News

Maskenpflicht in
Therapiepraxen auch für Geimpfte und Genesene

Das Bild zeigt Mund-Nasenschutz-Masken und FFP2 Masken

Die Maskenpflicht in Therapiepraxen besteht weiterhin – auch für Geimpfte und Genesene. Doch ändert sich bei sinkenden Infektionszahlen die Maßgabe für Patienten.

 

Die aktuellen Regeln zusammengefasst:

Die FFP2 Maske ist in einer Heilmittelpraxis für Patienten Pflicht, wenn im Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. In diesem Fall gilt am übernächsten Tag eine FFP2 Maskenpflicht. Sinkt die Inzidenz unter 100 und der Landkreis oder die Stadt hebt die Bundesnotbremse auf, gilt der BGW Arbeitsschutzstandard vom 06.04.2021.

BGW Arbeitsschutzstandard vom 06.04.2021 zur Maskenpflicht

„Mund-Nasen-Schutz und persönliche Schutzausrüstung

Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist bis auf Weiteres Folgendes umzusetzen: Beschäftigte tragen in den Räumen der Praxis mindestens einen Mund-Nasen-Schutz. Bei unmittelbarem, engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu Patientinnen oder Patienten ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen. Nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung sind außerdem Schutzkleidung und Augenschutz notwendig.

Darüber hinaus sind weitreichendere Regelungen der Länder oder des Bundes verpflichtend und ebenfalls von Arbeitgebern sowie Arbeitgeberinnen umzusetzen.

Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutzmasken sind nach Herstellerangaben zu verwenden und zu wechseln. Bei Durchfeuchtung sind sie sofort zu wechseln. Die Praxisleitung hat den Beschäftigten den Mund-Nasen-Schutz und die persönliche Schutzausrüstung wie etwa Atemschutzmasken, Schutzkittel und -handschuhe sowie Augenschutz in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten sind im Umgang damit zu unterweisen.

Die Verwendung von Atemschutzmasken führt zu erhöhten Belastungen. Es wird empfohlen, die Tragezeiten/Belastungen durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen zu reduzieren.“

PatientInnen sowie weitere Personen tragen in den Praxisräumen die entsprechende Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.

(Quelle: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen für Physiotherapie, medizinische Massage, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Stand: 06. April 2021))

https://vdb-physio.de/corona/neuer-arbeitsschutzstandard-fuer-therapiepraxen/