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Weitere Hilfe für vom Hochwasser betroffene Heilmittelpraxen

Der GKV Spitzenverband informiert über weitere Hilfestellungen für vom Hochwasser betroffenen Heilmittelpraxen.

Alle Infos hier: Hochwasserhinweise Heilmittel_Stand_28.07.2021

Heilmittelpraxen, bei denen die abrechnungsbegründen Originalverordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen gänzlich verlorengegangen sind und keine „Ersatzverordnungen“ oder „Verordnungskopien“ vorliegen und auch kein Abrechnungsdatensatz vorhanden ist (vgl. Fallgestaltung 4. des anliegenden Papiers), bittet der GKV- Spitzenverband, sich bei ihrem Berufsverband zu melden.

Wichtig: Heilmittelpraxen die keinem Berufsverband angehören, können sich direkt beim GKV-Spitzenverband unter der Emailadresse melden.

Der GKV-Spitzenverband wird gemeinsam mit den Krankenkassen zeitnah eine Härtefallregelung in Bezug auf die Abrechnung prüfen.