnen, Beschäftigte über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und eine mögliche Impfung zu informieren, die BetriebsärztInnen bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen und Beschäftigte zur Impfung in der Arbeitszeit freizustellen. Weiterhin gelten die bestehenden Regeln: ArbeitgeberInnen haben betriebliche Hygienepläne zu erstellen, zu aktualisieren und in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Richtlinien für Hygienepläne sind die SARS-CoV-2-Arbeitschutzregeln und branchenbezogene Praxishilfen der Unfallversicherungsträger. Das Ministerium verpflichtet ArbeitgeberInnen zweimal pro Woche den MitarbeiterInnen die Möglichkeit für Schnell- und Selbsttests anzubieten. Die ArbeitgeberIn kann den Impf- und Genesenenstatus der Mitarbeitenden bei der Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Es besteht jedoch keine Auskunftspflicht der Beschäftigten. Kontakte im Betrieb und die gleichzeitige Nutzung der Räume muss um ein Minimum reduziert werden. Das Homeoffice kann hier eine wichtige Rolle spielen. ArbeitgeberInnen müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung …