Monate: April 2021
Neuer
Arbeitsschutzstandard für Therapiepraxen
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard aktualisiert. Welche Hygieneregeln gelten in der Physio- oder Massagepraxis? Wie können ArbeitgeberInnen MitarbeiterInnen vor einer Infektion schützen? Welche Aspekte sind in einem betrieblichen Hygienekonzept zu beachten? Verbindliche Antworten gibt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in dem branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Physiotherapeuten. Jetzt hat die BGW eine Neuauflage, den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Therapiepraxen, herausgegeben. In der Aktualisierung handelt es sich um eine Zusammenführung der ehemaligen Standards Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Der Branchenstandard konkretisiert Maßnahmen um Beschäftigte und PatientInnen in Praxen für Physiotherapie, medizinische Massage, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. Der Inhalt basiert auf der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (Corona-ArbSchV) sowie der „SARSCoV-2-Arbeitsschutzregel“ und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und zeigt wie die Arbeitsschutzvorschriften in Therapiepraxen konkret umgesetzt werden. Enthalten sind auch Informationen zur Mindestfläche und Hinweisen zu Ausnahmen und weiteren Schutzmaßnahmen bei kurzzeitiger Erhöhung der Personendichte zu Ausbildungszwecken oder durch notwendige Begleitpersonen von PatientInnen. Der Branchenstandard bietet auch Orientierung, um ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen (§ 3 …