Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen zum Umgang mit Verordnungen im Rahmen der Corona-Krise aktualisiert. Ziel der Empfehlungen ist es, die Verfahrensregeln in der Pandemie zu erleichtern und die Versorgung aufrecht zu halten. Folgende Punkte wurden geändert, bzw. neu gefasst:
• Der Punkt 5 wurde ergänzt, dass Teilabrechnungen nur noch bis zum 31.05.2020 (Rechnungseingang bei der Krankenkasse) möglich sind.
• Im Punkt 7 wurde klargestellt, dass bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen ab dem 18.02.2020 (Verordnungsdatum) Leistungserbringer notwendige Änderungen selbst vornehmen können.
• Neu hinzugefügt wurde der Punkt 10 mit ersten Anleitungen zur Abrechnung der neuen Position
Alle Infos im Detail hier:
20200505_Aktualisierung_Empfehlungen_COVID-19_Stand_05.05.2020_11.00