Opta data bietet in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Verbänden Unterstützung in der Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie.
Eigentlich hätte das neue Verordnungsmuster bereits ab 1. Oktober 2020 für Heilmittelerbringer gelten sollen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Eintritt der neuen Heilmittel-Richtlinie und damit ebenfalls das neue, für alle Berufsgruppen übergreifende Verordnungsmuster allerdings auf den 01. Januar 2021 verschoben.
Da sich mit der zeitlichen Verzögerung nun vermehrt Fragen ergeben und viele Heilmittelerbringer zunehmend verunsichert sind, stellt opta data kontinuierlich und so früh wie möglich alle wichtigen Informationen für die Umsetzung der neuen Heilmittel- Richtlinie unter www.thevea.de bereit, informiert das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Auf thevea.de können sich Interessierte für einen kostenlosen Update-Service anmelden. Dieser versorge sowohl Kunden als auch Interessenten automatisch mit den relevanten News.
Zudem kündigt opta data ein kostenloses Software-Tool an, welches Heilmittelerbringer mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zeitlich spürbar entlasten soll. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit einer umfassenden Auswahl der maßgeblichen Verbände aus allen Berufsgruppen, bietet opta data Sicherheit für alle TherapeutenInnen im täglichen Umgang mit den neuen Verordnungen an.
Weitere Informationen unter www.thevea.de.