Für ArbeitgeberInnen, die MitarbeiterInnen für in der Pandemie geleistete Arbeit besonders honorieren möchten, besteht die Möglichkeit einen sogenannten Corona-Bonus von bis zu 1500,- Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszuzahlen. Der Gesetzgeber hat den dafür vorgesehenen Auszahlungszeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 20021 verlängert. Ursprünglich lief der Auszahlungszeitraum am 31.12.2020 ab.
Eine Aufteilung der Gesamtsumme in Teilzahlungen ist möglich. Die Verlängerung hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Gesamtsumme von 1.500 Euro. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer aller Branchen.